Ob mit oder ohne Schönheitskorrekturen, wir lehnen dieses Gesetz ab!

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Seit Monaten dauern die Auseinandersetzungen um die geplante Verschärfung des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes an. Über zehntausend Menschen beteiligten sich an Demonstrationen und Aktionen u.a. in Mannheim, Stuttgart, Freiburg und Tübingen.

Zwischenzeitlich hat der für das Gesetzespaket zuständige Innenminister Rech leichte Schönheitskorrekturen am Gesetzestext angekündigt. Für den Widerstand kein Grund sich zurückzulehnen. Eine Demonstration in Mannheim am 7. März, eine Aktionswoche in Stuttgart vom 09. bis zum 15. März und Aktionen rund um den Landtag am Tag X sind momentan in Planung. Auch die antimilitaristische Demonstration in Freiburg am 30. März 2009 wird nicht angemeldet werden.

Derweilen hat das Bundesverfassungsgericht Teile des bayrischen Versammlungsgesetztes außer Kraft gesetzt.

 

Doch nicht nur Baden-Württemberg ist von den Verschärfungen betroffen, auch in anderen Bundesländern werden momentan ähnliche Gesetzgebungen diskutiert, so beispielweise in Niedersachsen, oder sind wie in Bayernbereits in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Pläne hängt nicht zuletzt von einem erfolgreichen Widerstand in Baden-Württemberg ab.

 

Gründe aktiv zu werden gibt es also mehr als genug. Die Demonstration in Mannheim am 7. März und die Aktionswoche in Stuttgart vom 09. bis zum 15. März dürfen nicht das letzte Wort zum Thema Versammlungsfreiheit sein. Insbesondere die Aktivitäten am Tag X, also dem Tag an dem das Gesetz in den Landtag eingebracht werden soll, sollten von möglichst vielen Menschen, Gruppen und Organisationen getragen werden. Mit einer E-Mail an blockieren-at-gmx.de können Interessierte den Tag-X-Aufruf unterstützten.

 

Mehr Infos finden sich unter: Bündnis „Ja zur Versammlungsfreiheit" (Stuttgart)| Bündnis für Versammlungsfreiheit (Mannheim) | kts-freiburg.org/weihnachtsmarkt | Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg  | Bündnis für Versammlungsfreiheit Niedersachsen| Gegen das Bayrische VersG | Kampagne für Versammlungsfreiheit von verdi Bayern

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Die Bild-Zeitung hetzt gegen die Demo gegen das Versammlungsgesetz in Mannheim am 07. März: http://linksunten.indymedia.org/de/node/511

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Februar 2009 beschlossen bis zu einer endgültigen Entscheidung Teile des neuen bayrischen Versammlungsrechts ausser Kraft zu setzen.

 

In einer Pressemitteilung des Gerichts vom 27. Februar 2009 heißt es:

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Bußgeldvorschriften bezüglich der Bekanntgabe-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer einstweilen außer Kraft gesetzt. Auch werden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Versammlungen einstweilen modifizierend eingeschränkt. So sind insbesondere Übersichtsaufzeichnungen, bei denen eine Speicherung des Versammlungsgeschehens erfolgt, nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Eine Auswertung der Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig. Soweit danach die Daten nicht in Bezug auf einzelne Personen zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der aufgezeichneten Versammlung oder zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren benötigt werden, müssen sie innerhalb von zwei Monaten gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden. Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes, bei denen die Bilder von dem Versammlungsgeschehen ohne Speicherung in eine Einsatzzentrale in Echtzeit übertragen werden, sind dagegen nur zulässig, wenn sie wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich sind. Im Übrigen lehnte der Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

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Diese vorläufige Entscheidung des Gerichts ist sowohl in Bezug auf das folgende Hauptverfahren, als auch für andere Bundesländer ein Fingerzeig, dass die föderalen Versammlungsverhinderungsgesetze selbst von der bundesdeutschen Justiz nicht akzeptiert werden. So heißt es in einer Pressemitteilung der klageführenden Anwälten:

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Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Dr.Hahnzog und Wächtler: Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.

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Gegen jedes Versammlungsgesetz!