Verwaltungsgericht zum Polizeieinsatz am 1.Mai 09 in Ulm: Black Clothes are not a crime

Polizeieinsatz in der Ulmer Innenstadt
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Knapp 19 Monate nachdem die Polizei am 1.Mai 2009 den JN-Aufmarsch brutal gegen tausende Protestierende durchgesetzt hat, wurde am 29.11.2010 die Rechtswidrigkeit des Einsatzes festgestellt. Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen haben drei Linke, die damals in der Sattlergasse mit Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz für bis zu sieben Stunden festgehalten wurden, gegen das Land Baden-Württemberg sowie gegen die Versammlungsbehörde der Stadt Ulm und die Polizeiführung geklagt. Neben allerlei juristischen Spitzfindigkeiten, ging es vor allem um die Frage, ob Menschen präventiv und polizeirechtlich auf Grund schwarzer Kleidung stundenlang ihrer Freiheit und ihrem Recht zu demonstrieren beraubt werden dürfen.  Diese Auffassung der Polizei lehnte das Gericht ab. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Berichte vom 1.Mai 2009: 1 | 2 | 3 — Südwest-Presse über Prozess und UrteilPM des Gerichts


Am 1. Mai 2009 sollten in Ulm (sowie einige Stunden später im bayrischen Neu-Ulm) Aufmärsche der faschistischen JN stattfinden. Diese Aufmärsche wurden zunächst von den zuständigen Versammlungsbehörden verboten. Die Verbote wurden in der Folge allerdings von den Verwaltungsgerichten (VG Sigmaringen und VGH Mannheim in Baden-Württemberg,  VG Augsburg und OVG München in Bayern) für rechtswidrig erklärt und damit nichtig. Dies geschah auch auf Grund der damaligen Aussagen leitender PolizistInnen, dass es möglich wäre die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit der Beteiligten sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
 
In der Realität des 01.05.09 hieß das dann dutzende Verletzte, hunderte richterlich nicht überprüfte und genehmigte Freiheitsberaubungen, zahllose - größtenteils haltlose - Strafverfahren gegen AntifaschistInnen einerseits und staatlich geschützte faschistische Propaganda andererseits. Sowohl in der Sattlergasse als auch rund um den Ulmer Hauptbahnhof, sowie in Neu-Ulm wurden Linke oftmals nur auf Grund ihrer Kleidung (schwarze Kapuzenpullover) festgehalten. Die ab etwa 10 Uhr in der Sattleergasse festgehaltenen Personen waren auf dem Weg zu der bzw. bereits Teil der traditionellen DGB-Auftaktkundgebung, die in diesem Jahr unter dem Motto "Ulm gegen Rechts!" stand. Die etwa 300 Menschen wurden auf Grund ihrer Kleidung dem ominösen schwarzen Block zu gerechnet und dort bis etwa 17 Uhr eingekesselt und einer "kleinen" (nur Lichtbilder) ED-Behandlung ausgesetzt, während der überwiegende Teil der DGB-Versammlung sich entsolidarisierte und ab circa 11 Uhr die geplante antifaschistische Demo abseits von Nazi-Route und Polizeirepression durchführte.
 
Vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen wurde nachdem die Personalien der Beteiligten und der grobe Sachverhalt festgestellt waren zunächst geprüft, ob das Verwaltungsgericht überhaupt zuständig sei. Dem wäre nicht so gewesen, wenn, wie Beklagtenvertreter Lange und der Ulmer Polizeichef Keller behaupteten, die Freiheitsberaubung ein von den Bereitschaftsrichtern des Ulmer Amtsgerichts angeordnetes Ingewahrsam gewesen wären. Dann wäre das Amtsgericht Ulm für die Überprüfung zuständig. Die beiden sagten aus, dass zwei Richterinnen verfügt hätten die Personen bis 23 Uhr des 1.Mai festzuhalten. Allerdings konnten weder Protokolle vom fraglichen Tag noch passende Aussagen von beteiligten Richtern aufgetrieben werden. Vielmehr sagte eine damals beteiligte Richterin im Vorfeld der Verhandlung aus, sie könne sich nicht vorstellen, dass sie eine solche Maßnahme verfügen würde. Ob die Polizei die vermeintlichen Aussagen der Richter bewusst herbei phantasiert hat, oder ob sie einem - der "Stillen Post bei der Polizei"(Richter) oder der "Hektik des Tages geschuldeten"(Polizeichef Keller) - jedenfalls aber willkommenen Missverständnis aufsaß ließ sich vor dem Verwaltungsgericht nicht klären, letztlich nahm das Gericht aber seine Zuständigkeit und damit eine mangelnde richterliche Verfügung an, nicht ohne den schulmeisterlichen Rat  an die Polizei, sich solche Verfügungen zukünftig schriftlich geben zu lassen.
 
Im weiteren Verlauf des Vormittags ließ der Polizeichef Keller noch wissen, dass Demonstrierende vermummt seien, wenn der Schal über die Nase gezogen sei und weiterhin eine Mütze und eine Sonnenbrille getragen werde und weiterhin das ein Großteil der gekesselten Menschen vermummt gewesen sei. Auf den polizeilichen Videos, die neben Winter- und Sommerzeitabgleich auch ansonsten einen Uhrenvergleich gebrauchen könnten, war dann neben Pfefferspray der Polizei und einer Sowjetfahne als Transparent vor allem fast ausschließlich unvermummte Gesichter zu sehen.  
 
Keller gab dann weiterhin zu Protokoll, dass kurz vor zehn Uhr der sogenannte schwarze Block in der Sattlergasse gestoppt wurde, weil ihn genau in dem Moment die Nachricht vom Staatsschutz erreichte, der schwarze Block wolle sich an die Spitze des DGB-Zuges setzen, um im weiteren Verlauf Straftaten zu begehen. Konkret sei geplant ein Café und ein Geschäft zu entglasen. Woher die Info kam habe er erst im Nachhinein erfahren, und auch warum er die Info, die den Staatsschutz angeblich bereits um acht Uhr erreicht hat, erst so knapp vor Kundgebungsbeginn erhielt konnte er nicht erklären. Dass er die Information in der Hektik des Tages auch nicht dokumentiert hat, kann eine Randnotiz bleiben. Wer die Quelle des Staatsschutzes war, konnte Keller nicht mehr mitteilen, denn wie er vergessen hatte zu erwähnen, hat er zwar eine Aussagegenehmigungen, aber eine eingeschränkte.
 
Was er noch zum Besten geben konnte war, wie gut die Antifa über Blogs und Handy ihren "Einsatz" koordiniert. Wie sie über einen Live-Ticker im Internet ihre Gruppen leitet, per Aufklärung die Schwächen der Polizei ermittelt und dort massiv angreift. Zum Beweis legt er einen Ausdruck von linksunten.indymedia.org vor, den er nach einigen Stunden ungelesen zurückbekam. Auch aufgeregt hat ihn, dass sich nicht die komplette DGB-Kundgebung entsolidarisierte, sondern nach deren Abzug noch eine Gruppe von 100 bis 150 Menschen zurückblieb. "Da haben wir auf Deeskalation gesetzt und gleichzeitig einen Wasserwerfer angefordert./index.html"
 
Als letzten Eindruck aus der Sattlerfasse nahm Herr Keller noch mit, das Herr Türke vom Ordnungsamt der Stadt Ulm die Versammlung dann um 11:07 Uhr für aufgelöst erklärte, womit, sollte dem so sein, die Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes gegenüber dem allgemeinen Polizeirecht gebrochen gewesen wäre. Allerdings war er bei der Durchsage bereits im Weitergehen und habe nur noch mit einem Ohr hingehört. Jedenfalls sein zwischen Ordnungsamt und Polizei besprochen worden, dass "wer die Vermummung ablegt und friedlich teilnehmen will... Nein! Wer die Vermummung ablegt und gehen will, bekommt einen Platzverweis und muss gehen, die anderen kommen in Gewahrsam."
 
Im Anschluss wurde festgestellt das die Durchsagen schlecht bis gar nicht zu verstehen waren. Dann wurde Herr Türke vom Ordnungsamt vorgeladen. Dieser gab zu Protokoll, dass die Polizei die Gruppe, in der deutlich mehr als die Hälfte der Teilnehmer vermummt gewesen seien, in der Sattlergasse festgesetzt habe, weil der schwarze Block sich an die Spitze des DGB-Aufzugs setzen und die Gaststätte Capos mit Molotov-Coicktails bewerfen wolle.
 
Er habe dann in der Folge in Absprache mit der Polizei mehrere Durchsagen gemacht, die sinngemäß lauteten: Hier sprechen Versammlungs- und Ortspolizeibehörde, ich fordere sie auf die Vermummung abzunehmen, da sie ansonsten von der Versammlung ausgeschlossen werden und mit weiteren polizeilichen Maßnahmen zu rechnen haben.
 
Er gab weiterhin explizit an, die TeilnehmerInnen nicht ausgeschlossen zu haben, sondern nur mit Ausschluss gedroht zu haben, und dass er in der Hektik des Tages nichts dokumentiert habe.
 
Im Anschluss versuchte das Gericht erstmalig beide Seiten auf einen Vergleich hinzu lenken. Die Kläger sollten akzeptieren, dass die Maßnahme zu Beginn rechtmäßig war, während Polizei, Stadt und Land akzeptieren sollten, dass sie irgendwann über das Ziel hinaus geschossen hatten. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt.
 
Keller entließ uns dann mit einigen Gedanken zum schwarzen Block in die Mittagspause. Dieser habe in den Wochen vor dem 1.Mai "verstärkt auf der Rheinschiene von Freiburg bis Karlsruhe mobilisierte, weil die Leute drei Wochen vorher beim NATO-Gipfel nicht zum Zuge gekommen sind. Man erinnere sich an die brennenden Gebäude in Strasbourg, deshalb dachten wir dann an 1000 gewalttätige Linke, [...] deshalb haben wir Ausschreitungen befürchtet, dies ist dann auch im Tagesverlauf passiert, als versucht wurde die JN-Strecke zu stürmen und es gab auch 40 verletzte Polizisten."
 
Nach der Mittagspause hat Herr Stier vom Revier Ulm-Mitte dann nach einigen Zweifeln und gutem Zureden durch die Herren Lange und Keller ausgesagt, dass die Vermummten von der Demonstration ausgeschlossen wurden, während die nicht (mehr) vermummten Demonstrierenden einen Platzverweis für die gesamte Innenstadt erhalten sollten. Grund für dieses faktische Verbot an der Versammlung teilzunehmen, sei gewesen, dass es sich bei der Gruppe pauschal um eine Störermenge handele. 
 
Danach gab Herr Kühn Leiter der damals diensthabenden Einsatzhundertschaft Stuttgart eine weitere Version zu Protokoll: Seine Kollegen hätten die betreffende Gruppe festgesetzt, um sie einer "selektiven Vorkontrolle" zu unterziehen, weil sie sich mit Kapuzenpullis und Sonnenbrillen "rechtswidrig kleiden" würden und ein "Transparent vermummend gehalten haben". Die Informationen des Staatsschutzes erreichte die Einsatzhundertschaft erst im weiteren Verlauf des Tages. An die Durchsage konnte er sich nicht mehr im Detail erinnern, aber sicherlich seien die betreffenden Personen ausgeschlossen worden.
 
Schließlich wurde noch Herr Kaufmann vom Staatsschutz der Kriminalpolizei Ulm vernommen. Er gab an, dass eine benachbarte Dienststelle, über die er nichts weiteres aussagen dürfe, ihn am 1.Mai um 8 Uhr morgens über die geplanten Entglasungsaktionen des schwarzen Blocks gegen das Capos und einen Military-Shop informiert habe. Er habe diese Information dann sofort intern weitergegeben.
 
Zum Abschluss dieses Gerichtstages wollte das Gericht noch mal, mit Verweis auf ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgericht, die Parteien dahin lenken, dass die polizeiliche Maßnahme zu Anfang als Schutzmaßnahme zu Gunsten der Versammlung rechtmäßig gewesen wäre, aber dann ab 11 Uhr rechtswidrig sei. Der Rechtsanwalt der Kläger lehnte dieses Ansinnen ab und fragte stattdessen nochmal, wer den Adressat der polizeilichen Maßnahme sei. Keller antwortete das dies der schwarze Block sei und bestätigte auf Nachfrage, dass dies alle Menschen wären, die schwarze Kleidung tragen und es in dem damaligen dynamischen Einsatzverlauf unmöglich sei zu differenzieren.

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Auf Initiative der Grünen hin wird der rechtswidrige Kessel vom 1. Mai in der Sattlergasse in Ulm Thema im Landtag.


http://linksunten.indymedia.org/de/node/30229