Bochum: Markus Pohl wegen Volksverhetzung verurteilt

Markus Pohl, NPD-Pressesprecher

Am 7. Juli 2010 fand vor dem Amtsgericht ein Prozess (32 Ds -751/09) gegen Markus Pohl, den „Referenten für Öffentlichkeit und Presse“ der NPD NRW statt. Pohl lebt in Osnabrück und ist Parteimitglied seit 2002 und betreut den Großteil aller Internet-Präsenzen der Parteiverbände in NRW. So zeichnet er laut Impressum insbesondere verantwortlich für die Kampagnen-Homepage „www.ausländerstopp-nrw.de“ aus dem Jahr 2008. Die Betreuung der Website brachte ihm eine Anklage wegen Volksverhetzung (§ 130, Abs. 2) ein, die gestern vor dem Amtsgericht zur Verhandlung kam. Dies ist ein erneuter Anlauf der Bochumer Staatsanwaltschaft, nachdem sie schon letztes Jahr als Nachspiel zur NPD-Demonstration vom 25.10.2008 ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen das NPD-Vorstandsmitglied Thomas „Steiner“ Wulff angestrengt hatte und kläglich scheiterte.

 

Hintergrund

 

Der Landesverband der NPD führte im Oktober 2008 „Aktionswochen“ unter dem Titel „Ausländerstopp NRW“ durch, die durch Flugblattverteilungen, Infostände, „Mahnwachen“ und durch die Kampagnen-Homepage ausgefüllt wurde. Höhepunkt der Kampagne, welche wohl auch im Hinblick auf die Wahlen 2009 zur Profilierung der Partei beitragen sollte, war eine rassistische Demonstration in Bochum am 25.10.2008 unter dem eindeutigen Motto „Deutsche wehr euch – gegen Überfremdung, Islamlisierung und Ausländerkriminalität“. Etwa 150 Neonazis nahmen an dieser Demonstration teil, deren Route von der Polizei weiträumig gesichert wurde.

 

Das Corpus Delicti

 

Im Herbst 2008 wurde ein Link zu einem Text auf der Kampagnen-Homepage unter der Rubrik „Berichte“ geschaltet. Der Text wurde auszugsweise verlesen und propagiert – vermutlich im Zusammenhang mit einer damaligen Tagung der 'Deutschen Islamkonferenz' – den rassistischen Ansatz, die „Verausländerung“ habe einen negativen Einfluss auf das Bildungssystem. Hierbei wurde die These aufgestellt, dass sich das Niveau des Bildungssystems in der BRD dem IQ der Ausländer anpasse. Hierlebende MigrantInnen wurden pauschal für schlechte Notendurchschnitte verantwortlich gemacht. Schuld daran ist laut dem Verfasser nicht etwa sozialer Hintergrund oder mangelnde Gleichberechtigung, sondern die Herkunft und der damit einhergehende angeblich niedrigere IQ der Menschen. Die Staatsanwaltschaft beanstandete also die Verbreitung eines Textes, in dem ein Bevölkerungsteil herkunftsbedingt als weniger intelligent herabgewürdigt wird.

Ungefähr ein Jahr war der Artikel im Internet nachzulesen.

In dieser Zeit ist er nicht nur geneigten Leserinnen und Lesern, sondern auch den eher abgeneigteren, kritischeren LeserInnen aufgefallen. Daraufhin flogen zwei Vorladungen in den Briefkasten des Verantwortlichen für die Kampagnen-Homepage. Beiden kam der Vorgeladene nicht nach, hielt der Richter ihm vor. Beide Briefe seien jedoch nicht zugestellt worden, da er als NPD-Funktionär bekannt sei, so Pohls sinngemäße Antwort auf die Frage des Richters, warum er die Links nicht schon anlässlich der Anzeige gelöscht habe.

Wahrscheinlicher ist, dass er auf Ingnoranz setzte und auf eine Einstellung des Verfahrens hoffte. Bekanntlich hat Pohl aufs falsche Pferd gesetzt.

 

Die „Verteidigung“

 

Als die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hat, kam Pohls Verteidigung zu Wort. Als erstes war ein lautes Schnaufen des NPD-Landesvorsitzenden NRW, Claus Cremer, zu hören. Neben ein paar unidentifizierten Gestalten, war er der einzige 'Kamerad', der Pohl aus dem Publikum mit ständigem Seufzen unterstützte.

Ansonsten bestand die Verteidigung nur aus Markus Pohl, ein Rechtsanwalt war nicht anwesend.

Zu seiner Verteidigung distanzierte sich Pohl zunächst von den auszugsweise verlesenen Zitaten des inkriminierten Texts. Das seien „plumpe Äußerungen“. Zwar wäre er ein „Verfechter der Überfremdung“ (sic!) würde aber nicht für diese Zeilen im Artikel einstehen. Und überhaupt, er habe ja Arbeitskollegen, die auch Ausländer aber keineswegs dumm seien. Er könne also die rassistische Formel „Ausländer gleich dumm“ nicht unterstützen. Außerdem sei er nicht als Einziger verantwortlich für die Homepage, neben ihm gäbe es noch 2-3 weitere Zugangsberechtigte. Und die „outete“ er auch prompt: Markus' Bruder Matthias Pohl, Stephan Haase und Claus Cremer. Letzterer wurde übrigens vor ein paar Jahren wegen Volksverhetzung verurteilt, da er seinen „Unmut“ über den Bau einer Synagoge in der BRD Deutschland geäußert hatte.

Pohl kreidete sich selbst nur an, dass er die Seite nicht oft genug kontrolliert habe. Erst als die Anklage im Briefkasten von Pohl eingangen war, wurde der Artikel von der Seite gelöscht.

 

Markus Pohls Kerbholz

 

Nachdem die Staatsanwaltschaft keine weiteren Fragen mehr erörtern wollte, verlas der Richter noch den Auszug aus dem Strafregister. Daraus ging hervor, dass Pohl während seiner Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann zwischen 1997 und 2001 jede Menge Jugendstrafen aufgebrummt bekam, u.a. zwei mal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Im Jahr 2000 wurde er wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, nachdem er zusammen mit vier weiteren Neonazis drei türkisch-stämmige Männer zusammengeschlagen hatte. Das war noch während seiner Zeit in den Kameradschaftsstrukturen in und um Osnabrück. Laut „NRW Rechtsaußen“ wurde Pohl allerdings auch noch zu einer Geldstrafe von 200 Euro  (Quelle) verurteilt, weil er zusammen mit anderen NPD'lern eine DGB-Veranstaltung am 1. Mai 2008 störte.

 

Plädoyer und Urteil

 

In seinem Plädoyer bescheinigte der Staatsanwalt Markus Pohl umstandslos eine „günstige Sozialprognose“, weil er in gefestigten Verhältnissen lebe und seine letzte Verurteilung schon lange zurückläge. Seine „deutliche Distanz“ zum inkriminierten Artikel spräche ebenfalls zu seinen Gunsten, der Staatsanwalt legte allerdings Pohls Status als NPD-Funktionär in die Wagschale, und dass seine Einstellung und die seiner Partei an die Rassenideologie des „Dritten Reichs“ angelehnt seien. Die weite Verbreitung, auf die die Kampagne Ausländerstopp-NRW ausgelegt gewesen sei, sprächen außerdem für den Aspekt der „Störung des öffentlichen Friedens“. Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit 3 jähriger Bewährungszeit und eine Geldstrafe von 1500 Euro.

Letztlich lies sich der Richter auf eine mildere Strafe von nur 4 Monaten (3 Jahre Bewährung) und 1000 Euro Zahlung an die Landeskasse ein. Als Begründung übernahme er die im Plädoyer genannten Punkte.

 

Fazit

 

Mit einem Urteil zu 4 Monaten auf Bewährung gegen Markus Pohl hat die Bochumer Justiz vor dem Hintergrund ihrer Schlappe im Verfahren gegen Thomas Wulff jetzt immerhin noch einen „Trostpreis“ zu verzeichnen. Einen Trostpreis, den sie angesichts ihrer Argumentation und der Tatsache, dass Markus Pohl sich selbstverständlich nicht von seiner Parteitätigkeit abhalten lassen wird, eigentlich nicht verdient hat. Worauf beruht, bitteschön, das „Positive“ in der Sozialprogose für Markus Pohl? Vielleicht darin, dass seine „Provokationsjahre“, wie Pohl es in einem Interview selbst einmal ausgedrückt haben soll, schon lange Vergangenheit sind und er sich in Zukunft vom offenen Neonazismus zur otto-normal-rassistischen bürgerliche Mitte bewegen wird? Etwas anderes können die Staatsanwaltschaft und der Richter nicht gemeint haben, nur vergessen Sie dabei, dass Pohls „Verbürgerlichung“ auch an einem umgekehrten Effekt liegen kann, nämlich die zunehmende Anschlussfähigkeit neonazistischen Gedankenguts in der „Mitte der Gesellschaft“. Man denke nur an den SPD-Politiker und Bundesbank-Vorstandsmitglied Thilo Sarrazins, der erst vor ein paar Wochen zum Thema Bildung und Integration rassistische Phrasen dreschen durfte, denen der Verfasser des o.g. Texts gewiss applaudiert hat.

 

Außerdem ist es eine Binsenweisheit, dass die NPD und ihre Protagonisten (weniger Protagonistinnen), wann immer sie in der Öffentlichkeit auftreten, auf ihren Wortlaut acht geben. Die Taktik parteigebundener Neonazis – anders als ihre „parteifreien“ Kameraden – gegen strafrechtliche Verfolgung ist die Vieldeutigkeit und Unterschwelligkeit ihrer freilich rassitischen und antisemitischen Aussagen. Leider gibt die Justiz dem rhetorischen Freiraum von Neonazis auch noch Schützenhilfe, wie man zuletzt an der Klage gegen Thomas Wulff sehen konnte, die vom Amtsgericht Bochum nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.

 

Weiterführende Links:

 

 

Ein etwas älteres Portrait zu den Gebrüdern Pohl


Pohl bei Verteilung von „NPD Schulhof-CDs“ in Vechta


Prozess u.a. gegen Markus Pohl in Rheine


„Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“ - Kommentar zum gescheiterten Prozess gegen Thomas Wulff

Erneut xenophobe Entgleisung Sarrazins

 

 

Aufruf und Bericht zur Demo gegen die NPD am 25.10.2008 (Antifaschistische Jugend Bochum)

http://ajb.blogsport.de/2008/10/11/gegen-rassismus-volksgemeinschaft-und-nationale-identitaet/

http://ajb.blogsport.de/2008/10/27/demo-gegen-naziaufmarsch-in-bochum/

 

Prozesse gegen Neonazi-Kader aus dem Ruhrgebiet:

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/nazipro.html

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/nazipro2.html

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/nazipro3.html

 

Prozess gegen die „Freien Nationalisten Bochum-Hattingen“ (FNBH)

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/fnbhpro1.html

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/fnbhpro2.html

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- "Letztlich lies sich der Richter auf eine mildere Strafe von nur 4 Monaten (3 Jahre Bewährung) und 1000 Euro Zahlung an die Landeskasse ein."

- "Mit einem Urteil zu 4 Monaten auf Bewährung[...]"

wie sieht die strafe denn nun konkret aus, 4 monate freiheitsstrafe + 3 jahre auf bewährung oder nur 4 monate bewährung?

hm, eine "günstige sozialprognose" spricht doch aus justizlogik eher für eine härtere strafe, wenn dem angeklagten keine mildernden umstände à la privatleben in schieflage, wegen schwacher persönlichkeit in falsche kreise geraten,... angerechnet werden können, sondern er im vollbesitz seiner geistigen kräfte rassistische propaganda betreibt.? da hilft dann auch kein anti-aggressions-training mehr ;)

jaja, aber auf der anderen seite hat er sich in den letzten jahren ja anständig und für eine demokratische gesellschaft gut auszuhalten benommen, wie der artikel das schon analysiert.

guter beitrag, auf jeden fall!

das urteilt lautet 4 monate ausgesetzt zu einer 3jährigen bewährungszeit....