„Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“

25.10.2008 Bochum -Thomas Wulf, Mitglied des Bundesvorstand der NPD

Diese Volxweisheit schoss einem heute morgen bei der Lektüre der Bochumer WAZ durch den Kopf. Unter dem Titel „Gericht schmettert Anklage gegen NPD-Vorstandsmitglied ab“ wurde bekannt, dass die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Thomas Wulff in Bochum vermutlich fallen gelassen wird. Thomas Wulff ist Mitglied des Bundesvorstands der NPD.

 

Anläßlich einer rassistischen Hetzkampagne gegen MigrantInnen führte die nordrhein-westfälische NPD am 25.10.2008 eine Demonstration in Bochum durch.

Auf dieser Demonstration sprach unter anderem Thomas Wulff. Für seine Worte handelte er sich eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein.

Nun ließ der Richter und stellvertretende Pressesprecher des Bochumer Landgerichts Thorsten Wienecke verkünden, dass das Landgericht die Klage abweisen würde. Er begründete allen Ernstes, dass die Äußerungen Wulffs "zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".

Einen seit Jahrzehnten bundesweit agierenden Nazi wie Thomas Wulff, der zuletzt verurteilt wurde, weil er dem verstorbenen Bochumer Nazi Friedhelm Busse eine Hakenkreuz mit in sein Passauer Grab legte. Einem solchen Nazi spricht die Bochumer Richterschaft eine „strafrechtlich irrelevante Deutungen” in seiner Rede zu. Das heißt, dass ein deutsches Gericht, eine Anklage gegen einen notorischen Nazi nicht zulässt, weil es annimmt, dass der Nationalsozialist auf einer Demonstration gegen „Multikulti“seine volksverhetzende Aussage doch nicht so meint, wie Anlaß der Demonstration und die Gesinnung des Vorbestraften es nahelegen.

Ein echt starkes Stück. Für solche Richter hätte die Rede Goebbels im Sportpalast mit Sicherheit auch einen mehrdeutigen Charakter. Und mit Sicherheit auch eine humanistische Komponente.

Das Bochumer Richter auch anders können, weist ein Urteil aus dem Jahre 2006 auf. Damals verurteilten Bochumer Richter einen 77jährigen Antifaschisten, weil er, mit vier weiteren Personen in Bochum-Wattenscheid an die Opfer der Reichspogromnacht gedachte und einen Kranz niederlegte. Wohlgemerkt, unangemeldet. (http://www.bo-alternativ.de/lg-urteil-bienert.htm)

Es verwundert somit auch nicht, dass die NPD NRW anlässlich der heutigen Nachricht sich zufrieden zeigt.

Wie gesagt: „Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus“.

 

Was dies für andere Strafverfahren in Hinsicht auf Volksverhetzung heißen mag, kann man nur erahnen.

 

Seine Meinung kann man durchaus dem zuständigen Pressesprecher des Bochumer Landgerichts, Herrn Thorsten Wienecke, zukommen lassen.

Vertreter des Pressesprechers
Thorsten Wienecke
Richter am Landgericht
Tel:  0234 967-2500
Fax: 0234 967-2244

 

 

zu Thomas Wulff:

http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Wulff

 

 

Der WAZ-Artikel:

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2009/10/14/news-136948911/detail.html

Gericht schmettert Anklage gegen NPD-Vorstandsmitglied ab

Bochum, 14.10.2009, Bernd Kiesewetter

 

Bochum. Das Landgericht Bochum hat eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff abgeschmettert. Die Entscheidung, obwohl sie rein strafjuristisch getroffen wurde, hat politische Brisanz.

Eine Anklage gegen Volksverhetzung hat jetzt das Landgericht Bochum abgewiesen. Angeklagt ist Thomas Wulff (46), Mitglied des NPD-Bundesvorstands. Die Richter der 6. Strafkammer kamen in einem zehnseitigen Beschluss zu der Ansicht, dass die Inhalte einer Rede Wulffs im vorigen Oktober in Bochum auf der Königsallee nahe Schauspielhaus wohl unter Meinungsfreiheit fielen und nicht strafbar seien.

Richter prüften Anklage wochenlang

NPD-Demonstration gegen "Ausländerkriminalität" in Bochum. Foto: Michael Korte

Der vorbestrafte Wulff hatte damals auf einer Demo der NPD unter dem Motto „Deutsche, wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität” eine Rede gehalten. Die genehmigte Demo führte unter massivem Polizeischutz durch die südliche Innenstadt. Tausende Bürger hatten zuvor gegen die Veranstaltung demonstriert. Als Wullf dann das Mikro in die Hand nahm, soll er laut Anklage zum Hass gegen in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft aufgestachelt haben. Unter anderem wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Multikulti ist Völkermord” gezeigt.

Die Richter haben die Anklage unter rein strafrechtlichen Gesichtspunkten wochenlang geprüft - und mangels Erfolgsaussicht nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen jetzt sofortige Beschwerde eingelegt, wie sie der WAZ bestätigte. Es sei aber möglich, dass nach genauerer Prüfung des Gerichtsbeschlusses das Rechtsmittel gar nicht mehr durchgeführt werde. Sollte sie es doch tun, wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, ob der Prozess gegen Wulff trotzdem durchgeführt wird.

Gerichtssprecher begründet Ablehnung

Der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Wienecke, begründete gegenüber der WAZ die Ablehnung der Anklage damit, dass die Strafkammer die angeklagten Äußerungen und Verhaltensweisen Wulffs "zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".

Dabei sei es „von grundlegender Bedeutung”, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Grundsatz gelte: Soweit eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, ist zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen, die strafrechtlich nicht relevant ist. Dass Wulff eine multikulturelle Gesellschaft ablehne sowie die Abschiebung krimineller Ausländer und den Widerstand der Bevölkerung fordere, „lässt jedenfalls strafrechtlich irrelevante Deutungen zu”, sagte Wienecke.

Wegen Hakenkreuzfahne im Grab verurteilt

Wulff, der in Mecklenburg-Vorpommern lebt, war erst im vorigen Juni in Passau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden, weil er in Passau eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg eines seiner Gesinnungsgenossen gelegt hatte. Das bestätigte am Mittwoch das Landgericht Passau der WAZ. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Offenbar war ihr die Strafe zu milde.

 

 

Der NPD-Kommentar:

npdnrw.vs120154.hl-users.com/NRW/?p=587

Erneuter Kriminalisierungsversuch in Bochum gescheitert

 

Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Redner der NPD-Kampagnendemonstration unter dem Motto: “Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.” wurde durch das Bochumer Landgericht abgelehnt.

Bochum- Die NPD-NRW führte am 25.10.2008 eine Kampagnendemonstration unter dem Motto: “Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.” in der Bochumer Innenstadt durch.

Einer der Redner auf der Demonstration war das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff, der nach der Veranstaltung eine Anklage durch die Bochumer Staatsanwaltschaft wegen angeblicher “Volksverhetzung” erhielt (wir berichteten hier).

Vorgeworfen wurden Wulff Aussagen seiner Rede und Inhalte von Plakaten bzw. Transparenten, die während der Rede hinter ihm entrollt worden sein sollen.

Im Einzelnen sind dies:

• die Ablehnung einer “multikulturellen Gesellschaft” und die “Überfremdung”.
• ein Transparent mit der Aufschrift “Multikulti ist Völkermord”.
• ein Plakat mit der Aufschrift “Deutsche, wehrt Euch!”
• Äußerungen mit Blick auf Ausländerkriminalität und die Forderung nach einer Ausweisung bzw. Abschiebung krimineller Ausländer.
• die gedankliche Verbindung zwischen Kriminalität und einer multikulturellen Gesellschaft.

In einem nun bekannt gewordenen Beschluß des Landgerichts Bochum (6 KLs 33 Js 271/08 - 10/09), wurde das von der übermütigen Bochumer Staatsanwaltschaft beantragte Hauptverfahren vollumfänglich abgelehnt und die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Auf über 10 Seiten begründete das Landgericht Bochum seine Entscheidung und schrieb der Staatsanwaltschaft mehr als deutlich ins Stammbuch, daß alle Aussagen der Meinungsfreiheit unterfallen und nicht durch eine wie auch immer geartete “politische Korrektheit” zu sanktionieren sind.

Auch gab das Gericht der NPD in Bezug auf die Ausländerkriminalität recht, indem es z.B. schrieb: “Dass der Anteil von Nichtdeutschen an den von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen teilweise signifikant höher ist als ihr Anteil an der Wohnbevölkerung, ist ein Faktum, das jährlich durch die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik belegt wird. (…) es ist zulässig, dieses Faktum als solches zu benennen und als gesellschaftlichen Missstand zu erachten (…)”

Zu dem von der Staatsanwaltschaft und örtlichen, selbsternannten, Gutmenschen angeprangerten Transparent mit der Aufschrift “Multikulti ist Völkermord” führte das Landgericht aus: “Mit dieser drastischen Formulierung wird das Argument der NPD auf den Punkt gebracht, ein zu hoher Ausländeranteil in der Gesellschaft gefährde das Überleben des deutschen Volkes.”

Das Gericht unterstrich zudem auch die Meinungsfreiheit bzw. die Straffreiheit nationalistischer Forderungen in Bezug auf die Überfremdung Deutschlands. Die Richter führten aus: “Vor dem Lichte der Rechtsprechung des BVerfG ist einschränkend zu beachten, dass der parlamentarische Gesetzgeber das Recht und die Befugnis hat, in den vom Grundgesetz gezogenen Grenzen Grundlinien und Ausgestaltung von Ausländerpolitik und Ausländerrecht zu bestimmen. Damit sind diese auch der politischen Diskussion zugänglich. Dabei darf selbstverständlich auch die Meinung vertreten werden, der Ausländeranteil in der deutschen Bevölkerung sei zu hoch und solle - auch drastisch- reduziert werden.”

Die NPD-NRW begrüßt den Beschluß des Bochumer Landgerichts und nimmt positiv zur Kenntnis, daß es noch immer Richter gibt, die ihre Aufgabe ernst nehmen und sich in erster Linie dem Recht und den Gesetzen verpflichtet sehen.

Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.

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Der als Markus Nikolaus benannte Nazi ist wahrscheinlich Christian Wiggershausen aus Witten/Herdecke.