Hunderte AntifaschistInnen, darunter GewerkschafterInnen, Jugendliche, alte und junge Menschen, wollten am 1. Mai 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Heilbronn protestieren. Sie wurden jedoch unmittelbar nach Ankunft vor dem Heilbronner Bahnhof von der Polizei festgesetzt und stundenlang eingekesselt.
Um gegen diese - und inzwischen weitere - illegale Polizeiaktion politisch, aber auch rechtlich vorzugehen, hat sich im vergangenen Jahr ein Arbeitskreis gebildet. Vertreter des Arbeitskreises Kesselklage haben Klage erhoben und diese wird morgen 25.10.2012 in Stuttgart gerichtlich verhandelt.
Der Arbeitskreis Kesselklage hat eine Pressemappe zur Verhandlung herausgegeben. (1)
Ein längerer Text
des Arbeitskreises beschäftigt sich mit den Hintergründen.
(2)
Um 10 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude
statt. Ab 11 Uhr beginnt die Gerichtsverhandlung in der
Augustenstraße 5, Stuttgart.
Dieses Verfahren und die Arbeit
des Arbeitskreises sind leider nicht
kostenlos zu bewältigen. Wir
sind daher auf Spenden angewiesen.
Spendenkonto:
Bündnis
für Versammlungsfreiheit
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Kreissparkasse Esslingen
Stichwort:
Kesselklage
Mehr Informationen:
http://www.kesselklage.de
Verweise:
(1) https://kesselklage.wordpress.com/2012/10/24/pressemappe-zur-verhandlung...
(2) https://kesselklage.wordpress.com/2012/10/14/aggression-nach-ausen-repre...
(3) http://kesselklage.wordpress.com/2012/10/24/pressemitteilung-der-linken-...
was jemand was?
gibt es bereits ein urteil?
seit heute:
Klage gegen Polizeikessel abgewiesen
Stuttgart -Stuttgart Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gestern die Klagen gegen den sogenannten Polizeikessel bei der Neonazi-Demonstration am 1. Mai 2011 in Heilbronn abgewiesen. Teilnehmer des bürgerlichen und linken Lagers hatten gegen das Land geklagt, weil sie der Auffassung waren, dass die Ingewahrsamnahme durch die Polizei auf dem Bahnhofsvorplatz an dem Tag rechtswidrig gewesen sei.Damals hatten hunderte Polizeibeamte ankommende Gegendemonstranten von den rechten Demonstranten durch Absperrgitter und ein großes Polizeiaufgebot gleich am Bahnhof getrennt. Die Kläger kritisieren, dass sie über Stunden daran gehindert wurden, an Kundgebungen des DGB teilzunehmen. Der antifaschistische Protest sei "eingekesselt" worden. Das Gericht will den Beteiligten die Entscheidungsgründe in Kürze schriftlich zustellen.
Quelle: HST; 06.12.2012