Die Outing-Kampagne gegen die Berliner Neonaziaktivistin Maria Fank, die zur Zeit eine Ausbildung auf der Berufsfachschule für Sozialassistenz der AFBB gGmbH in Berlin-Mitte macht, hat erste Wirkung hinterlassen.Die Schulleitung wurde in den vergangenen Wochen mehrmals darauf hingewiesen, dass Maria Fank eine vom Nationalsozialismus überzeugte Frau ist, die seit Jahren auf diversen neonazistischen Veranstaltungen als Rednerin auftritt und gegen Menschen mit Migrationshintergrund hetzt, sowie erst kürzlich Flüchtlinge pauschal als „kriminelles Pack“ verunglimpfte.
In der Konsequenz ist solchen Personen, die extrem rassistische
Positionen vertreten, eine Tätigkeit in sozialen Berufen, wo es um den
Menschen geht und nicht um Hautfarbe oder Herkunft, zu verwehren.
Da
es von der Schulleitung keine Reaktionen gab, auch ein Schreiben der
Berliner VVN-Bda blieb unbeantwortet, hatten Antifaschist_innen am 14.
Oktober vor der Schule der AFBB gGmbH zu einer Kundgebung aufgerufen. Darauf reagierte der Leiter der AFBB gGmbH Roland Schmidt dann mit der Schließung der Schule für diesen Tag aufgrund eines von ihm herbei halluzinierten Bedrohungsszenarios. Die Kundgebung
fand somit vor verschlossener Schule statt und ca. 50 Teilnehmer_innen
informierten über die Unvereinbarkeit rassistischer und aus der
NS-Ideologie stammender Positionen mit der Ethik sozialer Berufe. Gerne
wäre man auch mit den Mitschüler_innen von Maria Fank ins Gespräch
gekommen, um ihnen mitzuteilen, was diese Neonazistin über sie denkt.
Natürlich sind auch Schüler_innen mit Migrationshintergrund in ihrer
Klasse und dementsprechend äußert sich Maria Fank sehr zynisch auf ihrem
Facebook-Profil: „Also
ich bin schon ziemlich tolerant, mich mit solchen Menschen in einen
Raum zum lernen zu setzen! Wer sollte besser in einen sozialen Beruf
passen, wenn nicht ich!?“
Nachdem nun ein öffentlicher Druck
hergestellt war, auch in der Berliner Tagespresse wurde darüber
berichtet, führte die Schulleitung ein Gespräch mit Maria Fank und
offerierte ihr, wenn sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimme, müsse
sie mit ihrer Kündigung rechnen. Die Begründung der Schulleitung, dass
sie den Schulablauf störe, ist allerdings eine sehr schwache Aussage zur
Personalie Maria Fank und die Tatsache, dass sie mit ihrer
völkisch/rassistischen Einstellung in der Öffentlichkeit Stimmung gegen
Migrant_innen und Flüchtlinge macht, wird einfach ausgeblendet.
Die
rassistischen Hetztiraden, die Maria Fank auf diversen NPD-Kundgebungen
im Bundestagswahlkampf 2013 von sich gegeben hat, könnten auch
strafrechtliche Folgen haben – zumindest wird das geprüft und
Strafanzeigen gegen sie werden in Erwägung gezogen. Auch das sollte die
Schulleitung der AFBB gGmbH zur Kenntnis nehmen. Ob Maria Fank nun zügig
von der Schule fliegen wird, ist noch nicht abzusehen, denn sie hat
angekündigt, nicht kampflos ihren Ausbildungsplatz aufzugeben. Auf
sozialen Netzwerken im Internet erfährt sie natürlich Zuspruch von ihren
„Volksgenoss_innen“ und es wurde ein Facebook-Profil „Solidarität mit
Maria Fank“ erstellt, wo sie als Opfer von „Menschenjagd“ und „moderner
Inquisition“ hingestellt wird. Wenn man jedoch die zahlreichen
Meinungsäußerungen dieser „Nazi-Aktivistin“ verfolgt, kommt man eher zu
dem Schluss, dass sie eine Täterin ist, eine geistige Brandstifterin,
die maßgeblich am Schüren von Pogromstimmung gegenüber Flüchtlingen
beteiligt ist.
Antifaschist_innen werden am Thema dranbleiben und
Maria Fank weiterhin genau beobachten, und somit wird auch die
Ausbildungsakademie in der Alten Jakobstraße in Berlin-Mitte mit
weiteren Interventionen rechnen müssen.
Presse:
Berliner Kurier
taz.de
Neues Deutschland
Endstation Rechts
Netz gegen Nazis
Übersicht:
RNF-Vorsitzende in Ausbildung zur Sozialassistentin
Kontakt:
[recherche&aktion]
www.recherche-und-aktion.net
recherche-und-aktion@riseup.net (PGP)
Was bleibt der Schulleitung
denn auch anderes übrig?
Ist nunmal der schnellste Weg die Frau loszuwerden und selbst dagegen wird Sie sich juristisch, vielleicht sogar erfolgreich, wehren können.
Die Strafanzeigen und deren juristische Bearbeitung dürften der Schulleitung auch keine Hilfe sein. Die Verfahren dauern und bis zu deren Ende kann die Ausbildung bereits abgeschlossen sein. Auf Verdacht hin wird die Schulleitung wohl nichts machen können. Wobei sich hier auch noch die Frage stellt ob ein Urteil überhaupt ein Berufsverbot nach sich ziehen kann.
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Und wie lautet deine Antwort?
Keine öffentliche Auseinandersetzung einfordern, weil das formaljuristisch nichts zur Sache tut?
Sorry, aber zu Gesetzen und Paragraphen sollten Antifaschist_innen allenfalls ein taktisches Verhältnis haben. Neben der juristischen besteht hier ja vordergründig immernoch eine gesellschaftspolitische Fragestellung, nämlich: Können oder dürfen bekennende und aktive Rassisten zur Ausübung sozialer Berufe befähigt werden?
Unabhängig vom juristischen Ausgang bedeutet all das für Frau Fank erstmal Ärger und die Auseinandersetzung, die seit einigen Wochen läuft hat doch etwasfür sich, immerhin wird das Thema öffentlich wahrgenommen.
Einiges
Solch gemeinützigen Träger geben sich ja in der Regel ein Leitbild, in dem in den schönsten Worten die Absichten und Ziele der Gesellschaft beschrieben werden. Meistens steht da auch was von Toleranz und Verständigung und ähnlichen.
Wer sich mal auf Youtube die Reden der Hasspredigerin angehört hat, wird sehr schnell merken, dass die Ansichten von Frau Fank und den Zielen der Ausbildungsgesellschaft nicht zueinander passen. Also sollte sich vielleicht die Mühe gemacht werden und der Schulleitung diese Videos zukommen zu lassen, am besten mit einer Abschrift. Das hat garantiert vor jedem Arbeitsgericht bestand.
Abschluss 2014
Wenn der Abschluss 2014 ist, wäre eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt und mit dierser doch sehr allgemeinen, unspezifischen Begründung unverhältnismäßig und rechtswidrig. Denke, das weiß die Einrichtung.
legal, illegal...
Da sich diese Demokratie bei der Eindämmung des Neonazismus mal wieder als ziemlich zahnlos erweist, lohnt es sich zu fragen, was der Schule letztenendes mehr Nachteile bereitet:
Das schlechte Image, eine Einrichtung zu sein, die einer Person, die offenkundig Vorstellungen der Ungleichwertigkeit von Menschen vertritt, für eine Position im sozialen Bereich befährigt und ihr obendrein die Aneignung Know-Hows ermöglicht, welches sich in ihrer Rolle als Aktivist_in des RNF bestens zur Manipulation von Menschen und zur Verbreitung ihrer Ideologie missbrauchen lässt. Oder die Zahlung einer Strafe und evtl. ein zäher Rechtsstreit, den man evtl. auch verlieren wird, weil man dieser Person "rechtswidrig" eine Ausbildung verwehrt.
Dabei wäre noch zu beachten: Auch wenn die Rechtslage momentan nicht viel hergeben sollte, erstmal dürfte Frau Fank damit Ärger genug haben und wenn sie die Ausbildung fortsetzt, sollte sie genauestens darauf achten, keine Gründe für eine Abmahnung und Kündigung zu produzieren. Denn da wird die Schulleitung, wenn der öffentliche Druck bestehen bleibt, mit Sicherheit nicht die kleinste Verfehlung durchgehen lassen und froh sein, wenn sie Fr. Fank endlich los ist.
Also nicht locker lassen!