Bo: Andre Zimmer zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt

Andre Zimmer

Am Freitag den 11. Oktober 2013 ist der 21 jährige Nazi Andre Zimmer von einem Bochumer Gericht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (26 Ls 33 Js 240/12 -119/13). Das Gericht erkannte ihn wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens, Verwendens von verfassungswidrigen Symbolen und versuchter Nötigung für schuldig.

 

Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein. Was vermuten lässt das sein Rechtsanwalt Herr Miczek aus Essen Berufung gegen das Urteil einberufen hat.

 

Ex-NPD-Aktivist muss ins Gefängnis

https://linksunten.indymedia.org/de/node/97114

Ex-NPD-Aktivist aus Wattenscheid zu Haftstrafe verurteilt

https://linksunten.indymedia.org/de/node/97113

 

Paulchen-Panther-Eintrag bei Facebook führt 21-Jährigen vor Gericht

https://linksunten.indymedia.org/de/node/95529

Ex-NPD-Aktivist aus Bochum droht Haft für Verherrlichung der NSU-Morde

https://linksunten.indymedia.org/de/node/95530

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Andre Zimmer bei der Kundgebung der "Die Rechte" in Dortmund am 11.06.2013 gegen den Bundespräsidenten Joachim Gauck.

Andre Zimmer in Do 11.06.2013

Die Lokalpresse der WAZ-Gruppe berichtet:

Ex-NPD-Aktivist muss nicht in Haft

08.05.2014


Ein ehemaliger NDP-Aktivist (22) aus Wattenscheid ist am Mittwoch in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht um eine Haftstrafe herumgekommen. Das Amtsgericht hatte den 22-Jährigen im vorigen Oktober zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt worden - da wäre keine Bewährung mehr möglich gewesen. Der 22-Jährige hatte die Mordtaten der rechtsextremen Terrorgruppe NSU auf seiner Facebook-Seite auf eine besonders höhnische und aggressive Weise begrüßt. „Menschenverachtend“ sei dies, sagte der Richter. Außerdem hatte der 22-Jährige u.a. im Internet rassistische gehetzt und Nazi-Symbolik verbreitet. Dies alles tat er, als er unter laufender Bewährung stand. Denn im Juni 2011 hatte das Landgericht wegen diverser Brandstiftungen 22 Monate Jugendstrafe auf Bewährung gegen ihn verhängt. Er hatte seinen eigenen Briefkasten in die Luft gesprengt und gefälschte Bekennerschreiben hinterlassen sowie Müllbehälter angezündet, wodurch zwei Pkw zerstört wurden.


Gegen die 25-monatige Haftstrafe ging er nun in Berufung - und hatte Erfolg. Laut Gericht habe scheine er sich „komplett“ aus der rechten Szene gelöst zu haben. Im Prozess hatte er erstmals ein Geständnis abgelegt und seine ehemaligen Gesinnungsgenossen als „NPD-Fuzzis“ bezeichnet. Mehrere Zeugen, darunter ein Fachmann vom NRW-„Aussteigerprogramm“, in dem sich der Angeklagte befindet, hatten sich positiv über seine Entwicklung geäußert. Er macht jetzt eine Ausbildung zum Bürokaufmann, hat geheiratet und wird in Kürze Vater. Seine Ehefrau (25) ist allerdings NPD-Kandidatin - gegen ihren Willen, wie sie sagt. Sie soll auf Bitten eines NPD-Mitglieds eine entsprechende Erklärung unterzeichnet haben, ohne sie richtig gelesen zu haben.


Die Strafkammer machte Bewährungsauflagen: Er muss das Aussteigerprogramm, eine Psychotherapie und seine Ausbildung fortsetzen. Das Gericht räumte freilich ein, dass durchaus „Zweifel“ verbleiben, ob sich der Angeklagte wirklich gebessert habe. „Natürlich können wir uns irren.“


Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch - anders als in erster Instanz - „Bewährung“ beantragt.

 

 

(xxx.derwesten.de/staedte/bochum/ex-npd-aktivist-muss-nicht-in-haft-aimp-id9322825.html)