„Im Namen des Volkes“

JVA Willich

„Im Namen des Volkes“ - Solidarität mit dem sozial-politischen Gefangenen André Moussa

„Der Widerstand verkommt zu einem recht auf Resozialisierung!“ Ich, 45 J.,sozial-politischer Gefangener in der Rechtsbeugeanstalt Willich I, kämpfe für die Belange & Rechte aller Gefangenen, die von Seiten der Justiz mit Willkür und Repressalien überzogen werden.

 

Das Recht auf Resozialisierung, das Recht auf ein menschenwürdigeres Leben im Vollzug, das Recht auf den Erhalt der sozialen Bindungen, das Recht auf ein kleines Stückchen Würde und Menschlichkeit,nein! Nicht einmal die lässt man dir in der Haft!

 

Wie schrieb eins die Bild; die gefangenen leben wie in Hotelsuiten, diesen Verfasser würde ich gerne 1 Tag in meinem DIXI-KLOHAFTRAUM einladen. Sicherlich hält er seinen Hund würdiger als einen Menschen in der BRD in einem durchschnittlichen Gefängnis?!

 

Der Angleichungsgrundsatz §3 Abs.1 StVollzG; der Gefangene soll dem Leben in Freiheit soweit als möglich angeglichen sein...der Freiheitsentzug darf keine schädlichen Folgen haben und Abs.3 der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

 

„das beklagte Land“(Schmitz c/o Land NRW) wird verurteilt an den Kläger XXX Euro nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 23.02.2012 zu zahlen(Auszug aus dem Urteil).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22.02.2011 AzBvR 409/09 festgestellt, das ermessen der JVAs bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde (Art 1 Abs2 GG) i.V.m. Dem Sozialstaatsprinzip folge daher die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten!

 

Das ist der durchschnitt in der BRD!

 

Auszug Urteil LG Krefeld; auch die Temperatur des Wassers verletzt den Antragsteller nicht in seinen rechten.

 

Es muss beachtet werden, dass die Temperatur des Wassers naturgemäß im Laufe des Jahres aufgrund der veränderten Außentemperaturen sich gleichfalls ändert. Ein Anspruch auf Warmwasseranschluss in der Zelle begründet dies nicht, da auch gerichtsbekannt mit kalten Wasser eine ausreichende Hygiene eingehalten werden kann.

 

„das in einen der führenden Wirtschaftsländer weltweit, der BRD!“

 

39 Monate werde ich in Haftraum gehalten, wo in der Freiheit kein Hund gehalten werden darf.

 

Da ich am 25.04.2013 vor der StVK am LG Krefeld war, zwecks Reststrafe nach §57 StGB und das Gericht der 2. großen Strafkammer einer Entlassung nicht im Wege steht, hat man beschlossen nach §454 Abs.2 StPO ein „Prognosegutachten“ zu erstellen, was man aber nur erstellt, wenn das Gericht beabsichtigt, die verurteilten zu entlassen, da die Begutachtung erst einmal bis zum 19.07.2013 dauerte und aber bis heute noch immer kein Beschluss zwecks der Entlassung eingegangen ist habe ich BESCHLOSSEN, dass ich ab dem 15.09.2013 in den „unbefristeten Hungerstreik“ treten werde!

 

Dies ist keine Erpressung gegenüber der Justiz, nein, es ist ein Schrei der Aufmerksamkeit, dass es mir reicht! Denn ich habe mir alle Voraussetzungen für eine Entlassung geschaffen, eine ambulante Substitutionstherapie zur weiteren Substituierung von Methadon (z. Zt erhalte ich 7 ml 1% Lösung Methadon) durchgehend werde ich über 37 Monate mit Methadon behandelt und nicht einen Rückfall trotz meiner ganzen schwierigen Haftsituation ihrer Repressionspolitik!

 

Darüber hinaus habe ich mir eine zusätzliche ambulante Betreuung fürs wohnen genommen(betreutes wohnen) zur Sicherheit und natürlich auch den behandelnden Arzt der mich weiter substituiert! Natürlich hätte ich mir gewünscht nach meiner Haft wieder in die arme meiner (ex)- Verlobten zu fallen in unserer gemeinsam gebauten Wohnung...aber dank der JVA Willich I und deren Leitung hat man mir meine Beziehung nicht erhalten, was die Pflicht gewesen wäre, nein, sie haben sie mit System zerstört. Obwohl ich darauf hingewiesen habe und einen HS von über 101 Tagen haben sie nicht zugehört und uns weiterhin den LZB (Langzeitbesuch) verweigert!!

 

der Staat ist verpflichtet über die Rechtsprechung hinaus aktiv an der Aufrechterhaltung der Beziehung mitzuarbeiten und dem Gefangenen so er keine Lockerungen hat, es zu ermöglichen LZB zu geben um das er seine Beziehung aufrecht erhalten kann. Nur im falle von !ultima ratio“ darf die JVA den LZB verweigern, selbst bei schwierigen Gefangenen ist eine Zellenkontrolle, körperliche Durchsuchungen bis in die einschließende Körperöffnung Kontrolle ausreichend, um den Gefangenen LZB zu genehmigen, so BVerfGE 2000 und d LG Hamburg (siehe LG Hamburg, ZfStrVO2000,252 ff.). Zur Vermeidung der Entfremdung etwa von Ehepartner/Verlobte, ist die JVA verpflichtet sämtliche ihr zur Verfügung stehende Räume im Bedarfsfall Sonderbesuche zu ermöglichen (vgl. BVerfGE Beschl. v. 25.7.1994 Az.: 2 BfR 806/94).

 

Doch alle diese Gesetze und HS haben nicht zu der Erhaltung meiner Beziehung geführt! Das ist der deutsche Strafvollzug, denn gerade gefangene sollen doch in ein intaktes soziales Umfeld kommen. Doch aufgrund der Sympathie für die RAF, so die Anstaltsleitung, hat man mir LZB untersagt. Bis heute finden besuche unter Sicherheitsmaßnahmen statt, so dass man NUR gegenüber sitzen darf, man darf nicht einmal die Hand halten. Wie soll man da eine Beziehung aufrecht erhalten, wenn dann in meinem Fall noch Post, Telefonüberwachung stattfindet?!

 

Das ist deutscher Strafvollzug, bis heute hat man mir auch keine Möglichkeit gegeben in irgendeiner Weise Lockerungen zu erhalten. Im Gegenteil, ich dürfte mich ja bei einem Arbeitgeber vorstellen! Gefesselt mit Hamburger Fessel und zwei Grüne mit Waffe!!

 

frage welcher Arbeitgeber mich da nehmen würde! Vor allem wer glaubt denn da noch jemand ich bin doch nur für Besitz und Konsum von Drogen inhaftiert...

 

daher und viele andere gründe, aber Hauptgrund ist dass ich am 25.4.2013 die zusage zwecks Reststrafe erhalten habe, das Prognosegutachten fertig ist, dazu kommt dass das Gericht alle 4 Wochen zum Gutachter eine Mail gemacht hat mit dem Hinweis Eilbedürftigkeit!

 

Seine Eile war dann, dass er dann am 19.7.13 zu mir kam, doch jetzt kommt noch der Skandal dieser Gutachter ist der Vertragsarzt des Frauenhauses Willich II, also nebenan im Frauenhaus ist dieser Arzt jeden Freitag zugegen und braucht dann über Monate um mit mir 2 stunden zu reden....!!

 

Daher rufe ich zur Solidarität meines HS auf und bitte um eure Solidarität!

Schreibt Mails an Richter, Gericht LG Krefeld Nordwall 131, 47798 Krefeld Geschäftsstelle 22, Az.:22 StVK 117,118/13 Reststrafe Schmitz

 

Und ihr könnt mir natürlich auch schreiben, freue mich über jede Zuschrift

 

Knastkampf ist Klassenkampf!

 

!Schreibt dem Gefangenen“

 

André Borris M.á Moussa Schmitz

Gartenstr.1

JVA Willich I Zelle 13 B1

47877 Willich

 

 

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE1

 

Willich, der 6.9.2013

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... dass da irgendwo drin steht: veröffentlicht diesen Brief auf indymedia.

 

Oder ist das ohne papiererne Zwischenstufe rausgekommen? https://en.wikipedia.org/wiki/Corrlinks

Hallo Andre,

Wie recht du doch hast!!! Eine Frage an dich: bist du immer noch in Willich oder nun endlich entlassen? Mein Mann sitzt auch dort ein...und meine Erfahrungen sind auch nicht viel besser!!