“Im Namen des Volkes!” Solidarität mit dem sozial-politischen Gefangenen André Moussa

JVA Willich

Solidarität mit dem sozial-politischen Gefangenen André Moussa, seit 39 Monaten in Haft in dem Rechtsbeugerknast Willich I!

Ich bin 45 Jahre alt und Kämpfe für Menschenwürde hinter deutschen Gittern sowie als Vereinsvorsitzender für die Belange und Rechte der sozial-politischen Gefangenen, aber nicht für Rechte und jegliche Taten des sexuellen Missbrauchs!

 

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: der Angeklagte wird für den Besitz und die Einfuhr seines Rauschmittels, da er dieses nicht bei der Alkohol-, Zigaretten- und Pharmaindustrie kauft, zu 3 J. und 6 Monaten Haft verurteilt. Aufgrund seiner freien (eingeschränkten) Meinungsäußerungen und dem Schutz der Menschenwürde sowie dem Kampf gegen die Justizobrigkeit die die Gesetze des Strafvollzuges missbrauchen bekommt er kein LZB um seine Beziehung zu seiner Verlobten aufrecht zu erhalten! Auch soll von Seiten der JVA durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung seine ein- und ausgehende Post kontrolliert und zensiert werden, sämtliche kritischen Zeitschriften von der Roten Hilfe, Antifa Info Blatt, ABC oder Arbeitslosenblättchen werden ihm nicht ausgehändigt, damit diese Zeitungen ihn nicht in seiner Haltung gegenüber der Justiz noch stärken und damit das die JVA auch gerichtlich durchgesetzt bekommt geben wir als Gründe Sicherheit und Ordnung an da er ja aus Solidarität seine Tageszeitungen, Zeitschriften etc. an seine Mitgefangenen verteilt, denn damit gefährdet er ja die anderen Gefangenen die ja resozialisiert werden und so von ihrem Vollzugsziel abgehalten werden. Auch wenn wir eine Rückfallquote von über 87 % aufgrund der Haftbedingungen haben müssen wir ja irgendwem die Schuld unserer Politik geben. Therapie nach Strafe nach den §§ 35, 36 BtmG bekommt er ja auch nicht, denn es gibt keine Kausalität zwischen seinen Taten womit er ja seine Drogensucht finanziert und im Übrigen liegt ja keine Sucht vor. Sondern eine Persönlichkeitsstörung, laut 3er-Gutachter, laut Klinikleiter einer Forensik I und II (Unterbringung nach §§63, 64 StGB) steht bei Herrn Schmitz seine Sucht im Vordergrund.

 

Die letztere Einschätzung seiner Persönlichkeit wurde auch nochmals bestätigt von einem Fachmediziner aus dem Suchtbereich der über 30 J. Berufserfahrung hat – auch der sieht eindeutih seine Sucht im Vordergrund!

 

So sieht ein Durchschnitt eines kämpfenden Gefangenen in der BRD aus, dazu kommen die gravierenden Haftumstände der Repressionsmaschine der Justiz, die mich, der für seine Rechte (schlimm genug) vor Gericht gehen muss dann noch als „Querulant und resistent“ bezeichnet. Doch wer glaubt man müsste vor Gericht für großartige Dinge der kennt nicht die Justiz. Um mich am Schreiben „etwas“ zu behindern erlaubt man mir eine Schreibmaschine aber nicht das dazu gehörende Material wie z.B. Farbbänder. Der Gefangene soll sich diese von seinem Hausgeld kaufen, Hausgeld hat aber nur der Gefangene der auch arbeitet, Gefangene die vom Existenzminimum in Haft leben – sprich Taschengeld – brauchen das zur Befriedigung ihrer Lebensmittel, Toilettenartikel sowie Genussmittel, da es im Knast kein Kaffee, Zucker, geschweige denn Getränke gibt.

 

Nach § 70 StVollzG ist der Bezug und die Zusendung von Freizeitartikeln frei, zumindest beim Bezug von Brief- und Kohlepapier gibt es in anderen Anstalten keine Probleme, NUR HIER! Denn Schreiben ist für einen Gefangenen im Jahre 2013 das Wichtigste, da er kein Facebook geschweige denn überhaupt Internet oder PC haben darf.

 

Wo draußen die Menschen per Email, SMS, WhatsApp oder über Facebook bis Skype miteinander kommunizieren, da soll ein Gefangener mit Stift und Papier seine sozialen Bindungen aufrecht erhalten!

 

Dabei wäre gerade ein PC und Internet wie z.B. Facebook für einen Gefangenen der keine Familie, Freunde etc. hat besonders wertvoll, um dann soziale Kontakte zu knüpfen und neue Freunde zu finden oder eine Beziehung zu beginnen. Nach § 3 StVollzG soll der Gefangene dem Leben in Freiheit so weit wie möglich angeglichen sein...

 

Mit der heutigen Technik ist es nämlich möglich ein zensiertes Internet einzuführen wie zB in den Forensikknästen, damit eben Sextäter nicht in diesen Netzen verkehren können.

 

Aber von Seiten der Justiz sagt man der Gefangene ist durch und durch schlecht und benutzt das zum Ausbrechen, um Pläne von der Anstalt nach draußen zu schicken oder über seine großen Drogengeschäft genauestens Buch zu führen usw... Aber laut dem BverfG gehört das Internet zu einem Haushalt gehört wie eben ein TV. Selbst Rechtswissenschaftler fordern Internet für Gefangene in einem Zeitalter wo der PC zum Menschen gehört, sei es am Bankschalter oder am Fahrkartenautomat, das Nutzen dieses Mediums gehört schon zur Normalität eines Bürgers.

 

Der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann sagte damals: „Gefangene sind Staatsbürger hinter Gittern, und so sind sie auch zu behandeln.“

 

Man hat noch nicht einmal auf den Abteilungen PC-Räume damit der Gefangene Briefe schreiben oder Bewerbungen verbessern könnte!

 

Aber Unternehmen wie REWE die 24 Mrd. Euro Jahresumsatz machen lassen von Gefangene noch ihre Werbefähnchen und -flyer kleben mit Pensums die so hoch sind dass der Gefangene mehr als Akkord daran arbeiten muss! Um dann für ein Pensum (zB 1.400 Fähnchen kleben) dann 10 Euro zu erhalten wovon 4/7 an Überbrückungsgeld abgezogen wird und 3/7 fürs Hausgeld um davob einzukaufen bei REWE äh EDEKA, EDEKA hat wohl das Hauptmonopol in deutschen Haftanstalten. Dort wird ihm das Geld wieder aus der Tasche gezogen, da natürlich nicht zu marktüblichen Preisen verkauft wird, geschweige denn Sonderangebote, da der Kaufmann keine Konkurrenz fürchten muss bestimmt er die Preise. Und den Rest des Geldes nimmt ihm das Unternehmen Telio auch noch weg, mit Preisen die sittenwidrig sind. Doch von den Staatsanwaltschaften werden bundesweit Verfahren von Gefangenen wegen Betruges eingestellt, ist doch alles ok! Wer bezahlt im Jahre 2013 noch 70 cent die Minute vom Festnetz ins Handynetz oder pro Minute Festnetz zu Festnetz 20 cent? Sondertarife für Auslandsgespräche oder Bonusminuten, nichts dergleichen bekommt man von diesem Unternehmen das in mittlerweile 94 Haftanstalten vertreten ist, sowie in über 11 europäischen Ländern bis in die Arabischen Emirate. Alleine durch die Telefoneinheiten verdient Telio in der BRD einen Gewinn von 4 Millionen Euro 2012.

 

Es gibt auch keine Möglichkeit sich Telefonkarten mit Bonusminuten oder Ähnlichem zu kaufen, alles geht über Telio. Auf Nachfrage ob man eine Abrechnung wie bei jedem anderen Unternehmen bekommen kann: sowas gibt es bei Telio nicht!!

 

Mittlerweile stellen sie Multimediasysteme – also TV-Gerät mit Box für verschiedene Programme und Telefon – als Paket für 12,95 bereit, für jeden dazu gebuchten Sender nochmal 1 Euro, natürlich die Telefongebühren auch noch, da Frage mal einen Gefangenen aus Afrika der niemanden hier hat und Taschengeld in Höhe von 33,- pro Monat bekommt was er macht?

 

Dies waren nur einige Beispiele aus dem deutschen Strafvollzug und keine Hotelsuite, seine Wäsche mit heißem Wasser in einem Eimer waschen! Kühlschränke, Mikrowellen o.ä. Gegenstände wie sie zB in den Niederlanden Standard in der Zelle sind gibt es nicht, man kann sich einige Elektroartikel kaufen, wie einen Campingkühlschrank, aber da sind wir wieder beim Thema: nur von Hausgeld!

 

Dazu kommt noch dass die meisten Knäste aus der Jahrhundertwende stammen, 1896 ist schon normal, Fenster in Höhe 2,70m, sodass man nur gegen die Wand guckt, Toilette in der Ecke daneben ein Waschbecken sodass man zu der Zelle auch sagen kann DIXIZELLE.

 

Die Türen haben soviel Platz dass man dadurch locker ne gesamte Tageszeitung schieben kann, demnach hat man auch ständigen Durchzug, bei etwas stürmigem Wind draußen bekommt man kein Feuerzeug an so stark ist der Zug. Backsteine die sich im Sommer aufheizen wo man dann locker 40 Grad oder mehr in der Zelle hat, im Winter anders herum... und das in einem der Wirtschaftsländer weltweit!

Und das alles „im Namen des Volkes“ - ob das das Volk weiß?

 

Freiheit für André Moussa, der seit dem 25.4.13 auf seine Entlassung (nach § 57 StGB) wartet! Richter verurteilen Kinderschänder zu 6 Monaten auf Bewährung aber bei mir muss noch ein „Prognosegutachten“ erstellt werden, gehts noch Richter X.??

Schreibt dem sozial-politischen Gefangenen André Borris Moussa Schmitz, Gartenstr. 1, 47877 Willich!

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!

 

André Moussa, 20.6.13

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

LZB: Langzeitbesuch

ABC: Anarchist Black Cross