Soziales Zentrum Magdeburg von der Polizei seit den frühen Morgenstunden belagert!

Soziales Zentrum Magdeburg von der Polizei seit den frühen Morgenstunden belagert

In den frühen Morgenstunden, ca. kurz vor 6 Uhr,wurde das Soziale Zentrum Magdeburg von der Polizei aufgesucht und ist seitdem von ihr umstellt. Mehrere Einheiten befinden sich im Hinterhof, am Eingang und in den Seitenstrassen. Scheinbar ist selbst ein Helikopter im Einsatz. Die Polizei ist mit Spührhunden und SEK unterwegs. Gegen 7 Uhr ist ihnen das Eindringen in das Gebäude gelungen.

 

Eine erste Gruppe, die sich solidarisch mit dem Laden zeigt, hat sich auf der Strasse versammelt. Ein Anwalt ist vor Ort. Was genau die Polizei will oder sucht, ist unklar. Vermutlich handelt es sich wieder um einen Akt der Schikane im Zuge der sogenannten "Betonplatten-Affäre", die im Januar 2012 zur ersten Stürmung des Infoladens geführt hatte und seitdem eine Kette nicht enden wollender Repressionen hinter sich zieht.

 

Wir zeigen uns solidarisch mit den Bewohnern und Akteuren des Sozialen Zentrums und verurteilen das Vorgehen der Polizei, welches von den Mechanismen staatlicher Willkür und Gewalt gekennzeichnet ist und die linke Szene immer wieder zu diskreditieren versucht. Dieser Einsatz, der ohne Erklärung und Gründe stattfindet, ist eine Adhoc-Kriminalisierung der Szene und muss öffentlich skandalisiert werden!

 

Es trifft einen - gemeint sind wir alle!

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Es wurde eine Wohnung im Sozialen Zentrum gestürmt. Es gibt einen richterlichen Beschluss von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Der Vorwurf: Gründung einer terroristischen Vereinigung, also Paragraf 129a - eine sogenannte Allzweckwaffe des BKA, um Repressionen, Hausdurchsuchungen und Verfahren gegen die Szene durchzusetzen. Dieser Paragraf dient oftmals als Vorwand, um solcherlei Einsätze zu rechtfertigen und linke Strukturen informationell bloßzulegen und letztlich zu destabilisieren! Selten kommt es im Zuge der 129er zu tatsächlichen Verfahren, geschweige denn zu Verurteilungen! Der Missbrauch dieses juristischen Machtinstrumentes muss kritisiert werden! Der Anwalt vor Ort ist noch im Gespräch.

Sie bauen den Laden auseinander. In Stuttgart und Berlin werden gerade zeitgleich weitere Wohnungen durchsucht.

ich kann nirgens was über berlin und stuttgart finden. woher stammt diese Info?

Zeitgleich soll auch ein Haus in Berlin durchsucht worden sein.

Quelle: https://linksunten.indymedia.org/node/86773

Von Wohnungen weiß ich nichts, aber das Falkenbüro in Stuttgart ist gerammelt voll mit Bullen die den Laden durchsuchen.

die durchsuchen wegen §129 - "wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten" schreibt der generalbundesanwalt - also nicht 129a "terroristische vereinigung".

Andy Knape, ehemaliger langjähriger NPD-Aktivist, ruft verkappt zur Querfront auf:

 

Die staatliche Repression hat nun im linken Lager in Magdeburg, Berlin und Stuttgart zugeschlagen. Tatvorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung ( § 129a ). Ich kann keine Begeisterung dafür finden, schließlich sind nationale politische Gruppen ebenso von solchen derartigen und obskuren Vorwürfen betroffen. [...] Vielleicht sollte darüber mal nachgedacht werden, denn schließlich beist sich die Katze sonst selber in den Schwanz.

 

Quelle: facebook.com/jnknape/posts/268503586629410

Die Bundesanwaltschaft ist gegen neun Verdächtige vorgegangen, die eine linksextremistische Vereinigung aufgebaut haben sollen. Unter dem Namen «Revolutionäre Aktionszellen» haben sie laut den Ermittlungen seit 2009 mehrere Sprengstoffanschläge in Berlin verübt. Am Morgen durchsuchte das Bundeskriminalamt insgesamt 21 Wohnungen und andere Räume der Beschuldigten. Rund 300 Polizisten waren in Berlin, Magdeburg und Stuttgart im Einsatz, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

 

Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1454097

22.05.2013 - 13/2013

Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung

 In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer linksextremistisch motivierten kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2013 seit heute Morgen (22. Mai 2013) insgesamt 21 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Berlin, Magdeburg und Stuttgart durchsucht, darunter die Wohnungen von neun Beschuldigten. Unter der Leitung von Vertretern der Bundesanwaltschaft sind an dem Einsatz insgesamt etwa 300 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg beteiligt.

Die Beschuldigten sind verdächtig, Mitglieder einer Nachfolgeorganisation der linksextremistischen Vereinigung „militante gruppe (mg)“ zu sein. Die Gruppierung soll seit Dezember 2009 unter der Bezeichnung „Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)“ mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge in Berlin verübt haben, nämlich auf das Amtsgericht Wedding, ein Job-Center der Agentur für Arbeit in Berlin-Wedding, das Haus der Wirtschaft, das Amt für Stadtentwicklung sowie das Bundeshaus in Berlin-Charlottenburg. Zudem hat sich die Vereinigung „RAZ“ zu dem Versand von Pistolenpatronen an den Bundesminister des Inneren, den Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts und einen Wissenschaftler im März 2011 bekannt. In dem Selbstbezichtigungsschreiben kündigten die „RAZ“ an, die Patronen zukünftig „per Express“ zu versenden. Bislang sind durch die Anschläge keine Menschen zu Schaden gekommen.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der Brandstiftung in mehreren Fällen (§§ 129, 306, 308 StGB). Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung folgt aus dem staatsschutzrechtlichen Hintergrund und der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 74a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG).

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel zur Struktur der „RAZ“ sowie zu den Straftaten zu gewinnen, zu denen sich die Vereinigung bekannt hat.

Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.

 

 

Mitteilung der Generalbundesanwaltschaft von heute.

"Zudem hat sich die Vereinigung „RAZ“ zu dem Versand von Pistolenpatronen an den Bundesminister des Inneren, den Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts und einen Wissenschaftler im März 2011 bekannt."

 

Wie dumm muesst ihr sein, sich zu etwas zu bekennen, falls es stimmt. Sollte nicht gerade der Egoismus keine Rolle in der linken Szene spielen?

 

An die Polizei und Staatsanwaltschaften

Warum klappt bundeslaenderuebergreifende Ermittlungen nicht auch bei der NSU, welche viel schlimmer sind, denn es halt sich hier um ein Netzwerk von MoerderInnen!

Warum klappt bundeslaenderuebergreifende Ermittlungen nicht auch bei der NSU, welche viel schlimmer sind, denn es halt sich hier um ein Netzwerk von MoerderInnen!

 

Die Antwort ist sehr einfach: WEIL ES VON DENEN NICHT GEWOLLT WIRD !!!

 

Die werden ihre Nazis immer beschützen. Das sollte hier langsam jedem klar sein.

Der MDR ordnet den Infoladen der Linksjugend zu. Köstlich!

Magdeburg: BKA-Razzia gegen mutmaßliche Linksextremisten

Falkenbüro in Stuttgart wird gedrade auch durchsucht.

Der Tatvorwurf lautet auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB), nicht "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (§ 129a StGB). Von "Linksterror" redet aber schon die Springerpresse. Es muss ja für die eigene Relativierungsagenda schließlich eine Gleichwertigkeit mit dem NSU herbeigeredet werden.

 

www PUNKT generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=475

Bundesinnenminister und Verfassungsschutzpräsident fallen mal wieder durch lächerliche Unkenntnis und geschichtsrevisionistische Äußerungen auf. Dem Spiegel  gegenüber äußerte sich BI Friedrich "im Pulk auftreten, mit cooler Musik, in schwarz" mache das "autonomsein" (sic!) aus. Während man über diese selten dämliche Aussage noch lachen kann, vergeht einem das lachen wenn man zum Kommentar des Verfassungsschutzpräsidenten kommt: "So etwas wie 1933, als es ohne Gewalt zum Marsch durch die Institutionen und zu einem Überwinden des Verfassungsstaates gekommen ist, darf es nie wieder geben." Selbst wenn wir mal die unverschämte Dreistigkeit außer acht lassen, dass er die Razzia bei "Linksextremisten" mit der Verhinderung eines neuen NS-Regimes zu legitimieren versucht, muss eigentlich jedem der auch nur ein kleines bisschen Geschichtswissen besitzt, die Kotze hochkommen bei dieser Aussage.

In den frühen Morgenstunden des 22.05.2013 brachen Spezialkräfte der Magdeburger Polizei zusammen mit Beamten des Bundeskriminalamts in die Räume des Soziales Zentrums Magdeburg ein. Sie durchsuchten private Räume, leerstehende Abstellkammern und den dazugehörigen Infoladen.

In einer bundesweiten Aktion der Repressionsorgane der BRD wurden in Stuttgart, Magdeburg und Berlin mehrere Wohnungen durchsucht, wobei mehrere hundert, teils schwer bewaffnete Beamten*innen zum Einsatz kamen. Die Durchsuchungen stehen in Zusammenhang mit Ermittlungen in einem bundesweiten §129-Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung) und sind mit anderen §129-Verfahren verbunden.

Bei der Durchsicht der Magdeburger Durchsuchungsbefehle fiel auf, dass es außer Vermutungen keine belastbaren Fakten und Belege gibt. Zum Beispiel wurde die Durchsuchung des Infoladens im Sozialen Zentrum damit begründet, dass der Beschuldigte einen Schlüssel zu dem Laden besäße und sich dort aufgehalten haben könnte und Gegenstände etc. ablagern konnte.
Gleichzeitig macht der als „Schnüffelparagraph“ bekannte § 129 StGB seinem Namen alle Ehre. Besonders auffällig lesen sich die vielfältigen und allumfassenden Überwachungsmaßnahmen diverser staatlicher Behörden in Kooperation mit den entsprechenden kommerziellen „Dienstleistern“. Zur persönlichen 24-Stunden-Überwachung, der Aufzeichnung aller Internetaktivitäten inklusive Google-Suchwörtern, kommt auch noch die Erstellung von Bewegungsprofilen via Handyüberwachung und die Auskundschaftung breiter privater Netzwerke und die Beobachtung von Gebäuden und Hauseingängen.

Bereits im September 2012 gab es eine Hausdurchsuchung im Sozialen- Zentrum, die damals mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags begründet wurden.

Diese Kriminalisierungsversuche reihen sich in eine lange Liste der Repression ein: Linke Politik soll im Keim erstickt, Menschen sollen eingeschüchtert und die Bewegung durchleuchtet und zerstört werden.

 

Wir lassen uns nicht einschüchtern!
Linke Politik verteidigen!
Fünf Finger sind ne Faust!

Feuer und Flamme der Repression!

Heute Soli-Demo für die Betroffen_inn von Repression um 20 Uhr vor der Roten Flora.

 

Weg mit §129, Solidarität mit dem Refugee-Protestcamp Hamburg und den von Repression verfolgten Antifaschist_innen aus Lübeck

 

all we need is courage and a brick

Was ist mit einer Solidemo in Berlin?

Ich wäre auch Total für Ein Solidemo Am Besten Spät Abends !!

Weiß einer was zu ner Solidemo in Stuttgart?!

nein, aber einige genossen werden wohl auf dem http://actionmondundsterne.blogsport.de/ sein... von daher kA, ob genug menschen da sind für sowas....

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur Speicherpraxis und Auskunftsersuchen bei polizeilichen Datenbanken

Es ist eigentlich kein Geheimnis, dass das Bundeskriminalamt umfangreiche Datensammlungen und Analysewerkzeuge pflegt, um politische Aktivist_innen ausfindig zu machen. Eines dieser digitalen Hilfsmittel ist die Zentraldatei “PMK-links-Z”, mit der laut Errichtungsanordnung “das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen” sowie “das Erkennen krimineller Organisationen” verfolgt wird. Die darin gespeicherten Informationen stammen überwiegend aus Ermittlungsverfahren der Bundesländer, aber auch aus anderen Quellen: So ist kürzlich durch den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt geworden, dass Anmelder_innen linker Versammlungen pauschal und ohne jeglichen Verdacht auf Straftaten rechtswidrig in dieser Datei gespeichert worden sind.

Aus derart manipulierten Datensammlungen reimen sich die BKA-Schergen dann Konstrukte von “kriminellen Vereinigungen” zusammen, um die Verfolgung emanzipatorischer Bewegungen zu begründen: Wer sich zum Beispiel in Bürgerrechtsgruppen gegen Überwachung engagiert oder auf europaweiten Grenzcamps gegen die rassistische Politik der EU demonstriert gilt als verdächtig und wird entsprechend gespeichert. Wenn Betroffene dann ihr Recht wahrnehmen und Auskunft über gespeicherte Daten verlangen, wird dies mit dem Vorwurf verweigert, “Dienstgeheimnisse des BKA” offenlegen zu wollen.

Im Falle des No Border Camp 2010 in Brüssel/ Belgien schreckt das BKA auch nicht vor Lügen und Falschaussagen zurück. In einem Vermerk werden 380 von der belgischen Polizei in Gewahrsam genommene Personen mit einem Angriff auf eine Polizeistation in Verbindung gebracht. Die Aktivist_innen wurden aber größtenteils bei einer angemeldeten Großdemonstration verhaftet; der Angriff auf die Wache erfolgte erst als Reaktion auf diese Repression. Mit einer solchen Verdrehung von Tatsachen schafft sich das BKA die Möglichkeit, in Belgien festgenommene Demonstrant_innen nun ebenfalls in Dateien wie “PMK-links-Z” zu speichern.

Im Vortrag werden die Referent_innen anhand von Fallbeispielen illustrieren, wie internationale Polizeizusammenhänge ihre absurden Verdachtsmomente konstruieren, um dann gegen so genannte “Euro-Anarchisten” oder “No Border-Aktivisten” zu ermitteln. Außerdem soll auch ein Überblick zu den datenschutzrechtlichen Instrumenten gegeben werden, um hierzulande das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen und gegen die Speicherung in Polizeidatenbanken vorzugehen.

Eine Veranstaltung organisiert von Out of Control Berlin.

Montag 3. Juni 2013
20.00 Uhr Café Größenwahn, Kinzigstraße 9, Friedrichshain/ Berlin

Auch in Berlin wird es anlässlich der bundesweiten Durchsuchungswelle eine Solidaritäts-Demo für die Betroffenen geben.

Kommt am FREITAG (24.05.) um 20:00 zum KOTTBUSSER TOR.


Solidarität ist eine Waffe!

Das Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren hat im April 2011 einen ausführlichen Nachbereitungstext über drei Jahre Solidaritätsarbeit zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) veröffentlicht. Das Büchlein ist aus aktuellem Anlass online als pdf-Download erhältlich:

 

https://einstellung.so36.net/files/buch_einstellung_129_mg_verfahren.pdf