Til Schweiger lässt Domain sperren

Erstveröffentlicht: 
06.05.2013

Die Top-Level-Domain ucrony.net ist derzeit nicht erreichbar. Ursache ist laut Mitteilung des "Ucrony.net-Kollektivs" eine Sperrung, die der Schauspieler Til Schweiger beim Landgericht Berlin gegen den Registrar domaindiscount24 (Key Systems) erwirkt haben soll (Az. 27 O 265/13). Damit habe er einen auf einer Subdomain von ucrony.net veröffentlichten Artikel über eine Farbbeutel-Attacke auf sein Berliner Wohnhaus unterdrücken wollen.

 

Der strittige Beitrag sei auf dem Blog unter der Subdomain directactionde.ucrony.net erschienen, erklärt das "Ucrony.net-Kollektiv", das nach eigenen Angaben Betreiber der Top-Level-Domain ist. domaindiscount24 habe daraufhin die komplette Domain gesperrt. Davon seien 21 Websites betroffen. Obwohl der besagte Artikel seit dem 3. Mai 2013 nicht mehr online sei, weigere sich der Registrar, die Domain ucrony.net wieder freizugeben.

 

Ucrony.net bezeichnet sich als ein Kollektiv von Freiwilligen, das nicht-kommerziellen Projekten und Blogs Subdomains anbietet, darunter anderem auch directactionde.ucrony.net. Dieses Projekt ist nach eigener Darstellung eine "offene Datenbank [...] für alle konfrontativen direkten Aktionen gegen Staat und Kapital, gegen alle seine Vertreter und Vertreterinnen".

 

Von der Sperrung seien alle Subdomains von ucrony.net betroffen, darunter Webseiten von Fotografen und Musikern in den USA, Deutschland, Großbritannien und Frankreich, von lokalen Bürgerinitiativen sowie deren E-Mails und Mailinglisten, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Ucrony-Kollektiv bezeichnet "die Abschaltung von 21 Websites wegen eines Artikels, der so auch in anderen Online-Medien zu finden sei", als einen "so bisher nicht dagewesenen Eingriff".

 

Betroffene erwägten nun rechtliche Schritte, heißt es weiter. Zudem sei unklar, gegen welches deutsche Gesetz der Blogpost verstoßen haben soll, da dies von Schweigers Anwälten nicht erwähnt worden sei. Das Kollektiv behauptet darüber hinaus, die Anwälte hätten versucht, "die Veröffentlichung der juristischen Schritte Schweigers zu untersagen". Eine Anfrage von heise online bei Schweigers Anwälten blieb bisher unbeantwortet. (anw)

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Nur zur Information: Laut dem heise-Artikel gibt der Registrar domaindiscount24 an, die Domain nicht wegen der gegen ihn ergangenen einstweiligen Verfügung gesperrt zu haben, sondern wegen falscher Angaben des Domaininhabers ucrony.net . Entsprechend der ICANN-Richtlinien seien sie verpflicht, Domains mit grob falschen Whois-Daten zu sperren oder zu löschen, sofern der Inhaber einer Aufforderung zur Korrektur der Daten nicht unverzüglich nachkomme. Die einstweilige Verfügung betreffend behauptet der domaindiscount24, dass sie aus ihrer Sicht juristisch keinen Bestand habe, da ein Registrar nicht für die Inhalte einer Website verantwortlich sei, sofern er nicht auch Hostingprovider sei. Die Erklärung von domaindiscount24 findet sich ebenfalls bei heise.

Ja sicher, wer's glaubt.