Richtlinien zum Outing von Spitzeln

Schöner leben ohne Spitzel

Um reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen und irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation heraus auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten. Darum veröffentlichen wir an dieser Stelle Richtlinien zum Outing von Spitzeln. Den unterzeichnenden Gruppen, geht es darum, Spitzeln und Gerüchten keinen Raum zu geben und über politische Unterschiede hinweg ein Netzwerk des Vertrauens zu schaffen. Deswegen veröffentlichen wir gemeinsam die folgenden Richtlinien.

 

Richtlinien zum Outing von Spitzeln in linken Zusammenhängen

I. Spitzelouting und Spitzelverdacht
Spitzel sind eine uralte Begleiterscheinung von Herrschaft und Opposition. Linke Gruppen, Aktivist_innen und soziale Bewegungen, die der Obrigkeit lästig werden, müssen damit rechnen, bespitzelt zu werden. Spitzel können viel Schaden anrichten, im Extremfall zerstören sie Individuen und ganze Gruppen. Als Linke müssen wir uns bewusst mit dem Thema Spitzel auseinandersetzen – aber ohne Verfolgungswahn und Panikmache.

Um einerseits reale Spitzel outen zu können, andererseits Verleumdungen und irrtümliche Beschuldigungen (von wem und aus welcher Motivation heraus auch immer), zu verhindern, ist es wichtig, gewisse Regeln einzuhalten.

Eine Person als Spitzel oder Bullen zu bezeichnen oder gar zu outen ist eine verdammt ernste Angelegenheit. Vermutungen über angebliche Spitzel dürfen auf keinen Fall leichtfertig in die Welt gesetzt und verbreitet werden, denn solche Gerüchte erzeugen Unruhe, Misstrauen und politische Spaltungen. Ohnehin besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass die Gegenseite ungesicherte Verdächtigungen benutzt oder sogar gefälschte Outings produziert, um politische Zusammenhänge zu schwächen, zu spalten und unbedachte Reaktionen und Informationen hervorzulocken. Wer dies nicht berücksichtigt, läuft Gefahr, zum nützlichen Idioten von Staatsschutz- und Geheimdienstinteressen zu werden.

Uns, den unterzeichnenden Gruppen, geht es darum, Spitzeln und Gerüchten keinen Raum zu geben und über politische Unterschiede hinweg ein Netzwerk des Vertrauens zu schaffen.


II. Richtlinien
Die folgenden Richtlinien entsprechend weitgehend den IMC Northern England Guidelines: Reporting an Infiltrator or Informer und beziehen sich auf alle Beschuldigungen gegen Personen oder Gruppen, wonach diese vorsätzlich mit polizeilichen oder geheimdienstlichen Stellen, den Medien oder Sicherheitsfirmen zusammenarbeiten, um Informationen weiterzuleiten, die die Sicherheit und das Wohlergehen von Aktivist_innen gefährden und/oder die Effektivität politischer Arbeit beeinträchtigen.
Es geht um folgende Fälle: a) Ein_e verdeckte_r Ermittler_in, der/die absichtlich eine Gruppe/eine Kampagne unterwandert hat, um Informationen zu sammeln und/oder zerstörerisch zu wirken. (In der Regel handelt es sich hier um Polizist_innen, die unter falschen Namen und erfundener Biographie operieren; in diese Kategorie fallen auch international agierende Spitzel/Bullen wie Mark Stone/Kennedy). b) Ein_e Informant_in, also ein (ehemaliges) Mitglied einer Gruppe/Kampagne, das Informationen weitergibt. (Gemeint sind Spitzel, wie sie vom VS, LKA oder BKA angeworben werden). c) Privatdetektive und nicht als solche auftretende Journalist_innen, die heimlich Informationen sammeln und an Medien und Firmen verkaufen.


III. Empfehlungen und Bedingungen
Damit politische Gruppen und Aktivist_innen das Outing eine_s verdeckte_n Ermittler_in oder ein_es Informant_in als zutreffend akzeptieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Das Outing muss von einer bekannten und etablierten Gruppe bestätigt werden.

Der Bericht sollte auf deren eigener Website erscheinen. Die Gruppe muss bereit sein, sich Nachfragen zu stellen. Sie sollte sichere Kontaktmöglichkeiten anbieten.
(Der Grund dafür: Nachvollziehbar machen, wie es zum Outing kam, damit andere diesem Bericht vertrauen können – so lassen sich Rufmorde und staatliche Desinformation vermeiden.)

2. Ein Outing muss eindeutige und nachvollziehbare Beweise enthalten.
Diese Beweise müssen den von dem Spitzelfall betroffenen Gruppen und Personen zugänglich gemacht werden, damit die zu einer eigenen Einschätzung in der Lage sind. Aussagen von Hörensagen und Behauptungen Dritter reichen in keinem Fall. Die für das Outing verantwortliche Gruppe sollte einen zumindest formalen Bericht über ihre Recherchen vorlegen. Darin sollte auf jeden Fall stehen, ob die beschuldigte Person mit den Anschuldigungen konfrontiert wurde - und ob sie den Spitzelvorwurf eingeräumt hat.

3. Alle Gruppen, die von dem Spitzelfall betroffen sind, müssen umgehend informiert werden.
(Das ist wichtig für eine schnelle Schadensbegrenzung.) 

4. Der Bericht muss ein Foto und eine genaue Personenbeschreibung enthalten.
(Um zu verhindern, dass die Person zukünftig Zugang zu anderen Strukturen erhält.)

Es kann sein, dass das oben beschriebene Verfahren nicht in allen Fällen angebracht ist und dass nicht immer alle Kriterien erfüllt werden können; d. h. wenn diejenigen, die die Untersuchung machen, nicht einer etablierten Gruppe angehören oder dass es nur eine begrenzte Freigabe der Beweise geben kann, um Einzelne zu schützen. In einem solchen Fall ist die sorgfältige Nachprüfung und Beglaubigung des Spitzelvorwurfs durch eine bekannte und etablierte Gruppe erforderlich, die dann auch das Outing verantworten muss.


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Praxisnahe Darstellung lässt die problematischen Bereiche nicht aus

Der Autor, Oberstaatsanwalt David Ryan Kirkpatrick, betont in seinem Vorwort die wachsende Bedeutung der verdeckten Maßnahmen im Ermittlungsverfahren. Angesichts der zunehmenden Professionalisierung des Täterverhaltens, vor allem auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität, seien diese inzwischen unverzichtbar geworden.

Detailliert geht der Autor auf alle rechtlichen und kriminalistischen Themenstellungen ein, die für einen konzeptionellen, gut geplanten VE-Einsatz in der Praxis von Bedeutung sind.


Nach der terminologischen Abgrenzung der Begriffe "Verdeckter Ermittler (VE)" und "Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP)" betrachtet er zunächst ausführlich die Anlasstat, die einen VE-Einsatz auslösen kann, sowie dessen Anordnungsbefugnisse und Zustimmungserfordernisse. Diese wiederum belegt er mit treffenden Kommentierungen und der aktuellen Rechtsprechung.

Hervorzuheben ist die sehr gut aufbereitete Problematik der rechtlichen Grenzen eines VE-Einsatzes. Tiefgründig behandelt Kirkpatrick die problematischen Bereiche der Tatprovokation, der Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie der Verwertungsproblematik. Auch das Spannungsfeld der Strafverfolgungspflicht sowie der Strafbarkeit des Verdeckten Ermittlers selbst wird eingehend betrachtet. Im Weiteren greift der Autor spezielle Themenstellungen des VE-Einsatzes auf, wie etwa die grenzüberschreitende Tätigkeit eines Verdeckten Ermittlers – sowohl ausländischer Beamter in Deutschland, als auch deutscher VE im Ausland.

Zum Abschluss stellt OStA Kirkpatrick die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens dar, in dem der VE nicht offen auftreten kann. Rechtlich fundiert und ausführlich genug beschreibt er die Rolle des VE-Führers. Wesentliche Grundzüge der kriminalistischen Betrachtung, welche die rechtlichen Ausführungen ergänzen, werden komprimiert erläutert, etwa jene zur Aktenführung, zur richterlichen Vernehmung des VE-Führers oder auch zur Sperrerklärung.

In seinem Buch betrachtet Kirkpatrick alle für den VE-Einsatz rechtlich und kriminalistisch relevanten Facetten. Positiv fällt auf, dass er die Problematiken nicht nur als solche darstellt, sondern zum Ende eines jeden Komplexes in einem Fazit pointiert Stellung dazu bezieht. Vor diesem Hintergrund kann das Buch als Nachschlagewerk für die polizeiliche Ausbildung, aber auch für die polizeiliche Praxis uneingeschränkt empfohlen werden.

http://www.amazon.de/Der-Einsatz-Verdeckten-Ermittlern-Strafverfolgungsb...

Interessiert mich ja schon mal - auch aus persönlicher Betroffenheit. Wer die internen Hierarchien in der deutschen Linken und die anti-emanzipatorischen Strategien kritisiert, kassiert ja falsche Beschuldigungen, wie andere Briefmarken sammeln ... ständig immer wieder. Falsche Beschuldigungen dieser und anderer Art ersetzen ja regelmäßig inhaltliche Argumente. Sie dienen der Machtdurchsetzung. Noch nie haben die AbsenderInnen irgendwelchen Ärger dafür bekommen. Wenn Ihr schon Regel aufstellt, wäre diese Frage ja interessant (ich bin ja gegen Regeln, aber damit auch Außenseiter in einer höchst autoritären und hierarchischen doitschen Linken).

unmoderiert

meine güte, ihr habt in deutschland schon krasse propleme mit der linken...

ihr habt nicht nur "etablierte Gruppen", dieses Etablishment soll auch noch bestimmen wer jetzt Spitzel ist und wer nicht...

Autoritäre Kacke und absolut lächerlich... Macht korrumpiert, auch die des linken establishments!