Blockupy: Unser Protest bleibt legitim!

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In den letzten Wochen sind weitere Bußgeldbescheide durch die BRD geschickt worden. Die AktivistInnen sollen an einer verbotenen Versammlung Ende Mai 2012 in Frankfurt teilgenommen haben. Von ihnen werden etwa 125 € Bußgeld verlangt. Wie schon bei den vergangenen Bußgeldbescheiden (ca. 235€) gilt es hier, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen (unten wird noch mal erklärt, wie genau.). Denn wir geben uns ganz sicher nicht mit der Kriminalisierung unseres Protestes zufrieden und wollen erst recht nicht dafür zahlen, wenn wir uns Räume der Selbstermächtigung mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gemeinsam und solidarisch im Herzen der Bestie erkämpfen.

 

Seitdem wir mit Blockupy auf die allgemeinen Zustände Europas aufmerksam machen, versucht die herrschende Politik, uns zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Bisher ohne Erfolg, denn die Empörung, unsere Stärke und unser gemeinsamer Wunsch nach einem guten, besseren Leben für alle wird nicht durch den repressiven Staat geschwächt. Das liegt vor allem daran, dass wir niemanden alleine lassen, uns untereinander helfen und einen solidarischen Umgang miteinander pflegen. Vor, nach und während den Aktionen! Unser Protest ist und bleibt legitim. Wir nehmen uns die Stadt, wann und wo wir wollen! Wir lassen uns weder verängstigen noch lassen wir uns weiter an den Rand drängen.

 

Wir demonstrieren gegen das Spardiktat der EU, gegen die Troika und die EZB und für ein gutes, solidarisches Leben für alle Menschen. Diese Forderungen lassen wir uns nicht nehmen und kämpfen weiter. Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigen auch, dass solche juristischen Maßnahmen nicht immer Bestand haben. Als alle GenossInnen, die bei M31 (Europaweiter Aktionstag gegen Kapitalismus) polizeilich im Rahmen einer Personalienkontrolle erfasst worden sind, ein Aufenthaltsverbot für die Tage vom 16. bis 19. Mai in der Frankfurter Innenstadt bekommen haben, wurde ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Polizei entschied sich, auf Anraten des Verwaltungsgerichts, während der Verhandlung die Aufenthaltsverbote aufzuheben, befindet sie aber weiterhin gerechtfertigt. Allerdings konnten wir einen mehrstündigen Platzverweis erfolgreich vor Gericht weg klagen. Darauf aufbauend und mit dem Klagewillen Vieler wird weiterhin versucht die Massenklagen gegen Aufenthaltsverbote aufzubereiten, weitere Staatskosten zu produzieren und die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

 

Auch eine Klage von AktivistInnen aus Berlin gegen die Freiheitsberaubung derer, die in den abgefangenen Bussen in Eschborn festgehalten und anschließend in Gießen Ingewahrsam genommen wurden, ging positiv für uns aus. Entschädigungszahlungen werden noch folgen. Das ist für uns besonders erfreulich, da auf der einen Seite der Polizeiapparat sein hysterisches Durchgreifen nicht mal vor Gericht glaubwürdig rechtfertigen kann und wir mehr Geld für die nächste Mobilisierung haben. So kann, soll und wird es weitergehen. Weitere Klagen wie gegen das Abfilmen der Samstagsdemo sind eingereicht. Deshalb nochmals: Legt Einspruch gegen eure Bußgeldbescheide ein, klagt gegen eure Ingewahrsamnahmen und Datenspeicherungen, tut euch zusammen, fragt bei euren Rechtshilfegruppen vor Ort Unterstützung an, lasst niemand alleine, bleibt widerständig, klagt mit uns und bleibt informiert. Wir lassen uns nicht verbieten! Akzeptiert nicht dieses Vorgehen gegen euch, gegen uns. Nur so können wir Selbstermächtigung auch praktisch erfahren und uns Alternativen zum heutigen Europa erkämpfen.

 

Also, was auch immer noch kommen wird, unser Anliegen ist aktueller denn je, wir werden uns nicht davon abbringen lassen, unseren Protest auf die Straßen und auf die Plätze zu tragen. Wir wollen auch im nächsten Jahr am 31. Mai und am 1. Juni einen kreativen, grenzüberschreitenden und wirkungsvollen Protest ermöglichen. Finanziell lassen wir uns dabei weiterhin gerne vom Staat unterstützen. Sämtliche juristischen Entscheide, sei es die gewonnene Klage vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das eine Kundgebung gegen die Versammlungsverbote am Paulsplatz im Nachhinein genehmigt bekommen hat oder die anderen Beispiele, machen für uns eins deutlich: Widerstand auf allen Ebenen ist angebracht, sinnvoll und legitim.

 

2012 war für uns ein erster Schritt, ein kleines Stück, eine Ankündigung der Vielen, ein erster Hauch, ein Aufbruch aus der allgemeinen Ohnmacht, ein Anfang einer sozialen Bewegung von unten. Unsere Erfahrungen bei den Protesten und bei Diskussionen auf öffentlichen Plätzen in Madrid, Athen, Lissabon, Rom und Frankfurt machen uns stärker und handlungsfähiger. Wir widersetzten uns der weltweiten Repression gegen soziale Bewegungen. Sei es die polizeiliche Gewalt gegen die Bewegung der Empörten und der Generalstreiks in Südeuropa oder die Räumungen der Occupy Camps weltweit oder auch hier in Frankfurt bei Blockupy und M31. Unser Widerstand geht weiter. Also beteiligt euch bei Aktionen gegen die maßgeblich von Deutschland getragene Kürzungspolitik der Troika. Wir lassen uns nicht verbieten & einschüchtern oder kriminalisieren & kontrollieren. Wir machen weiter! Für ein aufständiges Europa!

 

Wenn ihr im Zusammenhang mit Blockupy Bußgeldbescheide erhaltet, solltet ihr so vorgehen:

 

Was ist zu tun?

  1. Was tun bei Anhörungsbogen: Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.
  2. Was tun bei Bußgeldbescheiden: Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Der Einspruch kann ohne Begründung und formlos eingelegt werden. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter. Einen Einspruch könnt ihr außerdem jederzeit zurückziehen.
  3. Was dann? Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten. Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen! Solltet ihr eine Ladung für einen Gerichtstermin erhalten, dann meldet euch umgehend bei der Roten Hilfe Frankfurt oder/und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt. Damit diese (weil ihr dann wohl Präzedenzfälle seid) euch einE solidarischen AnwältIn vermitteln und (auch finanziell) im Verfahren unterstützen können.

Kontakt zu Antirepressionsgruppen in Frankfurt am Main:
Rote Hilfe Frankfurt
EA Frankfurt

 

blockupy-frankfurt.org

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auf noch viel viel mehr Busse nach Frankfurt im neuen Jahr!

Organisiert Mobiveranstaltungen, Busss, Zugtreffpunkte, pflastert die Städte mit Infomaterial zu und auf nach Frankfurt am 31.5. und 1.6.

egal ob libertär oder autoritär, sollte sich doch für alle ein kuschliges Plätzchen mit seiner/ihrer Bezugsgruppe in den entsprechenden Blöcken finden!

auf eine gemeinsame wirklich kräftige, lautstarke, kämpferische Demo und direkte Aktionen des zivilen Ungehorsams...

wenigstens 2 Tage Frankfurt wieder zum Stillstand bringen!

A-Anti-Anticapitalista!

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"egal ob libertär oder autoritär [...]"?!

Was soll das denn bedeuten? Autoritäres Gehabe ist nicht erwünscht und Rechtsorientierte sollten sich besser nicht blicken lassen!

Für eine libertäre, sozialrevolutionäre Bewegung. (A)