[KA] 1. Verhandlungstag im Prozess gegen den Demo-Anmelder vom 19. Mai 2007 am Landgericht

Repression entgegentreten!

Am 19. Juni fand der erste Verhandlungstag am Landgericht im Prozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe statt. Dem Angeklagten wurden Verstöße gegen Auflagen vorgeworfen. In erster Instanz wurde er vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob ein_e Anmelder_in einer Demonstration für Auflagenverstöße einzelner verantwortlich gemacht werden kann.

 

Vor Prozessbeginn rief die "Kampagne 19. Mai" zu einer Soli-Kundgebung vor dem Landgericht auf, an der sich knapp 20 Personen beteiligten. Neben praktischer Solidarität und der Forderung nach Freispruch für den Angeklagten, wurde auch gegen die Praxis der Kriminalisierung von Demonstrationen und für selbstbestimmte Protestformen protestiert.

 

Fragwürdiges Urteil

 

Im Mittelpunkt des ersten Prozesstags standen dann die Vernehmung von Zeugen und die Begutachtung von Foto- und Videomaterial der Demonstration. Davor wurde das erstinstanzliche Urteil verlesen. Hier wurde die Verurteilung des Angeklagten mit der zu späten Vorstellung der Ordner_innen, zeitweise verknüpften und zu hoch gehaltenen Transparenten sowie mehrmaligem Sprinten des vorderen Teils der Demonstration begründet. Zudem wurden einzelne Vermummungen, beleidigende Parolen gegenüber der Polizei und ein angeblich ungesicherter LKW moniert. Gegen diese Verstöße hätte der Angeklagte nicht genug unternommen, so das Urteil von Amtsrichter Neuberth.

 

Darauf folgte eine Einlassung des Angeklagten, die der Wahrnehmung des Urteils widersprach, er sei untätig gewesen. Entgegen den von Polizeibeamten wiedergegebenen Eindrücken, hat er die Ordner_innen sehr wohl im Vorfeld ausgewählt und über ihre Aufgaben informiert. Außerdem habe er ständig sowohl mit den Ordner_innen als auch im direkten Kontakt mit der Demospitze, auf die Verstöße gegen die Auflagen hingewiesen und auf deren Einhaltung eingewirkt. Vielmehr ist das Einwirken auf die Demonstration durch ein enges Spalier, ständige Provokationen und körperliches Angehen durch die Polizei für ihn unnötig erschwert worden. Eine Auflösung der Demonstration wurde von der Polizei nie ins Spiel gebracht.

 

Polizeipresse: "Insgesamt friedliche Demonstration"

 

Nach der 10-minütigen Verlesung der damaligen fünfseitigen Auflagen und des Urteils des Verwaltungsgericht, das den Widerspruch des Angeklagten gegen den sofortigen Vollzug der Auflagen zurückwies, folgte der erste Zeuge der Polizei, PHK Nowotschin, der als Führungsassistent bei der Demonstration fungierte. Er schilderte, dass die Ordner_innen erst nach dem vereinbarten Termin vorgestellt wurden und die Auswahl auf ihn einen willkürlichen Eindruck machte. Zudem hätten einzelne Demo-Teilnehmer_innen Transparente zusammengehalten. Er erinnerte sich an keine Lautsprecherdurchsagen von Seiten der Demo-Teilnehmer_innen, worauf der Richter entgegnete, dass sie auf den Videoaufnahmen aber hörbar sind.
Nowotschin sagte weiter, der Angeklagte sei von der Polizei mehrfach auf Auflagenverstöße hingewiesen worden. Zudem hätte es eine Polizei-interne Diskussion über eine mögliche Auflösung der Demo gegeben, die so aussah, dass der Einsatzleiter "verstärkt über den weiteren Verlauf der Versammlung nachdachte". Er beschrieb zudem, wie der Angeklagte mehrfach auf Teilnehmende der Demonstration zuging und mit ihnen sprach. Diese Versuche waren für seinen Eindruck aber nicht eindringlich genug. Zudem könne aber nicht verstehen, warum der Angeklagte im Verlauf der Demonstration nicht auf die Polizei zuging, um sie um Hilfe zu bitten. Dass der Angeklagte im Verlauf der Demonstration mit dem Einsatzleiter über Auflagen diskutieren wollte, konnte er nicht bestätigen, es sei sich vielmehr darüber unterhalten worden.

 

Danach folgte die Befragung von PHK Zimmer, der der für seine phantasievollen Berichte als Zeuge in Gerichtsverfahren bekannt ist. Er sah Unmengen an Waffen bei den Demo-Teilnehmer_innen, die von  Schlag- statt Fahnenstöcken, Quarzhandschuhen, Helme und vielem mehr, alles aufboten, was der Markt an aktiver und passiver Bewaffnung aufzubieten hat. Bei der Demonstration sei "nahezu nichts, den Auflagen entsprechend" gewesen. Er selbst wurde in ein Transparent eingewickelt und mit Schlägen und Tritten traktiert, die er aber unverletzt überstand. Was er allein wenige Meter vor der Demonstration machte und warum er sich dorthin begab, konnte weder er noch im späteren Verlauf der Einsatzleiter Meyer erklären. nach den Schilderungen von Jürgen Zimmer blieb auch offen, warum die Demonstration, bei der nach seiner Beobachtung "nahezu nichts, den Auflagen entsprach" nicht von der Polizei aufgelöst wurde.

 

Auch der weitere Polizei-Zeuge Schrötel als Teil-Einsatzleiter fügte sich größtenteils in das gezeichnete Bild. Auch er habe den Angeklagten mehrfach auf Auflagenverstöße aufmerksam gemacht, was er daraufhin getan habe, könne er sich aber nicht mehr erinnern. Auch an eine Diskussion in der Polizei, ob eine Auflösung denkbar wäre, erinnert er sich nicht. Vor der Mittagspause erschien PHK Tropf, der während der Demonstration in drei Durchsagen der Polizei auf Auflagenverstöße hinwies.

 

Alles eine Frage des Eindrucks

 

Danach kamen Beteiligte der Demonstration zu Wort, die wie die Polizeipressemitteilung eine "insgesamt friedliche Demonstration" sahen. Ein Teilnehmer der Demonstration sah eine bunte Demonstration, beschrieb aber auch eine "angespannte Stimmung". So konnte er selbst durch sein Eingreifen nur knapp einen Angriff eines Polizeibeamten auf eine Demonstrantin verhindern. Besonders eine Polizeieinheit trat sehr aggressiv auf. Er beobachtete auch, wie ein Polizeibeamter den Angeklagten zur Seite schubste, obwohl der sich als Anmelder der Demonstration zu erkennen gab. Zur Deeskalation habe auch eine Gruppe von Politiker_innen gesorgt, die sich mit Fahrrädern zwischen Demo-Spitze und Polizei setzte.

 

Auch der Moderator der Demonstration berichtete über deeskalierendes Eingreifen der Demonstration. So habe der Angeklagte mehrmals selbst die Lautsprecheranlage auf dem LKW benutzt, um die Demo betreffende Ansagen zu machen. Er widersprach auch Angaben der Polizei, dass der LKW teilweise ungesichert gewesen sei. Der LKW wurde aus seiner Sicht ständig von eigenen Ordnungskräften gesichert, da dies ja auch im ureigensten Interesse der Demo-Organisation liege.

 

Der als Ordner eigesetzte Zeuge konnte den Eindruck der willkürlichen Auswahl der Ordner_innen nicht bestätigen. Er wurde vor der Demo durch den Anmelder angefragt und über seine Aufgabe informiert. Er kannte auch die Auflagen, so dass er mehrmals Demo-Teilnehmer_innen ansprach, zusammengehaltene Transparente zu lösen. Teilweise musste er bei bestimmten Personen mehrmals auf Auflagenverstöße hinweisen. Dabei stand er auch ständig im Kontakt zum Angeklagten und anderen Ordner_innen, die besprachen, wie sie auf die Teilnehmer_innen einwirken, um beispielsweise die Sprints zu unterbinden. Er beklagte die enge Polizeibegleitung, die auf die Situation eher eskalierend wirkte.

 

Als letzter Zeuge des Tages kam Polizeidirektor Meyer als Einsatzleiter zu Wort. Er berichtete vom Kooperationsgespräch, der Findung und Belehrung der Ordner_innen sowie von seinen Eindrücken der Demonstration und des Angeklagten. Dabei seien die Bemühungen des Angeklagten direkt bei den Teilnehmer_innen auf die Einhaltung der Auflagen einzuwirken aus seiner Wahrnehmung "wenig erfolgversprechend" gewesen. Der Angeklagte sei während der Demonstration für die Polizei auch immer ansprechbar gewesen. Gleichzeitig sah auch er die "dämpfende Wirkung" der Demo-Teilnehmer_innen mit Fahrrädern vor der Demonstration. Als einziger konnte sich der Einsatzleiter Meyer daran erinnern, dass der Angeklagte während der Demonstration über die Zurücknahmeder Auflagen diskutieren wollte. Einen Grund für das Filmen des Demonstrationszuges von Beginn an, konnte Meyer dagegen nicht nennen. Aus polizeitaktischen Gründen konnte er auch keine Aussagen über die Anzahl der bei der Demonstration und im Hintergrund eingesetzten Beamten machen.

 

Im Anschluss an die Aussage betonte der Angeklagte in seiner Einlassung, dass er zu keinem Zeitpunkt mit der Polizei über Auflagen und deren Zurücknahme während der Demonstration diskutiert hat. Dafür wäre ja der Einsatzleiter der Polizei auch der falsche Ansprechpartner gewesen, so der Angeklagte.

 

Zum Ende setzte der Richter die Inaugenscheinnahme des Videomaterials der Polizei an. Hiergegen legte die Verteidigung Widerspruch ein, da die Aufnahmen rechtswidrig zustande gekommen sind. Schon zu Beginn der Demonstration wurde gefilmt, ohne dass ein Anlass bestand. nach längerer Beratung wies die Kammer den Antrag zurück, da Anhaltspunkte für Auflagenverstöße der Demo-Teilnehmer_innen bestünden. Die kurzen Videosequenzen sollten vereinzelte Auflagenverstöße einzelner Demo-Teilnehmer_innen während der mehr als dreistündigen Demonstration am 19. Mai 2007 zeigen. Vor allem die schlechte Tonqualität beeinträchtigte aber den Erkenntnisgewinn der Aufnahmen.

 

Danach wurde die Verhandlung unterbrochen und der zweite und letzte Verhandlungstag auf den 05. Juli, 9 Uhr am Landgericht Karlsruhe gelegt. Hier werden auch zwei weitere Zeuginnen vernommen.

 

Rote Hilfe Karlsruhe

 

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Ein Beitrag mit O-Ton des Anmelders gibt es hier: http://www.freie-radios.net/49155 in der Sendung Focus Südwest im freien Radio Querfunk.