Polizei zieht sämtliche Stadtverbote während der Blockupy-Tage zurück

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Am heutigen Dienstag fand, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht (VG) die erste mündliche Verhandlung zu den Stadtverboten statt. Diese wurden kurzfristig von der Frankfurter Polizei gegen mehre hundert Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet verfügt.Verhandelt wurden zunächst die ersten 25 Eilanträge, die gegen diese Verfügung beim VG eingereicht worden waren.

 

Im Laufe der Verhandlung wurde sehr schnell deutlich, dass die Polizei keinerlei Beweise für ein von den Betroffenen vermeintlich ausgehendes „Gefährdungspotenzial“ vorlegen konnte. Das Gericht machte daraufhin deutlich, dass auf Grundlage der gezeigten „Beweismittel“ keine Stadtverbote verhängt werden könnten. Die Polizei zog daraufhin die Verfügungen gegen die 25 Personen zurück.

 

Nach der Verhandlung ließ die Polizei über eine Pressemitteilung verlauten, dass inzwischen sämtliche am 11. Mai erteilten Stadtverbote zurückgenommen worden seien, da „[d]as Gericht signalisierte, dass die Ereignisse am 31. März hierfür nicht ausreichten.“

 

Dennoch ließ das Gericht aufgrund der dürftigen Beweislage die Frage offen, ob die repressive Maßnahme des mehrtägigen Stadtverbotes überhaupt angemessen ist oder ob sie gegen Grundrechte der Betroffenen verstößt.

 

Die Rücknahme der Stadtverbote durch die Polizei zeigt die Willkürlichkeit und Absurdität der Maßnahme und bestätigt die Frankfurter Rechtshilfegruppen in ihrer ursprünglichen Stellungnahme.

 

In dieser wurde das Vorgehen der Polizei als Panikmache kritisiert und der faktische Ausschluss der Betroffenen vom alltäglichen, öffentlichen Leben aufs Schärfste verurteilt.


Die Betroffenen wurden durch die Maßnahme wahllos kriminalisiert, auch um vor der Teilnahme an den bevorstehenden Protesten abzuschrecken. Dies kann man als Einschränkung der Demonstrationsfreiheit deuten.

 

Die Frankfurter Rechtshilfegruppen fordern weiterhin die Stadt auf, die geplanten Demonstrationen wie angemeldet stattfinden zu lassen.

 

AK Recht Uni Frankfurt
Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt

 

 

Pressemitteilung der Polizei (anonymisiert)

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Ihr schreibt (erneut) nachdem ihr beim bearbeiten der Node den Refferer bei einem Link zur Polizeipresse verschleiert habt dieser sei "anonymisiert", was falsch und gefählich ist. Ich lade wie auch sost auf der Seite der Polizei, obwohl da doch anonym steht...

 

Die Polizeiseite (in diesem fall ja immerhin ein Externer Anbieter; presseportal.de) kann genauso die IPs der Besucher loggen. Zusätzlich kann das sogar auch der dazwischen geschaltete Dienst anonym.to...

 

Übrigens wird wenn man anonym.to nutzt oft eben diese Seite als Refferer übertragen, was einen nicht weniger "verdächtig" machen dürfte. (-> Der Dienst hilft selbst beim Refferer Problem nicht so super.)

 

Pressemitteilung der Polizei (anonymisiert; wobei man auch hier einen zweitanbieter nutzt dem man nicht unbedingt vertrauen kann)

Wie kommst du auf die Idee, dass presseportal.de eine Polizeiseite ist? Wenn ich moderiert hätte, dann hätte ich den Link einfach gelassen wie er ist und ich habe auch keine Probleme mit deiner Erläuterung, aber ich kann auch nicht wirklich das Problem in den Anonymisierungen oben sehen.

Presseprotal.de ist eine von vielen Polizeibehörden Deutschlands (meist BuPo, aber auch viel Landes Polizei und andere) genutzte Seite um ihre Pressemeldungen zu veröffentlichen. Deswegen sage ich Polizeiseite, weil die Polizei ihre eigene Pressemappe also sozusagen Unterseite dort einrichten kann.

 

Wie z.B. hier zu sehen wird vom Dienst anonym.to scheibar etwas anderes erwartet. Es geht um IP-Logging doch der Dienst verschleiert nur den refferer. 

 

Das Problem das ich mit der "anonymisierung" oben habe ist einfach das etwas als anonym ausgewiesen wird was es nicht ist. Wenn ich nun mit meinem Smartfone ohne VPN unterwegs bin würde ich denken ich bin beim Besuchen des Links anonym, klicke ihn an und sehe: Oh, toll, ich bin nur über eine weiterleitung dazwischen auf die Seite gekommen.