Blockupy - Repression wegen M31

In Verbindung mit M31 gehen folgende Briefe raus! Zur Info die betreffenden Genoss_innen sind weder angeklagt, verurteilt geschweige denn einer Straftat überführt, was ansich auch nebensächlich ist!


"Sehr geehrte_r Herr/Frau xxx, in obiger Angelegenheit ergeht folgende Verfügung: 1. ihnen wird für den Zeitraum vom sechzehnten Mai bis Zwanzigster Mai der Aufenthalt in dem aus beiligender Karte ersichtlichem Bereich des Stadtgebiets Frankfurt am main verboten 2. für Ziffer 1 dieser Verfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet 3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird die Anwendung unmittelbar Zwang durch Polizeivolzugsbeamte und darüber hinaus ein Zwangsgeld von 2000 Euro bei uneinbringlichkeit Anordnung von Erstatzzwanshaft angedroht"

Fuck off!

Jetzt erst Recht hin nach Frankfurt!

Widerspruch einlegen und Rote Hilfe kontaktieren! Wir zeigen uns solidarisch und lassen uns nicht einschüchtern!

Ihre Waffe Repression - unsere Waffe Solidarität!

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Bringt rechtliches Vorgehen was.. Erfahrungen?

Zeichen setzen und Blockupy unterstützen und den Aufruf unterstützen bzw unterzeichnen!

wenn die meinen die Proteste so verhindern zu können haben die sich aber getäuscht!

Frankfurt? Fluten!

 

Infos für Betroffene:

 

http://www.blockupy-frankfurt.org/de/node/368

für alle die noch nicht Mitglied sind:

http://www.rote-hilfe.de/aktiv-werden/mitglied-werden

die Repression wird in den nächsten Monaten und Jahren weiter deutlich zunehmen, die finanzielle Hilfe ist schon jetzt dringend nötig und die Rote Hilfe wird mehr und mehr Geld brauchen!

Solidarität ist eine Waffe!

Ja, es bringt auf alle Fälle was!

Vermutlich gibt es in der Begründung der Verfügung eine Gefahrenprognose für den/die einzelne Betroffene(n), die ein Aufenthaltsverbot nicht trägt oder das Aufenthaltsverbot ist unverhältnismäßig, beides führt zur Rechtswidrigkeit des Verbotes.

Es genügt allerdings nicht allein Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbotsverfügung zu erheben, denn die Bullen haben die Verbotsverfügung für sofort vollziehbar erklärt. Normalerweise haben Widerspruch (und Anfechtungsklage) sog. aufschiebende Wirkung, das heißt, dass bei Erhebung dieser Rechtsbehelfe die Verfügungen bis zu einer Entscheidung der Widerspruchsbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts nicht vollzogen werden können.
Werden Verfügungen für sofort vollziehbar erklärt – was einer besonderen Begründung bedarf, die ihrerseits auch rechtswidrig sein kann – haben die genannten Rechtsbehelfe eben keine aufschiebende Wirkung.
Um erst mal unbescholten nach Frankfurt fahren zu können, müssen die Betroffenen die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs / Anfechtungsklage von dem zuständigen Verwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutz erst wieder herstellen lassen. Das Gericht prüft (summarisch), ob sich die Verfügung als rechtmäßig erweist und beurteilt an Hand dessen dann das öffentliche Interesse daran, ob das Verbot weiterhin sofort vollziehbar bleiben soll.
Wenn sich die Bullen so blöde angestellt haben, wie es nach dem gesamten Verbotswahnsinn bisher erscheint, bestehen gute Chancen, dass das Verwaltungsgericht zu Gunsten der Betroffenen entscheidet. Über die Rote Hilfe, EA Frankfurt oder örtliche EAs bekommt Ihr sicher Kontakt zu geeigneten Anwältinnen und Anwälten, die Erfahrung im Polizeirecht haben. Macht das am Besten so schnell wie möglich, damit der/die Anwalt /Anwältin noch Zeit hat einen überzeugenden Schriftsatz ans Verwaltungsgericht zu schicken.

Darüberhinaus ist es wichtig, dass Ihr Euch gegen das Aufenthaltsverbot an sich wehrt, denn im vorläufigen Rechtsschutz wird nur über den Sofortvollzug entschieden und nicht über die Rechtmäßigkeit des Verbotes. Gerade um den Schweinen den Einsatz von Aufenthaltsverboten zu erschweren ist es notwendig, dass die vom Gesetzgeber gesetzten hohen Anforderungen an so ein Verbot durch die Verwaltungsgerichte bestätigt werden. Das klingt jetzt sehr legalistisch, wenn aber Aufenthaltsverbote nur deswegen erteilt werden, weil mensch mal festgenommen wurde (also nicht verurteilt etc. pp.), dann scheint es doch strategisch günstig zumindest die Einhaltung der (Scheiß-) Gesetze einzufordern.

Das Ganze ist leider mit Kosten verbunden! Trotzdem ist es aus den oben genannten Gründen wichtig sich auch vor Gericht dagegen zu wehren. Also Partys organisieren und damit die betroffenen Genossen und Genossinnen unterstützen. Soweit so schlecht...

"Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz." (Hans Litten).

Letztes Jahr wurde einigen AntifaschistInnen eine Verfügung für die Stadt Emmendingen in der an dem Tag ein Naziaufmarsch stattfinden sollte, zugeschickt. Beim Verwaltungsgericht Freiburg wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Die Betroffenen die diesen Antrag gestellt haben, waren erfolgreich. 

 

Hier mal der Artikel: https://linksunten.indymedia.org/de/node/49019

sowas kann doch vor gericht nie und nimmer bestand haben. ich mein für paar stunden vielleicht aber über mehrere tage?!

 

naja jetzt erst recht!

Hier gibt es die polizeiliche Verfügung als PDF:

linksunten.indymedia.org/node/60409

Endlich ist eine zentrale Seite zu M31-Repression mit Übersicht und allen Infos online:

 

antirep.march31.net