Razzienwelle in Dresden bricht nicht ab

Razzia in Dresden

Genau ein Jahr nach der ersten großen Razzienwelle gegen Antifaschist_innen in Sachsen und Südbrandenburg durchsuchten Bullen des LKA Sachsen am 12. April 2012 wieder eine Wohnung in Dresden. Bereits am Mittwoch zuvor, dem 04. April 2012, gab es ebenfalls eine Hausdurchsuchung. Der Vorwurf lautet wie zuvor die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach §129 StGB, mit welcher seit 2009 die Dresdner linke Szene durchleuchtet wird.

 

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ermittlungsbehörden auch nach „Trainingsstätten“ der konstruierten Gruppe. Informationen der Bullen zu diesen fußen teils auf Verhören mit den organisierten Dresdner Neonazis, darunter auch Tony Beger, die den alternativen Club „Chemiefabrik“ als Treffpunkt und Trainingsstätte deklarierten und sich so wohl aus einem eigenen Verfahren „freikaufen“ wollten.

 

Bei weiterer Suche stieß das LKA dann auf das Fitnessstudio „Vollfit“, von dem sie sich ohne richterlichen Beschluss alle Kund_innendaten zukommen ließen, welche dieses auch bereitwillig und ohne die Nutzer_innen zu informieren, preis gab. Zudem wurde das Studio videoüberwacht.

 

Bei der Hausdurchsuchung wurde wie bei allen §129-Beschuldigten nach schwarzen Kleidungsstücken, potenziellen Schlagwerkzeugen, Infomaterial und Datenträgern/Rechentechnik gesucht. Außerdem lagen Anordnungen zur ED-Behandlung und DNA-Abnahme vor. Neu scheint die Taktik der Bullen im Umgang mit der Presse zu sein, so wird diese scheinbar nicht mehr informiert und das Kräfteaufgebot bei den Durchsuchungen reduziert um im toten Winkel der öffentlichen Meinung die Dresdner Linke weiter mit Repression zu überziehen. Dies war bereits bei drei Hausdurchsuchungen am 15.03.2012 in Finsterwalde zu beobachten.

 

Es gilt also Repressionsmechanismen aufzudecken und anzugreifen!

 

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +

 

Infos und Material:
- Checkliste: Hausdurchsuchung (PDF, Rote Hilfe) - http://www.tinyurl.com/d4u4d3n
- Infos zu ZeugInnenvorladungen (PDF, 129ev/RH Dresden) - http://www.tinyurl.com/7qgoyd3
- Flyer: §129 - Eine kurze Geschichte (PDF, 129ev) - http://www.tinyurl.com/c7b4hu9
- Jingle: Ihre Repression (MP3, Kampagne 129ev) - http://www.tinyurl.com/cyhko6a

 

Spendenkonto:

Rote Hilfe Dresden, Konto: 609760434
BLZ 36010043, Postbank Essen
Stichwort „129 Verfahren“ (für die Prozesskosten)
Stichwort „129 Soliarbeit“ (für Kosten der Kampagnenarbeit)

 

Für mehr Informationen, Kontakt und PGP klickt auf: http://www.129-ev.tk

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Während die Repression der Polizei gegen mehr oder weniger politisch aktive Menschen in Dresden in den letzten Wochen zugenommen hat und damit eine Trennung zwischen Justiz und Polizei im Zuge politisch motivierter Ermittlungen aufgehoben zu sein scheint, macht das unten angeführte Beispiel deutlich, dass sich im Gegenzug die sächsische Polizei bei Anzeigen wie so oft sicher sein kann, straffrei auszugehen. So wurde die Anzeige eines Rechtsanwaltes wegen Beleidigung ohne Angabe von Gründen mittlerweile eingestellt. Diese hatten zuvor einen Tatverdächtigen als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" bezeichnet. Nachdem der Anwalt des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König, Johannes Eisenberg, die Sächsischen Ermittlungsbehörden wegen Beleidigung angezeigt hatte, wurde mittlerweile bekannt, dass das Verfahren inzwischen eingestellt worden ist. Das geht aus einer Anfrage der Sächsischen Zeitung im Sächsischen Justizministerium hervor.


Der Anwalt Königs war mit der Anzeige gegen rassistische Aussagen aus den ihm vorliegenden Ermittlungsakten im Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgegangen. Darin war einer der Beschuldigten von den Beamten als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" bezeichnet worden. Eisenberg kritisierte, dass ihn diese Begriffe an die Sprache nationalsozialistischer Rassegesetze erinnert hätten und zeigte sich verwundert, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die mit dem Verfahren betraute Ermittlungsrichterin dagegen vorgangen ist.

Rassismus durch die Polizei ist in Dresden jedoch keine Besonderheit. Während es in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen immer wieder zu rassistischen Kontrollen durch die Bundespolizei kommt, finden sich in den von lokalen Medien oft vorbehaltlos rezipierten Polizeimeldungen immer wieder rassistische Zuschreibungen mutmaßlicher Straftäter.