Darf das Lied "Ein junges Volk steht auf" gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einenSchüler aus Laufenburg.
LAUFENBURG/KARLSRUHE. Im August vorigen Jahres verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen 20-jährigen Schüler aus Laufenburg zu 600 Euro Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe dessen Revision verworfen und das Urteil von Amtsgerichtsdirektorin Margarete Basler bestätigt.
Der junge Mann hatte auf einer Kundgebung der rechten Szene in Witten/
Westfalen ein Lied gesungen, das in der Hitlerjugend seinen Ursprung
hat. Als Beweismittel diente eine Videoaufzeichnung der Polizei. Der
Beschuldigte leugnete auch nicht, das Lied gesungen zu haben. Ihm sei
auch dessen Herkunft bekannt gewesen, hatte er in der Verhandlung
zugegeben, berief sich jedoch darauf, dass das Lied nicht verboten sei.
Das Lied "Ein junges Volk steht auf" stehe nicht auf dem Index
verbotener Lieder, war auch die Meinung des Verteidigers. Er legte
deshalb Revision gegen das Urteil ein, um einen Freispruch für seinen
Mandanten zu erlangen. Vergeblich.
Richterin Basler hatte das Lied mit dem verbotenen "Horst-Wessel-Lied"
gleichgestellt. Mit Liedgut dieser Art würden nationalsozialistische
Tendenzen wieder belebt. Schutzzweck des Paragrafen 86a sei es, solche
Entwicklungen zu verhindern. Diese Meinung teilt das Oberlandesgericht.
Die obergerichtliche Entscheidung wird nun richtungsweisend für andere
Gerichte sein, die sich künftig mit dem Lied zu befassen haben.
Max Höckendorf
Bei dem Schüler aus Laufenburg handelt es sich um Max Höckendorf: