Hitlerjugend-Lied "Junges Volk" gesungen – OLG bestätigt Geldstrafe

Erstveröffentlicht: 
03.02.2012

Darf das Lied "Ein junges Volk steht auf" gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einenSchüler aus Laufenburg.

 

LAUFENBURG/KARLSRUHE. Im August vorigen Jahres verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen 20-jährigen Schüler aus Laufenburg zu 600 Euro Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe dessen Revision verworfen und das Urteil von Amtsgerichtsdirektorin Margarete Basler bestätigt.

 

Der junge Mann hatte auf einer Kundgebung der rechten Szene in Witten/ Westfalen ein Lied gesungen, das in der Hitlerjugend seinen Ursprung hat. Als Beweismittel diente eine Videoaufzeichnung der Polizei. Der Beschuldigte leugnete auch nicht, das Lied gesungen zu haben. Ihm sei auch dessen Herkunft bekannt gewesen, hatte er in der Verhandlung zugegeben, berief sich jedoch darauf, dass das Lied nicht verboten sei. Das Lied "Ein junges Volk steht auf" stehe nicht auf dem Index verbotener Lieder, war auch die Meinung des Verteidigers. Er legte deshalb Revision gegen das Urteil ein, um einen Freispruch für seinen Mandanten zu erlangen. Vergeblich.

Urteil ist richtungsweisend für andere Gerichte


Richterin Basler hatte das Lied mit dem verbotenen "Horst-Wessel-Lied" gleichgestellt. Mit Liedgut dieser Art würden nationalsozialistische Tendenzen wieder belebt. Schutzzweck des Paragrafen 86a sei es, solche Entwicklungen zu verhindern. Diese Meinung teilt das Oberlandesgericht. Die obergerichtliche Entscheidung wird nun richtungsweisend für andere Gerichte sein, die sich künftig mit dem Lied zu befassen haben.

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Bei dem Schüler aus Laufenburg handelt es sich um Max Höckendorf:

 

Max HöckendorffMax Höckendorff (Lörrach)