Still not loving the Police - Gegen Polizeiterror und staatliche Repression!

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Von März bis Mai 2011 wird die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) eine Kampagne unter dem Motto "Still not loving the Police" durchführen. Neben verschiedenen Infoveranstaltungen und einer Kundgebung (5. März) wird am 21. Mai zum Abschluss eine Demonstration in Heidelberg stattfinden.

Hier könnt ihr der Aufruf zur Kampagne lesen.

 

Weder Freundin noch Helferin

Die Polizei als politische Akteurin in sozialen Kämpfen

Die Polizei, das weiß heute jedes Kind, ist dazu da, für Recht und Ordnung zu sorgen. In einem kapitalistischen Nationalstaat bedeutet dies, dass die Polizei die kapitalistische Ordnung zu beschützen hat. In dieser Funktion als kapitalistische Ordnungsmacht richtet sich ihr Handeln in erster Linie gegen Arme und Flüchtlinge. Dieser Krieg gegen die Underdogs der Gesellschaft vollzieht sich üblicherweise durchaus im Gewand der Gesetze, die formal für alle gleich sind. „Das Gesetz in seiner majestätischen Gerechtigkeit verbietet Armen wie Reichen auf Straßen zu betteln, unter Brücken zu schlafen und Brot zu stehlen“ (Anatole France). Zur Abschottung des Nationalstaates gegen die Bedrohung der anstürmenden HungerleiderInnen anderer Kulturkreise erlässt der Staat allerdings durchaus auch Sondergesetze, die sich ganz speziell gegen Flüchtlinge richten. Die Polizei ist hier eine Armee im Krieg gegen die Armen.


In bestimmten Situationen bezieht die Polizei allerdings auch direkt Position in politischen Auseinandersetzungen – insbesondere dann, wenn sie sich außerhalb des engen Rahmens der parlamentarischen Debatten abspielen. Wenn es im Folgenden um die polizeiliche Bekämpfung linker Bewegungen geht, soll damit nicht vergessen gemacht werden, dass sich die alltägliche Positionierung der Polizei in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zumeist eher in der Jagd auf LadendiebInnen, Obdachlose und Flüchtlinge manifestiert als in der Verfolgung linker AktivistInnen.

 

Dass die Polizei in ihrer Funktion als Exekutivorgan des parlamentarisch-repräsentativen Rechtsstaats weder Freundin noch Helferin sein kann, wissen wir nicht erst seit gestern. Allerdings hat sie dies im Rahmen der brutalen Angriffe auf die eher bürgerlichen Proteste gegen das kapitalistische Milliardenprojekt „Stuttgart21“ und bei der extrem martialischen Aufstandsbekämpfung am Rande des Castor-Transportes im Herbst 2010 wieder einmal besonders deutlich unter Beweis gestellt.

 

Dass sie aber auch bis in die untersten regionalen Ebenen der BRD ihrem allgemeinen Auftrag als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols und rigorose Durchsetzerin der bestehenden kapitalistischen Unordnung nachkommt, das vergessen viele Menschen oftmals und sehen vor allem in den uniformierten Staatsbütteln unfehlbare Respektspersonen, denen mit übertriebenem Anstand begegnet werden muss - aus eigenem Interesse heraus natürlich. Immerhin sind es ja schließlich die Cops, die laut Selbsteinschätzung ein geregeltes Zusammenleben der Menschen auf der Grundlage herrschender Regeln und Normenkataloge garantieren.

 

Auch die radikale, außerparlamentarische Linke hier in Heidelberg hat es seit längerem mit einem Polizeiapparat zu tun, der bei der Verhinderung und Bekämpfung antikapitalistischen Widerstands immer stringenter vorgeht. Dabei überschreitet die „Ordnungsmacht“ bewusst die selbst auferlegten Kompetenzen und mutiert im gesellschaftspolitischen Gefüge zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen zu einer politischen Akteurin, die sie den eigenen rechtsstaatlichen Ansprüchen zufolge nicht zu sein hat.

Nachdem in den Jahren 2003 bis 2007 das Berufsverbot gegen ein Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg bundesweit für Furore gesorgt hatte, an dem auch die örtlichen Ermittlungsbehörden ihren Anteil hatten, kam jüngst eine neue extreme Repressionsmaßnahme aus Heidelberg in alle Medien. Der enttarnte Polizeispitzel „Simon Brenner“ war vom hiesigen Staatsschutz-Dezernat und dem Landeskriminalamt auf linke und insbesondere antifaschistische Gruppen angesetzt worden. Doch diese einzelnen traurigen Höhepunkte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass vom Polizeiapparat eine permanente Bedrohung demokratisch verbriefter Grundrechte ausgeht, die sich jeden Raum nimmt, der ihr gewollt oder ungewollt zugestanden wird.

 

Wie aber ist die Polizei nun tatsächlich „aufgestellt“?

Auf offener Straße sind wir am häufigsten konfrontiert mit so genannten SchutzpolizistInnen, die in direkten Kontakt mit den BürgerInnen treten und für die Gefahrenverhütung und -beseitigung durch Streifen- und Postendienst zuständig sind. Hier sind besonders die FunkstreifenbeamtInnen von Bedeutung: Ob es sich um einen Verkehrsunfall, eine Schlägerei oder einen Einbruch handelt, Funkstreifen sind als erste vor Ort.


Eine besondere Situation stellen Demonstrationen und andere Großereignisse dar. Hierfür existiert die spezielle Bereitschaftspolizei, welche für die Bewältigung dieser so genannten polizeilichen Großlagen in Kasernen bereitgehalten wird. Im Gegensatz zu Alltagseinsätzen können hierbei auch BeamtInnen anderer Bundesländer angefordert werden, obwohl die Polizei (einschließlich der Polizeigesetze) ja eigentlich Ländersache ist und deswegen den jeweiligen Innenministerien der Bundesländer untersteht.


Zusätzlich steht mit der Bundespolizei ein schlagkräftiges Instrument zur Verfügung, das unabhängig von der Hoheit der Länder ist.

 

Die Polizei als Organ systematischer und organisierter Aufstandsbekämpfung

Auch wenn in der BRD zurzeit eine revolutionäre Situation kaum denkbar erscheint: Polizeiliche Härte beschränkt sich keineswegs auf die Niederschlagung von Protesten kleiner radikaler Zirkel, sondern entfaltet sich in vollem Maße, sobald überhaupt eine Meinungsäußerung in eine massenhaft wahrnehmbare Einforderung umschlägt beziehungsweise die Äußerung als solche die Grundpfeiler der kapitalistischen Ordnung ins Wanken bringen könnte. Dabei ist absolut irrelevant, ob die AktivistInnen einen gesamtgesellschaftlichen Rückhalt haben oder nicht.


Beispiele hierfür gibt es genug:

Bildungsstreik: Während sich die Proteste gegen unbestreitbar schlechte Studienbedingungen anfänglich noch innerhalb der Hochschule abspielten, wurden diese belächelt und fast schon romantisiert. Bald jedoch erkannten die Studierenden, dass die Missstände in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext stehen und als Reaktion auf ihre Aktionen bestenfalls Symptome bekämpft wurden, weshalb sie in der Folge ihren Forderungen größeren Nachdruck verliehen. Umgehend wurde propagiert, „Extremisten“ hätten sich unter die AktivistInnen gemischt, und die Zeiten von zurückhaltenden Polizeieinsätzen auf Bildungsstreikdemos waren passé.


Stuttgart21: Die Gewaltexzesse der Polizei in Stuttgart haben eine traurige Berühmtheit erlangt. Tatsächlich neu war allerdings nur, dass die BeamtInnen gegen SchülerInnen und alte Menschen vorgingen, die sonst politisch eher dem liberalen oder sogar konservativen Lager zuzurechnen sind. Auch hier hieß es nachher, „Extremisten“ würden versuchen, die Proteste zu unterwandern.


Castortransport: Unter Berufung auf einzelne Aspekte wie den Aufruf zum „Schottern“ wurde die gesamte, wieder erstarkte Antiatombewegung kriminalisiert, und die Einsatzkräfte gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die AKW-GegnerInnen vor.

Es gibt zahllose ähnliche Fälle (wir haben uns auf die bekanntesten des letzten Jahres beschränkt), und jedes Beispiel ist sicherlich einzeln auszuwerten und kritisch zu analysieren. Eines ist ihnen jedoch allen gemein: Politische Entscheidungen werden gegen jeden Widerstand mit massiver polizeilicher Gewalt durchgesetzt. Jegliche kritische Bewegung von Betroffenen wird durch die Einsatzkräfte mit allen Mitteln unterdrückt.


„Sag nicht: diese Schweine / sag: wer hat sie dazu gebracht“ (P. P. Zahl, 1969)

Doch was bringt Menschen dazu, UmsetzerInnen von solch unreflektierter Gewalt zu werden und sich in blindem Gehorsam zu üben - in krassem Widerspruch zu jeglichem demokratischen Selbstverständnis? Ist ein Exzess nicht mehr zu leugnen, ist die Reaktion von offiziellen Stellen sowie der bürgerlichen Presse ein Verweis auf ein Fehlverhalten Einzelner; vielleicht noch als Resultat von schlechten Arbeitsbedingungen, Überstunden und Stress.


Sicher gibt es solche, die sich hasserfüllt und gewaltbereit ganz bewusst dazu entschließen, zur Polizei zu gehen und dort mit offenen Armen empfangen werden. Viele treten aber wohl auch mit naiven Zielen den Dienst als Freund und Helfer an. Im Rahmen der Verfolgung ihres Einsatzziels, das Eigentum innerhalb des nationalen Wettbewerbsstaates zu schützen sowie die öffentliche Sicherheit und Kapitalordnung aufrechtzuerhalten, ist die polizeiliche Gewaltförmigkeit jedoch kein individuell lösbares, sondern ein manifestes strukturelles Problem: Die Polizeischulen sind nicht weniger als militärisch organisierte, ideologische Schulungszentren. Ganz bewusst werden dort Hass und Ängste bei den angehenden BeamtInnen geschürt, um sie zu den willigen BefehlsempfängerInnen zu machen, als die wir sie dann erleben. Die AnwärterInnen sind einem enormen Gruppenzwang ausgesetzt, und jegliches Schwächeln wird sanktioniert. Durch den noch tiefer als anderswo verankerten Sexismus bekommen Frauen diesen Druck verstärkt zu spüren.


Die AusbilderInnen und LehrerInnen haben in den meisten Fällen ebenfalls eine rein polizeiliche Laufbahn hinter sich, und diese Abschottung während der Ausbildung wird oftmals durch eine Kasernierung verstärkt. Dadurch haben äußere Einflüsse, die die angehenden BeamtInnen dazu bringen könnten, Lerninhalte zu hinterfragen und/oder ein soziologisch reflektiertes Bewusstsein zu erlangen, keine Chance, nach innen zu gelangen. Auf diese Art reproduziert sich der polizeiliche Apparat, völlig abseits der sozialen Realität, immer wieder aufs Neue.


Der zweite, nicht minder schwerwiegende Faktor ist die interne Subkultur, die so genannte Cop Culture. Diese hat mehrere Ursachen: Zum einen resultiert sie aus der selbst erklärten Stellung als „Frontkämpfer“ gegen „das Böse“ beziehungsweise alles, was eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Kapitalordnung darstellen könnte. Eine weitere Ursache ist das Gewaltmonopol, das staatlicherseits auf die einzelnen PolizistInnen übertragen wurde und in der Praxis einen viel höheren Stellenwert einnimmt, als dies theoretisch vielleicht gelehrt wird. Starken Einfluss hat außerdem der innerpolizeiliche Korpsgeist. Dieses elementare kameradschaftliche Denken beinhaltet auch immer ein Abgrenzen gegen alles andere: ein Wir, bei dem jedes Individuum die Gruppe mit ihren Dynamiken und Inhalten über das eigene Ich stellt, ist immer auch ein Wir, das zu Exklusionsmechanismen neigt. Mit diesem Korpsgeist ist auch das Dulden von und das Schweigen über Fehlverhalten von KollegInnen zu erklären.

 

Strategien der Ordnungsmacht

Die Polizei kontrolliert im Alltag gezielt Personen, die sie aufgrund ihres Aussehens der linken Szene zuordnet. So führt sie z. B. Personalienfeststellungen und Rucksackkontrollen durch, überprüft Mobiltelefone und gleicht Daten der Festgehaltenen mit zentralen Datenbanken ab. Vor allem vor Demonstrationen werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Dabei trifft es vor link(sradikal)en Demos oder Anti-Nazi-Aktionen hauptsächlich schwarz gekleidete Personen, die von der Polizei der autonomen Szene zugeordnet werden. Dass die Kleidung jedoch kein Grund z.B. für einen Platzverweis sein darf, bestätigte Ende November 2010 das Verwaltungsgerichtgericht Sigmaringen.

PolizeivertreterInnen und EinsatzleiterInnen spielen sich als juristische Kompetenzen auf, indem sie vor Ort das Versammlungsgesetz politisch und persönlich auslegen, ohne genaue Kenntnis bestimmter Paragraphen zu haben.


Schon vor dem Beginn einer Demonstration sehen sich die TeilnehmerInnen mit den Kameras der Einsatzkräfte konfrontiert, und in manchen Fällen wurden selbst die AnmelderInnen beim Verlesen der Auflagen gefilmt. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Juli 2010, dass Videomitschnitte von friedlichen Demonstrationen rechtswidrig seien, da sie einen Eingriff in die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung darstellen. Ob diese Entscheidung auch Konsequenzen für die polizeiliche Praxis hat, bleibt abzuwarten.


Obwohl die Polizei gesetzlich und laut eigenem Bekunden dazu da ist, die Demonstrationsfreiheit zu schützen und ihre reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, mischt sie sich immer wieder in den Ablauf und sogar unmittelbar in die Außenwirkung von Demos ein. Zahlenmäßige Begrenzung von Fahnen, das Verbot von Stangentransparenten oder der Versuch, durch Auflagen sogar die Parolen inhaltlich zu bestimmen, häufen sich.

Durch den systematischen Einsatz von Polizeispalieren, der so genannten einschließenden Begleitung, können zudem die durch Transparente vermittelten Inhalte von PassantInnen nicht mehr richtig gelesen werden - eine klare Beschränkung der Außenwirkung einer politischen Aktion. Zudem wird ständig versucht, OrdnerInnen als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen, obwohl diese die Interessen der Demonstrationsleitung vertreten sollen und nicht dazu da sind, behördliche Vorgaben durchzusetzen.


DemoteilnehmerInnen werden von BeamtInnen bedrängt, beleidigt und ausgelacht, und es gibt selbst bei schweren Straftaten wie Körperverletzung kaum eine Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen: schließlich können die (oftmals vermummten) Cops nicht identifiziert werden, und FotografInnen, die Beweisfotos geschossen haben (könnten), sehen sich ebenfalls Repressalien ausgesetzt. Da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, gibt es auch keine ZeugInnenaussagen von KollegInnen. Der von breiten Bevölkerungskreisen vertretenen Forderung, eine klare Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen einzuführen, kommen die zuständigen Behörden nicht nach und garantieren damit die auf Anonymität und Korpsgeist beruhende faktische Straffreiheit der Staatsbüttel.


Während insbesondere die wegen ihrer Brutalität gefürchteten BFE-Greiftrupps in der Regel maskiert sind, gilt für die DemonstrantInnen ein striktes Vermummungsverbot. Dabei ist es laut eines Urteils des Landgerichts Dortmund aus dem Jahr 2010 rechtens, sich z.B. wegen möglicher Angriffe von Anti-Antifas unkenntlich zu machen.

 

Trennungsgebot passé – Polizei und Geheimdienst

Polizei und Geheimdienst unterliegen in der BRD einem strikten Trennungsgebot. Das bedeutet: Der Inlandsgeheimdienst (der hierzulande irreführenderweise den Namen Verfassungsschutz trägt) darf Informationen sammeln und nicht mehr. Selbst als Repressionsbehörde eingreifend oder gar bestrafend tätig werden darf er nicht. Das ist eine Konsequenz, die aus den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus gezogen wurde. Dort war die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Polizeibehörde, Geheimdienst und schlichtes Terrorinstrument in einem.


In der Praxis wird das strikte Trennungsgebot jedoch schon immer umgangen und in den letzten Jahren beständig weiter ausgehöhlt. Schon die Existenz der Staatsschutzdezernate bei den Kriminalpolizeien markiert die Sonderstellung, die die Verfolgung von Oppositionellen hier einnimmt: Anders als in anderen Dezernaten befasst sich der Staatsschutz nicht mit bestimmten Delikten wie z.B. Gewalttaten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sexualdelikten, sondern mit den Motiven mutmaßlicher TäterInnen, sofern diese politischen Ursprungs sind. Dem entspricht eine deutsche Polizeitradition, die den politischen Feind und nicht etwa bestimmte Straftaten bekämpfen will.

Eine saubere Trennung zum geheimdienstlichen Handeln ist schon lange nicht mehr auszumachen: Informationen des Staatsschutzes landen umgehend in den Händen des Inlandsgeheimdienstes, der dann nach eigenem Gutdünken damit verfährt. So ist es in Heidelberg etwa üblich, dass Minderjährige, deren Personalien bei Demonstrationen festgestellt wurden, kurz danach Besuch vom Inlandsgeheimdienst bekommen, der versucht, sie als Spitzel anzuwerben.


Der Verfassungsschutz mischt aber auch selbst gern als politischer Akteur mit - sei es, dass er die NPD in einem Maße unterwandert, das es dem Bundesverfassungsgericht unmöglich macht, zu unterscheiden, welche der Nazi-Positionen nun original und welche vom Geheimdienst verfasst sind, oder ob er wie im jüngsten Berufsverbotsverfahren in Heidelberg versucht, politische AktivistInnen in der Öffentlichkeit zu denunzieren und ihre berufliche Existenz zu zerstören.


Auf der anderen Seite bedienen sich die Staatsschutzbehörden der Kriminalpolizei selbst immer öfter geheimdienstlicher Mittel. Bei den Protesten gegen Stuttgart21 oder gegen den Gipfel in Heiligendamm 2007 agierten vermummte BeamtInnen als Agents Provocateurs, indem sie in der Kostümierung als militante DemonstrantInnen die Stimmung im Sinne der Polizeiführung anzuheizen versuchten. Die verdeckten ErmittlerInnen des Landeskriminalamts, die in den letzten Monaten in Heidelberg enttarnt wurden, waren in ihrem Verhalten von GeheimdienstagentInnen nicht mehr zu unterscheiden. Mit falscher Identität und gefälschten Papieren versehen, sollten sie über Jahre hinweg die linke Szene infiltrieren, ausforschen und - je nach taktischem Interesse der Polizeibehörden - auch kriminalisieren. Um die Aufklärung angeblicher Straftaten geht es dabei schon lange nicht mehr. Offensichtliches Ziel der Polizei ist vielmehr die Bekämpfung des politischen Gegners.

 

Diesem selbstbewussten Auftreten der Polizei als politischer Akteurin, dessen ständige Auswirkungen wir im politischen Alltag regelmäßig zu spüren bekommen, müssen wir entschlossen entgegentreten.


 

Geheimdienste abschaffen!

Gegen staatliche Repression und Polizeiterror!

Stoppt den Staatsterrorismus! 

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So gut wie der Text ist, so schlecht find ich ds Bild. Sorry das ist mir zu viel 80er Straßenkampf. Vorallem scheinen sich auf dem Bild Cop und Militanter nicht zu unterscheiden...

Aber ansonsten wie immer sehr gut, freu mich schon auf die Veranstaltungen!

ich finde das bild drückt den natürlichen gegensatz von Fortschrittlichen und Status-quo-Schützern aus.

Es kommt ein bisschen darauf an wen man damit erreichen will. Bei Linksradikalen ist das Bild schon gut, aber darüber hinaus wirkt das abschreckend.

Das sind aber nur feinheiten. Ich finde euren Text auch sehr gut und werde auch auf jeden Fall mal reinschauen.

Das kann nur ein Fake sein. Die AIDH macht doch bekanntlich nur Stadtrundgänge für gesetzteres Publikum, Trillerpfeifenproteste und Armenspeisungen. Die würden doch niemals so ein Bild verwenden.

Ob das Bild jetzt zu AIDH passt oder nicht mal aussen vor, den Artikeln, die in der Mittelspalte landen, wird von Linksunten ein Bild hinzugefügt, wenn das nicht von Seiten des Autors geschehen ist. Das wird layoutmäßig so gewünscht.

ja wir mods fügen manchmal Bilder dazu weil es sonst so arg nach Bleiwüste aussieht. Für die AIHD-Kampagne haben wir das nicht gemacht das Bild ist von der AIHD und ich muss sagen mir gefällt es.

also mir gfällt das Bild auch.

 

Und in Freiburg gibts auch eine Anti Rep Demo am Samstag 5. März, 16 Uhr am Bertholdsbrunnen

 

Es ist immer ein Angriff auf ALLE: http://linksunten.indymedia.org/de/node/34620

 

see ya in heidelberg, freiburg, evrywhere...

 

Wir Alle lieben Kraw Alle!