5 Tage im Knast wegen Nicht-Aufstehen im Gericht - Heute war Haftantritt

Freiheit für alle Gefangenen

Eine unabhängige Umweltaktivistin und Gentechnikgegnerin hat am heutigen Mittwoch, den 20. Oktober eine Ordnungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bühl angetreten. Wegen einer öffentlichen Genfeldbefreiung der Initiative Gendreck-Weg stand sie am Amtsgericht Kitzingen vor Gericht. Zusätzlich zu ihrer Verurteilung wurde eine Ordnungsstrafe von 5 Tagen Haft verhängt, weil sie gegenüber dem Richter nicht aufgestanden war. Sie wollte damit ihren Protest gegen die Kriminalisierung von sozialen und ökologischen Bewegungen ausdrücken.

 

Ihren Haftabtritt kommentiert sie so: „Ich werde für 5 Tage ins Gefängnis gesperrt, weil ich vor Richter Betz nicht aufstehen wollte. Warum darf ein Richter mich zu Respekt zwingen, der so wenig Respekt vor meinem Leben in Freiheit hat?“ Sie geht davon aus, dass diese Repression System hat: „Ich erlebe heute immer wieder, wie Konzerne ihre Profitinteressen gegen den Willen der Betroffenen durchsetzen. Gerichte schützen in diesen Fällen meist nicht die Betroffenen, sondern kriminalisieren wichtige soziale Proteste.“

 

Heute gegen 15 Uhr trat die Umweltaktivistin ihren Knastaufhalt an, welcher im Frauenknast JVA Bühl stattfindet, derselbe in dem nur wenige Wochen zuvor Franziska 15 Tagessätze absaß, die ihr verhängt wurden, weil sie sich gegen den Klimawandel einsetzte und den Bauplatz eines Kohlekraftwerkes besetzte im Zusammenhang mit dem Klimacamp 2008. Die Sprüche die damals  mit Kreide an die Knastmauern geschrieben wurden, sind immernoch gut lesbar, zum Beispiel: “Knäste zu Pommesbuden”

 

Nachdem sie sich von ihren Freund_innen die sie zum Knast begleiteten verabschiedet hatte wurde geklingelt und durch die Sprechanlage gefragt, ob hier jemand zur Resozialisierung abgegeben werden könne. “Wollen sie mich verarschen?” kam als Antwort. Wer hier wen verarschen will ist allerdings eine spannende Frage. Denn wir haben uns einen solchen Irsinn ja nicht ausgedacht, dass Leute weggesperrt werden weil sie sich weigern eine Geste des Respekts auszuüben gegenüber einem Richter der offensichtlich willig diejenigen verurteilt, die durch ihre Aktionen die Negativauswirkungen auf verschiedensten Ebenen der Gentechnik verhindern wollen. Im Sinne jener die mit ihren Machenschaften am Willen der allermeisten Menschen vorbei, diese Technologie unumkehrbar machen. Eine Technologie von der alleinig jene profitieren, die in Nahrung nicht den Sinn sehen Menschen zu ernähren, sondern Profite damit zu machen. Dass durch diese Logiken täglich tausende Menschen verhungern ist ihnen egal, wenn das aber als Argument für die Notwendigkeit der Gentechnik herhält werden sie auf einmal zu wahren Menschenfreunden…

 

Anlass des Gerichtsprozesses, in welchem die Umweltaktivistin nicht aufgestanden war, war eine öffentlich angekündigte Feldbefreiung. Befreit wurde im Sommer 2008 ein Acker im Landkreis Kitzingen auf dem der gentechnisch veränderte Mais Mon810 von Monsanto angepflanzt wurde, der inzwischen wegen seinen Umweltauswirkungen verboten ist. Sie begründet ihre Teilnahme an der Aktion folgendermaßen: „Genfeldbefreiungen sind wirksam und notwendig. Anhand der vielen Auskreuzungsskandale in den letzten Jahren zeigt sich: Wir müssen die Ausbreitung von giftigen, gentechnisch veränderten Organismen dort stoppen, wo sie sich ausbreiten: auf den Feldern!“

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Würzburg in zweiter Instanz wurden alle Anträge der Angeklagten als wahr anerkannt, die belegen, dass die üblichen Methoden demokratischer Teilhabe die Gefahren des heute verbotenen Mon 810 Genmaises nicht hätten bannen können und dass die Feldbefreiung als einziges wirkungsvolles Mittel gegen die Umweltgefahren übrig blieb. Die Angeklagte plädierte für den „rechtfertigenden Notstand“, § 34 StGB, nachdem Rechtsbrüche straffrei sind, wenn sie schlimmeres Übel abwenden und ein geeignetes Mittel sind. In Versailles, Frankreich hatte es bereits Freisprüche für Genfeldbefreier_innen aufgrund dieser Rechtslage gegeben. Sie wurde dennoch zu 25 Tagessätzen verurteilt, mit der Begründung: da habe „man eben Pech in einer Demokratie“.

Sie ist nicht die einzige Gentechnikkritikerin, die in jüngster Zeit für ihre Überzeugung ins Gefängnis muss. Auch der Prozessbeaobachter Dominik hatte in der selben Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen eine Ordnungsstrafe von 3 Tagen Haft erhalten, weil er nicht aufgestanden ist. Er hat die Haft Ende August in der JVA Giessen abgesessen.
Am aufsehen erregendsten ist vemutlich der Fall des Autors und Aktivisten Jörg Bergstedts, der seit September eine 6monatige Haftstrafe in der JVA Giessen für eine Genfeldbefreiung im Jahr 2006 verbüßt.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Das Schreiben von Briefen ist eine Waffe…

… gegen Vereinzelung, Vereinsamung, Stagnation, Resignation und Isolation.
… gegen die auf Zerstörung angelegte Natur des Knastsytems.
… gegen die Kontrolle des Lebens durch das Knastregime.

Schreibt Briefe und Postkarten an:


[Name entfernt]
JVA Karlsruhe
– Aussenstelle Bühl -
Hauptstraße 94
77815 Bühl


Weitere Adressen von Gefangenen:
http://www.abc-berlin.net/gefangenenliste

Danke und Respekt für euer Engagement und die immer wieder sehr gelungene mediale Aufarbeitung!