Schwitzen im Knast

Eric Drooker

Es gibt Haftvermeidungsprogramme, die sich (wenig originell) „schwitzen statt sitzen“ schimpfen, wo an Stelle von Haft Arbeitsstunden (z.B. Straßen kehren) geleistet werden müssen. Aktuell jedoch heißt es in bundesdeutschen Gefängnissen: Schwitzen und sitzen.

 

Beispiel JVA Bruchsal

Errichtet Mitte des 19. Jahrhunderts (Grundsteinlegung 1848!) fühlt sich die Außenwand im Winter an wie ein Eisblock und entsprechend kalt wird es in den Zellen des Nachts. Im Sommer hingegen wirkt die Mauer der Zelle wie ein Heizstein, so dass es auch in der Nacht nicht wirklich erfrischend wird.

Wer BILD-gebildet nun meint, die Anstalt schere sich um das Wohlbefinden und reiche gekühlte Getränke, der irrt. „Alt-Knackis“, die schon 15 – 20 oder mehr Jahre sitzen, berichten zwar, dass es vor Jahren an Tagen mit über 30 Grad kühlen Tee gegeben habe, jedoch ist dieser schon längst dem Rotstift zum Opfer gefallen.


Arbeit bei über 35 Grad

Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kürzlich vermeldete, gilt seit einigen Wochen eine neue Arbeitsschutz-Regel (A 3-5) hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei erhöhten Rauminnentemperaturen. Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber Getränke kostenlos reichen, ab 30 Grad müssen sie es sogar. Ab 35 Grad ist nach 45 min. Arbeit eine Pause von 15 min. einzulegen.

Eigentlich sind im Gefängnis die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen zu befolgen, nur scheint sich – zumindest in Bruchsal – die ASR A 3-5 noch nicht bis zur Bruchsaler Gefängnisleitung und dem für die Gesundheit der Insassen verantwortlichen Anstaltsarzt, Dr. med. Maier herumgesprochen zu haben, so dass nun Landtag und Justizministerium aktuell prüfen, ob es hier zu persönlichem Fehlverhalten gekommen ist.

Wer freilich in einem bequemen Ledersessel hockt und sich eine dem Kühlschrank entnommene Mineralwasserflasche genüsslich die Kehle hinunter perlen lässt, der hat gewiss anderes im Kopf als bei teilweise über 40 Grad Raumtemperatur dürstende Gefangene.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Auch und gerade Gefangene haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit; hierzu gehört dann bei extremen klimatischen Verhältnissen zum Beispiel eine situationsangemessene Versorgung mit Flüssigkeit.

Schließlich sind Gefangene qua Gesetz gezwungen zu arbeiten, und werden mit diversen Maßnahmen überzogen, wenn sie sich diesem Zwang versuchen zu entziehen. Sie können auch nicht „ausweichen“, einfach mal vor die Türe gehen.

Wenn Fahrgäste der Deutsche Bahn AG dehydrieren, kommt dies in die Tagesschau und wird in den Medien skandalisiert, wenn hingegen Gefangenen selbst billig zuzubereitender Tee an heißen Tagen nicht ausgegeben wird, ist dies nicht einmal eine kleine Notiz wert.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://freedomforthomas.wordpress.com

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Lieber Herr Mayer-Falk!

1.Der Vergleich dass Sie in ihrer Zelle schwitzen, mit Reisenden der DB AG ist ja wohl unpassend, denn da trifft es unschuldige Menschen zu deren Sorte Sie ja offenbar nicht gehören sonst könnten sie auch mit der DB AG reisen.

2. Mir ist bekannt, dass die JVA Bruchsal ihren Gefangenen Tee in Form von Teebeuteln kostenlos zur Verfügung. (sogar in verschiedenen Geschmacksrichtungen!) und jeder Gefangene hat die Möglichkeit sich Tee zuzubereiten. 

3. Bleiben Sie mal bei der Wahrheit!