Verwendung künstlicher DNA durch zivile Tatbeobachter bei Demos

In einem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten und später auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht, wegen der Auseinandersetzungen am 1. Mai 2009, wurden Aussagen zur Identifizierung von Randalieren bei Demonstrationen gemacht. Was damals noch der Geheimhaltung unterlag, verrät Hamburgs Polizeipräsident Meyer jetzt dem Spiegel. Künstliche DNA soll beweissichere Festnahmen ermöglichen.

 

Am 1. Mai 2009 wurde in Berlin der italienische Staatsbürger Cristian P. Unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruch festgenommen und saß mehrere Monate in Untersuchungshaft.

In der späteren Verhandlung sagten Zivilfahnder und Beamte der Blumberger BFE über seine Festnahme aus. Er sein von Tatbeobachtern „markiert“ worden und dann sicher vom Festnahmetrupp identifiziert worden. Wie die Markierung und Identifizierung erfolgte durften die Polizeizeugen nicht mitteilen, es unterlag einer Auskunftssperre, um das taktische Vorgehen nicht zu verraten.

 

Siehe Prozessbericht. https://linksunten.indymedia.org/de/node/19228

 

Ein Interview des Hamburger Polizeipräsidenten Meyer https://linksunten.indymedia.org/de/node/218300 mit dem Spiegel verrät, was damals schon vermutet wurde:

 

Meyer: Nochmal: Der Freitag war der Tag angekündigter Blockaden des Gipfels in der City. Das bereits auf dem Weg zum Gipfel Gruppen massiv Dinge beschädigen, war eine Überraschung. Das Angreifen in kleinen, schlagfertigen Gruppen, das ständige Wechseln der Camouflage, zwischen Vermummung und harmloser Kleidung, ist für die Polizei ein kaum zu lösendes Problem. Wir müssen überlegen, wie wir künftig mit diesen Tätern umgehen. Man könnte etwa über eine Art Markierung mit künstlicher DNA nachdenken.“

Vermutlich wird künstliche DNA von den zivilen Tatbeobachtern im Gedränge auf die Kleidung der Verdächtigen gesprüht und kann dann vom BFE Zug mit UV Licht schnell erkannt werden.

 

http://www.selectadna.de/dna-dusche.html

 

Wie das technisch funktioniert erläutert der Wikipedia Eintrag https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_DNA

 

In Prozessen werden die Bullen eher einen Freispruch in Kauf nehmen als diese Methode offenzulegen. In dem Verfahren gegen Cristian P. wurde dessen Hose beschlagnahmt, ungewöhnlich für Flaschenwerfen auf Demos. Hosen sind nicht so schnell zu wechseln wie Jacken nach Auseinandersetzungen.

Vielleicht bringen auch Durchsuchungen von als Tatbeobachtern verdächtigten Personen am Rand von Ausschreitungen mal DNA Sprühgeräte zum Vorschein.

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hab jezt ne 300 € jacke auf verdacht

weggeschmissen. wegen diesem zeug.

kauf dir halt 5 euro windbreaker...

Teilweise sind wirklich Windbreaker auf Demos zu sehen, die ich mir im Leben nicht leisten könnte. Für Jacken von Northface oder Jack Wolfskin zahlt Mensch doch ein Vermögen. Warum kauft ihr euch nicht Wegwerfwindbreaker, die gibt es in vielen Mailordern. Für 160€, dies ist noch eine eher preiswertes Jacke dieser Marken, könnte eine Familie in Indien mehrere Monate auskommen. Pure Luxusgüter, genauso wie eure Apple Smartphones für 600 - 700 €. Die Wegwerfwindbreaker haben zudem den Vorteil, dass sie so zusammengeknüllt werden können, dass sie sogar in eine Hosentasche passen.

ich habe mir (mittels eines billigen Folienschweißgerätes) aus Gelben Säcken und Mülltüten einen 1a-windbreaker selbst gebaut.

Und benutze ein stabiles Siemens S6 zur Kommunikation auf Demos - ein sehr stabiles und sehr gutes Mobiltelefongerät.


Leider sind viele Genossen einem gewissen Selbstdarstellungwahn verfallen - und opfern ihre Ideale Smartphones, Fratzenbuch und Zwitter...


Verlorene Seelen.

In dem oben genannten Prozessbericht steht eindeutig ein "Heranführen durch Kommunikation". Nichts von künstlicher DNA, Markierung oder ähnlichem. Bei der Hose geht es um den Widerspruch zwischen bezeugter Kleidung und tatsächlicher Kleidung. In meinen Augen gibt es keinen Hinweis darauf, dass künstliche DNA bereits zur Markierung eingesetzt wird. Wenn dieses eingesetzt würde, bräuchte es immer noch wie heute den Nachweis (oder die glaubhafte Lüge), dass es keine Verwechselung geben könne. Dazu müsste der Tatbeobachter entweder ordentlich lügen ("war immer an der Person dran", während eigentlich nur die künstliche DNA an der Person war) oder sie müssten die Taktik zugeben. Solch grundsätzliche Lüge dürfte schnell auffliegen. Bei künstlicher DNA bliebe immer noch der Nachweis, dass nicht mehrere Leute damit markiert wurden. Es muss ja jeder Person immer noch eine konkrete Straftat nachgewiesen (oder glaubhaft untergeschoben) werden.

außerdem soll mal ein "ziviler TaBo" mal versuchen mich zu besprühen, mal sehen was dann mit dem passiert;)

Bei "Markierung" von einigen wenigen mehreren könnten ein paar sonstige Kennzeichen reichen, um die "eindeutig" auseinanderzuhalten. "Von den  drei markierten Typen die kleine dicke Gestalt festnehmen, den langen Kerl laufen lassen und den mit den New Balance Schuhen auch".

Nachher die passende Geschichte zu erfinden, die dem Gericht nicht zu unplausibel erscheint, ist dann sowieso eine andere Baustelle.