Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. Vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück.
Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig.
Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden. Zudem muss er die Prozesskosten aus dem ersten Verfahren und die ihm selbst entstandenen Kosten aus der Berufung tragen.
Bachmann auf Teneriffa
Der 43-Jährige Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses war allerdings nicht anwesend. Er befinde sich auf Teneriffa, erklärte seine Anwältin Katja Reichel.
Bachmann war im Mai in erster Instanz wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zur Zahlung von 9600 Euro verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der zahlreichen Vorstrafen Bachmanns eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da Bachmann vor dem Amtsgericht bestritten hatte, die entsprechenden Facebook-Postings mit hetzerischen Beleidigungen wie „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ verfasst zu haben. Beide Seiten waren in Berufung gegangen.
Pleite
Bachmann kann die Strafe nicht bezahlen.