Im Zweifel für den Angeklagten, jedoch nicht bei Nato-Gegnern

30.03.2009, Freiburg: Gekesselter Demozug am Bahnhof

Am 30.03.2009 demonstrierten in Freiburg im Vorfeld des NATO-Gipfels in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl 2000 Menschen unangemeldet gegen Militarismus. Mit dem größten Aufgebot seit der Dreisameckräumung reagierte die Polizei auf die Demo. Ein Linker wurde damals festgenommen mit dem Vorwurf er habe eine Rauchbombe geworfen. In erster Instanz wollte die Richterin an dem Angeklagten ein Exempel statuieren und verurteilte diesen zu drei Monaten auf Bewährung und Zahlung von 1200Euro als Auflage . Am 13.04.2010 um 9.30 9:00 Uhr findet am Landgericht Freiburg, Salzstr. 17 der Berufungsprozess statt.

 

Kommentar zur Prozeßbeobachtung am Amtsgericht

Als Prozessbeobachter in der Verhandlung gegen meinen Sohn, als Angeklagter, der eine so bezeichnete "Rauchbombe" bei der Anti-Nato Demo am 30.März 2009 in Freiburg geworfen haben soll, ging ich mit sehr vielen Zweifeln nach Hause. Der Staatsanwalt, die Richterin und deren ausgewählte 4 Zeugen, allesamt im Polizeidienst, konnten in meinen Augen nicht überzeugen und ihn eindeutig als Täter überführen. Der einzige junge Beamte, der überhaupt etwas gesehen haben will, wirkte unsicher und unter Druck. Darauf stützte sich das Urteil in der Begründung, anstatt sich auf eindeutige Beweise, wie die gelöschten Videoaufzeichnungen, die auf der Demo massenhaft angefertigt wurden, zu berufen. Warum wurden sie von Beamten gelöscht? Warum werden viel Steuergelder für die Videoüberwachung ausgegeben, um sie dann nicht nutzen zu können? Warum? Würden sie am Ende vielleicht eindeutig die Unschuld des Angeklagten beweisen?

Warum wurde die sogenannte "Rauchbombe" nicht sichergestellt?

Einer glaubhaften Tatüberführung diente diese Veranstaltung jedenfalls nicht. Soll hier etwas vertuscht werden und der sogenannte "Staatsschutz" und die "unabhängige demokratische Juztiz" erweisen sich einen Bärendienst? Diese mangelhafte Beweisführung und daraus resultierendes Urteil erinnern mich stark an die Zeit des Dritten Reiches und der Stasi-Justiz des anderen Deutschlands. Der Grundsatz "In dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagten, konnte und wollte das Gericht nicht folgen, handelt es sich hierbei womöglich gar um ein Gesinnungsurteil ?

Bleibt zu hoffen, das die Berufungsverhandlung am Landgericht am 13.April anders urteilt und einer Gerechtigkeit Genüge getan wird.

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am 13.04.2010 um 9.30 9:00 Uhr findet am Landgericht Freiburg, Salzstr. 17 der Berufungsprozess statt

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