In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen berichte ich über Tod und Sterben in der Sicherungsverwahrung. Heute ist vom Tod des Herrn W. Kenntnis zu geben.
Die Sicherungsverwahrung
Eingeführt mit Gesetz vom 24. November 1953 erlaubt es die Wegsperrung von Menschen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe – und zwar bis zum finalen Ende, d.h. dem Tod. Nach mehreren Reformen der Jahre 1998, bzw. 2013, soll – zumindest der Theorie nach – heute nur in Sicherungsverwahrung sitzen, von dem eine akute und hohe Gefahr der Begehung schwerster Sexual- oder Gewalttaten ausgeht. Über 10 Jahre hinaus soll die Sicherungsverwahrung die absolute Ausnahme bleiben.
Herr W.
Mit seinen 72 Jahren verbrachte er fast sein gesamtes Leben in (geschlossenen) Einrichtungen. Über Kinderheime, Jugendstrafanstalten, Zuchthäusern, Psychiatrien, bis hin in die Freiburger Sicherungsverwahrung. Nicht nur dort werden die SV-Abteilungen „Totenstationen“ genannt, denn die, die dort leben, sterben dort mit höherer Wahrscheinlichkeit, als dass sie auf freien Fuß gesetzt werden. Aber auch deshalb, weil sich die Bewohner mitunter als „lebende Tote“ sehen. Die Todesstrafe sei abgeschafft heißt es, jedoch lediglich auf den Tod warten zu müssen, bedeutet nichts anderes, als ein lebender Toter zu sein (so wie in den USA die Todeskandidaten „Dead man“ genannt werden).
Nun soll keinesfalls bagatellisiert werden, was Herr W. zu Lebzeiten verbrochen hat. Mehrfache, schwere Gewalt- und Sexualdelikte, darunter auch einen Mord. Er wurde jedoch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern einer zeitlich befristeten, mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Am 6.3.2016 hatte er zehn Jahre in der SV zugebracht.
Der Hoffnungsschimmer für Herrn W.
Herr W. klammerte sich an die Hoffnung, im März 2016 frei zu kommen, denn dann wären 10 Jahre Unterbringung in der SV vollstreckt. Als er am 16.12.1992 verurteilt wurde, galt nämlich die Befristung von 10 Jahren. D.h. nach Haftstrafe und anschließend 10 Jahren SV wäre er zwingend frei zu lassen gewesen.
Allerdings änderte der Bundestag 1998 die Gesetze und verlängerte (rückwirkend) die Unterbringungsdauer auf faktisch „lebenslänglich“. Dies beanstandete 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Mit dem im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetzespaket justierte der Bundestag nach, und im Januar 2016 billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Neuregelungen, die insbesondere bessere Haftbedingungen und mehr „Therapieangebote“ vorsahen.
Herr W. verliert die Hoffnung
Der psychiatrische Sachverständige Dr. D. attestierte eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung; aus gutachterlicher Sicht lagen aktuelle und dringende Hinweise darauf vor, dass Herr W. eine „hochgradige Gefahr“ darstelle. Nachdem das Landgericht Freiburg diesem Diktum folgte, konnte man beobachten, wie Herr W. zerfiel, ja zerbrach. Nun ist das so eine Sache mit den Gutachtern und deren Gutachten. Anfang Juli 2016 berichtete „Der Tagesspiegel“ (5.7.2016, Seite 3) ausführlich darüber, wie sich die attestierte „Gefährlichkeit“ für ein Dutzend Berliner Häftlinge, die 2009 in Folge der oben erwähnten Entscheidung des EGMR auf freien Fuß gesetzt wurden, in Nichts auflöste. Allen war eine ebenso schwere Störung wie Herrn W. attestiert worden, eine ebenso hochgradige Gefährlichkeit. Einer des Dutzend stahl eine Geldtasche und schlug zu, vier starben, die anderen würden auch jetzt, nach fünf Jahren, ein sozial unauffälliges Leben führen.
Allerdings ziehen die Sachverständigen aus diesen ganz lebenspraktischen Erfahrungen mit der mangelnden Zuverlässigkeit ihrer Gutachten keine für die Insassen positiven Konsequenzen; nach wie vor wird verwahrt – wenn es sein muss, bis zum Tod.
Herr W. ist todkrank
Erst brach sich Herr W., schon ziemlich tattrig, einen Arm, als er bei einer von Wärtern bewachten Ausführung stürzte. Als dann Krebs diagnostiziert wurde, weigerte er sich, eine Chemotherapie zuzulassen. Im Freiburger Krankenhaus stürzte er erneut, brach sich Arm und Hüfte und wurde ins Gefängniskrankenhaus bei Stuttgart verlegt.
Von dort erreichte die Insassen der Freiburger SV die Nachricht, dass Herr W. am 8. Juli 2016 verstorben sei.
Die Gedenkveranstaltung
Am 20. Juli 2016 fanden sich 12 Sicherungsverwahrte, sowie einige VollzugsbeamtInnen, darunter Sozialoberinspektor G., Frau Dr. S. und Frau Dipl.Psych. W. im Andachtsraum ein. Der evangelische Gefängnisseelsorger hielt eine 40minütige Andacht. Einige Sicherungsverwahrte sprachen im Rahmen der Andacht über ihre teils Jahrzehnte überdauernde Bekanntschaft mit Herrn W., sowie dessen emotionalen und körperlichen Verfall, als er erfuhr, man würde ihn nicht frei lassen. Friedrich Schmidt (Name geändert) sprach ganz offen seine eigenen Ängste an. Der „gnadenlose Umgang“ mit Herrn W. ängstige ihn, er rechne immer mehr damit, selbst hier sterben zu müssen.
Einordnung und Ausblick
Sicherlich, wer nur die Strafurteile von Herrn W. liest, der mag wenig Mitleid oder Mitgefühl mit ihm empfinden, wird vielleicht viel mehr an dessen Opfer und deren Hinterbliebenen denken wollen.
Aber was sagt es über eine Gesellschaft, die auf die – zugegeben – Gnadenlosigkeit eines Herrn W. mit nichts anderem als derselben Gnadenlosigkeit reagiert, mit nichts anderem als mit Rache? Oder um ganz legalistisch zu argumentieren: Die Justiz hatte ihm nur zeitlich befristete Strafen auferlegt, gerade keine lebenslange Freiheitsstrafe. Mit Verbüßen seiner Strafen hatte er die Taten zumindest rechtlich gesühnt, auch wenn die moralische Verantwortlichkeit und Schuld untilgbar sein mag. Die Zuverlässigkeit von psychiatrischen Sachverständigengutachten habe ich schon weiter oben thematisiert. Man hat also einen alten, gebrechlichen Mann auf Grundlage eines solchen Gutachtens seinen Lebensabend im Gefängnis verbringen lassen.
Und das ist das, was viele der Freiburger Bewohner der Sicherungsverwahranstalt, wie die der entsprechenden Einrichtungen in den übrigen 15 Bundesländern erwarten wird. Die Mehrzahl von den bundesweit circa 500 Verwahrten wird nie mehr die Chance erhalten, ein Leben vor den Mauern zu führen, die Verwahranstalten werden zu Lebensversickerungseinrichtungen, auf Hochglanz für die Presse poliert, damit Sozialoberinspektoren und Juristinnen und Juristen sich für ihre eigene (scheinbare) Menschlichkeit feiern lassen dürfen, angesichts der angeblich so famosen Vergünstigungen, die man diesen „Monstern“ gewährt.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
Freiheit für Alle!
Dachte Thomas studiert inzischen Jura? Will mich nicht festnageln lassen, aber die SV müsste im Jahr 1933 eingeführt worden sein. Wird Zeit, dass sie verschwindet.
Solidarische Grüße hinter die Mauern! Knäste zu Spielplätzen!
(A)
Eingeführt mit Gesetz vom 24. November 1933
Du hast recht, es handelt sich um einen Tippfehler! Danke für die Berichtigung.