"ACAB": Bullen und Bulletten sind zu weinerlich. Sagt das Bundesverfassungsgericht

acab

Von der Aussage "ACAB" können sich die Büttel nicht mehr grundsätzlich beleidigt fühlen. Seit dem "Soldaten sind Mörder"-Urteil sollte das eigentlich klar sein, aber bis das bei den niederern Staatsdiener*innen ankommt, kann es schon mal ein paar Jahrzehnte dauern. Das Bundesverfassungsgericht (!) gibt daher praktische Nachhilfe.

 

"Eine Strafbarkeit von „ACAB“ kommt nach den aktuellen Beschlüssen nur in Betracht, wenn die Verantwortlichen bewusst die Nähe zu einzelnen Polizeibeamten gesucht haben, denen sie ihre Missachtung ausdrücken wollten. Es genüge nicht, wenn Polizeibeamte im Einsatz die Parole wahrnehmen. Vielmehr müsse im einzelnen festgestellt werden, dass es eine „personalisierende Adressierung“ gab. Die Polizei als solche sei eine viel zu große Gruppe, um kollektiv beleidigt werden zu können. Das bedeutet nichts anderes, als dass es auch Polizisten nicht unbedingt persönlich nehmen dürfen, wenn gegen ihren Berufsstand als solchen kritische Worte fallen."

 

Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/06/24/acab-beschluss-polizisten-duerfen-nicht-so-empfindlich-sein/

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und stolz auf der Straße tragen ;_)

und weisze farbe/ edding

 

machts auch, kein grund geld dafür auszugeben.

Die Peitsche macht sich grade nicht so gut im Europafussballtaumel ...