Hinweis für Unterstützer*innen: Das Konto für Alle - auch Geflüchtete

Kein Mensch ist illegal!

Hinweis für Unterstützer*innen: Das Konto für Alle - auch Geflüchtete
Liebe Unterstützer*innen, ab dem 18.06.2016 ist es ab sofort möglich Bank-Konten auch für illegalisierte Menschen zu eröffnen. Der folgende Text soll ein paar Hinweise zur praktischen Umsetzung geben. Der Text darf gern weiter verbreitet werden.

 

Das Konto für Alle - auch Geflüchtete

Text zum Basiskonto – der neuen Verpflichtung der Banken gegenüber allen sich “legal” in der EU aufhaltenden Personen

In der Vergangenheit war es für Geflüchtete oft schwierig, bei Banken ein – heutzutage beinahe unerlässliches – funktionierendes Konto zu eröffnen. Ob dahinter Befürchtungen der Kreditinstitute, Rassismus oder Böswilligkeit steckt, soll nicht Thema des folgenden Textes sein, sondern wie die Problematik für geflüchtete Menschen gelöst werden kann.

Ab dem 18.06.2016 gilt in Europa eine neue Gesetzgebung (hier umgesetzt durch das Zahlungskontengesetz, im Folgenden ZKG), die Banken verpflichtet, ein „Konto für alle“ anzubieten.
Das Konzeot des sog. Basiskontos, ist an sich recht simpel: Es muss mit jedem anderen vergleichbaren Konto des jeweiligen Instituts gleichgestellt sein und ein Antrag auf die Eröffnung eines solchen Kontos darf vor allem (so gut wie) nie abgelehnt werden.
Somit können zukünftig auch – fast problemfrei – geflüchtete Personen ein Basiskonto eröffnen und es für den regulären Zahlungsverkehr nutzen, wodurch für sie Zahlungswege und Funktionen wie Überweisungen, Online-Banking und das bargeldlose Bezahlen an der Kasse mit Girokarte möglich werden.

Laut Gesetz rechtfertigen folgende Gründe eine Ablehnung des Antrags auf Kontoeröffnung:

  • Das Konto soll für geschäftliche Zwecke genutzt werden
  • Die beantragende Person verfügt bereits über ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrskonto (wobei die Bank sich hier auf die Aussage der antragstellenden Person verlassen muss, da die Bank in der Nachweispflicht ist)
  • Die beantragende Person verfügt nicht über gültige Ausweispapiere (dieser Punkt hat das gewichtigste Ablehnungspotential)


Bei Anführung des zweiten oder dritten Punktes zur Begründung einer Ablehnung, hat die antragstellende Person das Recht auf eine schriftliche Begründung!
Was durch das Basiskonto entfällt, ist die Pflicht, einen festen Wohnsitz zu haben. Das heißt, es muss lediglich eine Versandadresse angegeben werden, an die die Kontounterlagen verschickt werden können. Hier bieten zumindest einige Banken einen gesicherten Versand an Sammelunterkünfte an. Sobald die Unterlagen und Karten sicher bei der kontoinhabenden Person angekommen sind, geht diese einfach noch einmal in die Filiale und lässt die Karten und PINs aktivieren. Dies dient der Prävention einer missbräuchlichen Verwendung, falls die Post oder andere die Briefe mit den Unterlagen/Karten verschwinden lassen sollten.

Genauso können Banken nicht mehr „ohne Angabe von Gründen“ eine Kontoeröffnung ablehnen. Hinter solchen Fällen steckte bisher häufig eine Ablehnung aufgrund des Herkunftslandes, da bestimmte Länder pauschalisiert mit Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht werden.

Es wird Banken geben, die versuchen werden, sich aufgrund der Sprachbarriere vor Basiskontoeröffnungen zu drücken. Dies ist im ZKG bedacht worden: Es wird künftig kein vereidigter Dolmetscher mehr gebraucht, sondern jede*r Helfer*in kann ab dem 18.06. als Mittler*in zwischen Bankberater*in und geflüchteter Person fungieren.

Abschließend ist noch zu beachten, dass die Banken frei in der Preisgestaltung des Basiskontos sind. Es wird also Institute geben, bei denen ein solches neues Basiskonto weniger kosten wird als bei anderen.
Hier die Gebühren der größten Anbieter im Vergleich (aus eigener Recherche):

  • Commerzbank: 6,90€
  • Deutsche Bank: 8,99€
  • Berliner Sparkasse: 4€
  • Berliner Bank: 12€
  • Berliner Volksbank: 6€
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ich finde es gut, dass ihr auch so praktische nützliche Facts veröffentlicht, aber das neue Gesetz ist natürlich nicht nur für Geflüchtete sinnvoll, sondern auch für Wohnungslose, SchuldnerInnen etc. Es ist m.E. nicht sinnvoll immer zwischen den Prekarisierten hier zu unterscheiden. Klar, es gibt bei Geflüchteten noch mehr Gitterstäbe am Käfig als bei anderen, aber ich glaube, es würde uns als radikale Linke sehr helfen mal wieder alle prekär lebenden Menschen in den Fokus zu nehmen, oder anders gesagt wieder Klassenkampf für ALLE zu machen. Ich unterstelle euch das nicht, mir fällt aber grad bei solchen Artikeln oft auf, dass er sich nur auf Geflüchtete bezieht, obwohl andere auch betroffen sind.

Deinem Kommentar können wir nur voll zu stimmen und deine Kritik ist berechtigt!

Wir hoffen durch unsere anderen Aktionen und Veranstaltungen dies bereits deutlich zu machen. Der Text ist vor allem im Kontext der Zuarbeit für "Pankow hilft!" entstanden.

Warum unterstützt Ihr den kapitalistischen Haupt-Abzocker und vermeidet so die kommunal/private Strukturierung?
...die Sparkassen sind kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts und *nicht* privat.

Zuerst war ich freudig überrascht und neugierig, wie illegalisierte Menschen ab sofort ein Konto einrichten können. Die Ernüchterung folgte schnell: Die beantragende Person braucht gültige Ausweispapiere - haha... Aus der Traum!

Es ist richtig, dass Ausweisdokumente benötigt werden, jedoch werde auch Menschen mit Ausweispapieren illegalisiert, indem sie schlicht im Asylverfahren festgehalten werden und somit entrechtet sind.

Daher kannst du dir dein zynisches "haha" am Ende sparen, ich wüsste nicht, was an dieser Thematik zum lachen ist...

Scheiß Kartoffel!