S: Banken, Farbbeutel und Gerichtsurteile

4385917544.jpg

Am heutigen Mittwoch fand vor dem Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen zwei Antikapitalisten statt, denen vorgeworfen wurde im Kontext des Bundesweiten Aktionstags „Wir zahlen nicht für eure Krise“ im September 2009 Farbeier gegen die Deutsche Bank in Stuttgart geworfen zu haben. Hierfür wurden sie zu hohen Geldstrafen verurteilt und sollen zusätzlich 20.000 Euro Schadensersatz an den betroffenen Bankenkonzern zahlen.

 

Ein „militanter Beitrag, zum Aktionstag: Wir zahlen nicht für eure Krise“

Am 19. September fanden bundesweit Aktionen unter dem Motto „Wir zahlen nicht für eure Krise“ statt.. In Stuttgart bestanden diese unter anderem aus einem Fest auf dem Schlossplatz, einem Straßentheater gegen die Kriegsunterstützung durch das Logistikunternehmen DHL, sowie verschiedenen anderen Aktionen.

Parallel zum Fest wurde die Filiale der Deutschen Bank in der Stuttgarter Innenstadt angegriffen. In einem Bekennerschreiben (http://linksunten.indymedia.org/de/node/11188) erklären die Angreifer, die Aktion als Versuch einen „diffusen Gegnersin seinen konkreten Institutionen “ zu markieren. Weiter erklären sie: „Dass sich die Deutsche Bank dafür bestens eignet, erklärt sich fast von selbst: Wie keine zweite steht sie für den imperialistischen Charakter des deutschen Kapitals und (...) für die immer unverholenere Rolle des Staates als Instrument der KapitalistInnen.“

 

 

Der Fall vor Gericht

Zur heutigen Gerichtsverhandlung erschienen etwa 20 Prozessbesucher um sich mit den Beschuldigten zu solidarisieren. Als Zeugen waren ein Hausmeister der Deutschen Bank, zwei Feuerwehrleute und drei Polizisten geladen.

 

Die beiden Feuerwehrleute befanden sich auf Dienstfahrt, als sie an der Ampel Theodor-Heuss-Straße und Kienestraße drei vom Körperbau her männliche Personen, allesamt mit blauen Jeans, Kapuzenpullis und vermummt, beim bewerfen des Bankgebäudes beobachteten. Sofort machten sie auf sich aufmerksam, woraufhin sich die drei Personen, zuerst gemeinsam, anschließend getrennt fluchtartig in 'Richtung Marktplatz' bewegt haben sollen. Kurz darauf verloren sie die unbekannten Täter aus den Augen.

Hier setzt die Aussage der Polizei an. Eine Streife, welche eine Zeugin eines anderen Falles beförderte („sie durfte nun auch etwas Polizeiarbeit miterlebten“), sah zufällig eine Person, welche dem Fahndungsaufruf, wie so viele andere an diesem Tage auch, entsprach. Diese Person und eine weitere wurden vor bzw. in dem Restaurant 'Veggie Voodoo King' von den 'Ordnungshütern' zur weiteren Kontrolle festgenommen. Auf der Kleidung eines Verdächtigen befanden sich Farbspuren einer handelsüblichen Farbe, welche mit der des Farbanschlages Übereinstimmungen aufwies.

Der Hausmeister hingegen war weder Zeuge der Tat noch der Täter sondern machte lediglich Angaben zum Gebäude.

 

In ihrem Abschlussplädoyers ging die Staatsanwältin von einer „großen kriminelle Energie“ der Angeklagten aus und forderte. für die beiden Angeklagten 8 Monate Haft auf Bewährung.

Der Rechtsanwalt hingegen wies auf die gesellschaftlich schädigende Rolle der Banken im allgemeinen und der Deutschen Bank im besonderen hin. Desweiteren erklärte er, dass es sich bei einem Farbanschlag um das „harmloseste was man einem solchen Gebäude antun kann“ handelt.

Anschließend betonte er die mangelnde Verbindung zwischen dem Farbanschlag auf der einen und der eine halbe Stunde später erfolgten Verhaftung der beiden Angeklagten auf der anderen Seite.

 

Verurteilung zu hohen Geldstrafen

Die Richterin verhängte ein Urteil, von jeweils 1350€ (90 Tagessätze) und 750€ (75 Tagessätze). Zudem haben die Verurteilten den entstandenen Schaden an dem Gebäude von etwa 20.000€ zu ersetzen, sowie die Prozesskosten zu tragen. In ihrer Urteilsbegründung führte sie aus,dass es keine Zweifel an der Mittäterschaft der beiden Angeklagten gäbe und belehrte die Verurteilten: „Es gibt mit Sicherheit viele Gründe die Deutsche Bank zu kritisieren, es gibt aber keinen Grund Farbbeutel gegen sie zu werfen“.

 

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Mutmaßliche Farbbeutelwerfer verurteilt

 

Vor dem Amtsgericht Stuttgart fand heute die Hauptverhandlung gegen zwei 21-jährige statt. Ihnen wurde vorgeworfen am 17.09.2009 Farbbeutel gegen die Stuttgarter Zentralfiliale der Deutschen Bank in der Theodor-Heuss-Straße geworfen zu haben.

Im Zuge der Verhandlung sagten mehrere Polizeibeamte und Feuerwehrleute aus. Diese sollen beobachtet haben, wie drei schwarz gekleidete Personen gegen 15:00 Uhr das Bürogebäude angegriffen haben und anschließend in „Richtung Marktplatz“ geflohen seien. Etwa eine halbe Stunde später wurden die beiden Angeklagten etwa einen Kilometer entfernt von einer Polizeistreife im Restaurant „Veggie Voodoo King“ gesehen und von dieser aufgrund eines vorliegenden Fahndungsaufrufs festgenommen.

Neben dem Restaurant wurde eine weiße Stofftasche sichergestellt, in welcher sich schwarze Kleidungsstücke befanden. Zudem wurden an der Kleidung eines Angeklagten Farbspuren der gleichen, einer weit gebräuchlichen, Farbe gefunden mit der das Gebäude der Deutschen Bank angefärbt wurde.

Die Staatsanwältin sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei der drei Angreifer seien und forderte für beide 8 Monate Haftstrafe auf 3 Jahre zur Bewährung zu verhängen. Der Verteidiger der Beschuldigten betonte die Bedeutung der Deutschen Bank in der Aktuellen Krise und wies darauf hin, dass für den Tatvorwurf keine konkreten Beweise vorliegen.

In ihrem Urteil kam die Richterin zu dem Schluss, dass beide Beschuldigten zweifellos der Mittäterschaft schuldig sind und verurteilte Sie zu 1350 bzw. 750 € Geldstrafe.

Zusätzlich fordert die Deutsche Bank auf zivilrechtlichem Weg einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 20.000 Euro.