Fortbestand der Wagenburg Schattenparker durch Strafbefehle bedroht

Bullen führen willkürliche Personalienfeststellung durch

Pressemitteilung vom 15.01.10

Die drei Vorstände des Schattenparker-Trägervereins haben Strafbefehle wegen Verstössen gegen das Versammlungsrecht bekommen. Sie sollen damit für unsere unangemeldete Jubelparade am 06.06.09 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg verantwortlich gemacht werden. Durch dieses Vorgehen zerstören die Justiz und die Versammlungsbehörde der Stadt Freiburg die Basis für die Legalisierung der autonomen Freiräume in Freiburg. Ähnlich wie bei der KTS Freiburg sind auch unsere Vorstände zurückgetreten und durch die jetzigen Strafbefehle ist es quasi unmöglich NachfolgerInnen zu finden.

 

Ohne Vorstände ist damit auch das weitere Bestehen unseres Trägervereins und damit das Bestehen des Wagenplatzes akkut bedroht. Dieser Verein fungiert als Vetragspartnerin der Stadt für den Mietvertrag für unsere Übergangsplätze im Industriegebiet Nord.

Gegen die Strafbefehle haben alle drei Vorstände Einspruch eingelegt. Wenn sich die Justiz jetzt nicht eines Besseren besinnt und die Verfahren einstellt, wird es zu einer Hauptverhandlung kommen. In dieser wird zu beweisen sein, dass die Vorstände nicht für die Handlungen der Gruppe verantwortlich sind, sondern nur proforma als Entgegenkommen an die Stadt fungieren, damit es eine juristische Person (den Verein) gibt, die einen Mietvertag abschließen kann.

«Wir fordern parallel zu der Entwicklung des Verfahrens gegen die KTS-Vorstände, auch das Verfahren gegen unsere Vorstände einzustellen.» sagt Schattenparker Rainer Moser. «Darüber hinaus muss die Frage nach einem dauerhaften Wagenplatz ab 2011 endlich geklärt werden. Jetzt ist die Stadt gefragt, gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht klarzumachen, dass eine Einstellung der Verfahren Vorbedingung ist, um die geschaffene Vertagsstruktur mit KTS und Schattenparker zu erhalten und dauerhafte Lösungen für die Wagenszene zu ermöglichen.»

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ORGANHAFTUNG FÜR ALLE...STAATSANWALTSCHAFT FREIBURG!
Vereine können sich auflösen...Menschen nicht!
WIR BLEIBEN ALLE!

Die Staatsanwaltschaft Freiburg schraubt an der Esklationsschraube. Die im Rahmen der Jubelparade am 06.09.2009 eingeleiteten Ermittlungsverfahren haben in der Anklage der Vorstände des Schattenparker-Trägervereins wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetztes gemündet. Warum eigentlich?

 

Gibt es in Freiburg kein grundgesetzliches Recht auf Versammlungsfreiheit? Und wenn die Jubelparade am 06.09.2009 eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes war, wäre dann die förmliche Anmeldung beim Ordnungsamt nicht purer Formalismus gewesen? Will die Staatsanwaltschaft Freiburg wirklich behaupten, dem Ordnungsamt wäre der Zeitpunkt und Ort der Jubelparade nicht bekannt gewesen? Und warum hätte für die Durchführung einer Jubelparade die Benennung eines Versammlungsleiters bedurft? Jubel bricht nun einmal spontan aus und lässt sich auch trotz einer eventuellen Ankündigung eben gerade nicht planen.

Und warum sollen gerade die Vorstände des Jubel auslösenden Vereins strafrechtlich belangt werden? Jubel hat doch sowieso eher das salomonische Urteil des VG Freiburg zum Aktenzeichen 4 K 337/07 ausgelöst. Vielleicht sollte auch in diese Richtung ermittelt und die Richter als Urheber der Parade entlarvt werden.

Viele Fragen an die Staatsanwaltschaft Freiburg. Eine kurze Antwort.

Im Rahmen ihres Entschließungsermessenes prüft die Staatsanwaltschaft Freiburg rechtspositivistisch und mit politischer Zielsetzung Gesetze.

Dann muss mensch sich aber fragen, was gerade die Vorstände des Trägervereins in strafrechtlicher Hinsicht begangen haben sollen, dass die Anklageerhebung durch Strafbefehl rechtfertigt. Mensch muss sich auch fragen, warum nicht die Organe der Landesbanken, Konzerne und Banken angesichts der sogenannten Finanzkrise strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Warum prüft die Staatsanwaltschaft nicht die Veräußerung kommunaler Grundstücke durch die Kommune in strafrechtlicher Hinsicht?

Durch Urteil des BAG vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 wurde bspw. entschieden, dass sogenannte Flashmobs im Rahmen eines Arbeitskampfes nicht rechtswidrig sind. Auch derartige Flashmobs werden üblicherweise nicht angemeldet, benennen keine Versammlungsleiter und haben beabsichtigte wirtschaftliche Folgen. Ist die Ausgangslage zwischen Arbeitskampf und Wohnungskampf nicht vergleichbar? Und warum müssen wir auf dieser Ebene diskutieren?

Es geht vorliegend darum, dass wir in Wagenburgen leben. Wir leben wie und wo es uns gefällt. Wir stören niemanden und tragen zur kulturellen Vielfalt in vielen Bereichen bei. Dass unsere Lebensart manchen nicht gefällt, ist deren Problem. Auch wir stören uns an der Lebensart von manchen StaatsanwätInnen. Wir lassen sie aber gewähren. Es ist eine grundsätzliche Frage nach unserer Lebensart, die das eingeleitete Strafbefehlsverfahren aufwirft und unsere Lebensart steht hier nicht zur Disposition!

Wir leben wie und wo wir wollen. Wir versammeln und wann und wo wir wollen. Hierbei beeinträchtigen wir niemanden unangemessen. Die Diskussion über unsere Lebensart muss an diesem Punkt beendet werden. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat hier unsere Lebensart in Frage gestellt, die Antwort kann nur sein:

„Selbstverständlich haben wir Verständnis für die Bemühungen einer rechtsgerichteten Staatsanwaltschaft Freiburg alternative Lebensentwürfe öffentlich und strafrechtlich zu diskreditieren. Entsprechende Behandlungen durch Repressionsorgane haben wir bereits in der Vergangenheit gesammelt und erfolgreich verarbeitet. Die anhängigen Strafverfahren bedürfen einer juristischen Klärung, damit sie in in die vergängliche bundesdeutsche Rechtsgeschichte Eingang finden können. Wir befürchten allerdings, dass auch durch eine Hauptverhandlung eine Annäherung der widersprüchlichen Rechtspositionen nicht herbeigeführt werden kann. Eine Schandtat, zu der mensch sagen müsste: „dafür musst du aber bestraft werden!“ haben wir nicht begangen. Wir sind in diesem Sinne unschuldig und viele andere denken das auch. Wir befürchten allerdings auch, dass die zuständige Staatsanwaltschaft in einer möglichen Verurteilung kein persönliches Glück finden wird, sondern eher schlechtes Karma sammeln wird.“

Aber wie dem auch sei:

WIR BLEIBEN ALLE...schlechtes Karma hin oder her!

Unter den folgenden Links finden sich Linksammlungen...

 

...zur Zeit kurz vor dem Prozess:

http://schattenparker.net/spip.php?rubrique11#29.03.2010

 

...zur Jubel-Party, die zum Prozess führte:

http://schattenparker.net/spip.php?rubrique11#20.07.2009