Vorwurf Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org

Erstveröffentlicht: 
30.07.2015

Generalbundesanwalt Harald Range hat ein Strafverfahren wegen Verdacht des Landesverrats gegen zwei Blogger von Netzpolitik.org eingeleitet. Anlass ist unter anderem die Veröffentlichung des geheimen Budgetplans des Staatsschutzes.

 

Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org haben Post vom Generalbundesanwalt bekommen. Darin offenbart die Strafverfolgungsbehörde den Bloggern, dass sie gegen die beiden sowie gegen Unbekannt Ermittlungen wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet hat. Auslöser ist ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht und Einzelheiten daraus in zwei Artikeln näher beleuchtet hat.

 

Initiative des Verfassungsschutzes

 

Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern damals 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen. Verfassungsschutz-Chef Georg Maaßen stellte nach der Publikation Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Berlin, wie die Süddeutsche Zeitung meldet. Dieses habe den Fall an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet.

 

Der Vorwurf des Landesverrats ist ein scharfes Schwert: den Bloggern droht jeweils eine Freiheitsstrafe von "nicht unter einem Jahr". Nachgewiesen werden müsste ihnen, dass sie ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntgemacht hätten, "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen" und dadurch "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit" des Staates herbeizuführen. Zuletzt hatten Ermittler diese Keule gegen Journalisten vor über 50 Jahren nach der "Spiegel"-Affäre geschwungen.

 

Kritik an der Bundesanwaltschaft

 

Kritiker monieren seit Langem, dass die Pressefreiheit und Whistleblower hierzulande nicht ausreichend geschützt sind. Normalerweise "sind Journalisten Zeugen, wenn wegen Leaks ermittelt wird", twitterte der Berliner Richter Ulf Buermeyer zu dem aktuellen Vorgehen. Dass der Generalbundesanwalt bei Netzpolitik.org anders handle, könne man "nur politisch lesen". Andere Beobachter rechnen mit einem großen PR-Gau für die Ermittlungsbehörde, die bislang keine hinreichenden Belege für Spionage der NSA gegen die Bundesregierung oder die Bevölkerung erkennen kann und daher in diesem Fall noch nicht neu konkret ermittelt.

 

Im Zuge der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags, aus dem Netzpolitik.org regelmäßig Protokolle veröffentlicht, hat sich ein heftiger Streit um das immer wieder erfolgende Durchstechen von Geheimnissen an Medien entwickelt. Auch das Bundeskanzleramt hat hier mehrfach mit Strafanzeigen gedroht wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen, was vor allem die Opposition empört hat. Bei den deutlich höher aufgehängten Ermittlungen gegen die Blogger soll der Süddeutschen zufolge zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei dem Budgetplan und anderen veröffentlichten Dokumenten wirklich um ein Staatsgeheimnis handelt. (Stefan Krempl) / (mho)

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