[B] Bundesamt für Verfassungsschutz verschickt Benachrichtigungen über Observationen 2008/2009

EA Berlin Infotelefon

An den EA Berlin haben sich Personen gewandt, die in den letzten Wochen vom Bundesamt für Verfassungsschutz darüber informiert wurden, dass sie von Maßnahmen durch das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses betroffen waren.

 

Es fanden Überwachungsmaßnahmen in den Jahren 2008 bis 2009 statt, für Zeiträume von sechs bis acht Monaten. In dieser Zeit wurden Briefe geöffnet, Telefone abgehört, Emails gelesen bzw. aufgezeichnet. Dies betraf somit auch das gesamte Umfeld der Personen.

 

“Diese Maßnahmen wurden seinerzeit wegen des gegen Sie gerichteten Verdachts durchgeführt, Straftaten gemäß §§ 129a Abs. 2 Nr. 2, 306, 315 Abs. 3 StGB zu begehen und Mitglied einer Vereinigung zu sein, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.”

Wenn Ihr ebenfalls in der letzten Zeit solche Post vom VS bekommen habt, meldet Euch beim EA Berlin.

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Eine Observation ist etwas anderes, als die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Hierbei wird das das in Artikel 10 GG genannte Grundrecht eingeschränkt. Observation ist das heimliche Beobachten von Personen, Demos, Veranstaltungen etc.

weiß nicht, ob die auch nachträglich bekanntgegeben werden müssen. das eine ohne das andere ist gerade bei dem paragraphen nicht wirklich denkbar.