Bundeswehr gegen Burschis: "Verfahrensweise zur Behandlung von Studentenverbindung an der UniBw München"

Universität der Bundeswehr München
- Leiter Studentenbereich -
Az: 32-03-21 / VS-NfD

 

85579 NEUBIBERG, 20.11.2008
Werner-Heisenberg-Weg 39
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Bw-Kennzahl: 62 17


Grundsatzbefehl Nr. 23

Betreff: Verfahrensweise zur Behandlung von Studentenverbindung an der UniBw München

Bezug:
1. Protokoll der 152. Sitzung des Leitungsgremiums (LG) am 05.12.2007
2. Innere Ordnung des StudBer der UniBw München vom 25.04.2008, Ziff. 422

Gemäß Bezug 1. sind studentischen Verbindungen jedweder Art an der UniBw München keine Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht das Werben für studentische Verbindungen an der UniBw München mit ein.
Daher untersage ich allen Angehörigen des Studentenbereichs der UniBw München jedwede Veranstaltung von studentischen Verbindungen an der UniBw München durchzuführen oder an der UniBw München für die Mitgliedschaft in solchen Verbindungen zu werben.
In diesem Zusammenhang weise ich zudem ausdrücklich auf die Regelungen der Ziffer 422 der Inneren Ordnung der UniBw München zu Mitgliedschaften in studentischen Verbindungen hin.

Dieser Befehl ist bis auf Ebene StudFBerGrpLtr zu verteilen. Diese stellen die Belehrung aller Studierenden sicher.

Freitag
Oberst

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Was soll uns dieser Beitrag nun sagen? Dass private Vereine wie Studentenverbindungen keine öffentlichen Gelder bekommen um für sich Werbung zu machen. Kann sich jeder normale Mensch auch so denken...