LG Freiburg spricht Rechtsextremen erneut frei
Das LG Freiburg hat einen Rechtsextremen, der im Oktober 2011 mit seinem Auto auf Aktivisten der linken Szene zugerast war und einen von ihnen schwer verletzt hatte, am Freitag erneut freigesprochen. Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann in Notwehr gehandelt habe.
Der Angeklagte war am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung im Oktober 2011 im südbadischen Riegel mit seinem Auto auf eine Gruppe vermummter und teils bewaffneter Linksaktivisten zugerast. Zuvor war die Gruppe auf den allein im Auto sitzenden Mann zumarschiert. Ein 22-Jähriger wurde von dem Auto erfasst und schwer verletzt.
Eine Schuld des 31-Jährigen könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, urteilte das Landgericht (LG) Freiburg. Der Mann habe zwar "die Tatbestände des versuchten Totschlags in vier Fällen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (hinsichtlich des erfassten Opfers) verwirklicht, sich jedoch wegen des unmittelbar bevorstehenden Angriffs durch die Gruppe objektiv in einer Notwehrsituation befunden". Zudem hätten seine Gegner noch Sekunden Zeit gehabt, auszuweichen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung, die Notwehr geltend gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eineinhalb Jahre Haft gefordert. Angeklagt war der 31-Jährige wegen versuchten Totschlags. Nach dem Urteil gab es im Gerichtssaal kurze Proteste einzelner Zuschauer gegen den Freispruch.
Bereits in einem ersten Prozess vor dem Freiburger Landgericht im Juli 2012 war der Angeklagte mit ähnlicher Begründung freigesprochen worden. Im April vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dieses Urteil aufgehoben. Daher musste vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden. Der Angeklagte hatte sich in keinem der beiden Prozesse geäußert.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Alte Schweine neue Welt...
1919 - 1922:
376 politisch motivierte Morde. 354 wurden von rechten Aktivisten begangen, lediglich 22 von Linken. Die Gerichte ahndeten jedoch die 22 Linksmorde mit zehn Hinrichtungen und zusammengenommen knapp 249 Jahren Zuchthaus sowie dreimal Lebenslänglich. Für die 354 Rechtsmorde hingegen, die hauptsächlich von ehemaligen Militärs verübt wurden, verhängten sie insgesamt lediglich 90 Jahre und zwei Monate Haft, eine einzige lebenslängliche Gefängnisstrafe und insgesamt 730 Reichsmark Geldstrafe. 326 Morde blieben sogar völlig ungesühnt. Perfider ausgedrückt:
Ein durchschnittlicher Mord von links kostete das Leben, einer von rechts gerade einmal vier Monate Haft und zwei Reichsmark.
Baden-württembergische Richter in Filbingers Traditionslinie
Die Informationen dürften von Emil Julius Gumbel stammen, dessen Ergebnisse auch die Autonome Antifa Freiburg 2009 in ihrem Communiqué „Politische Justiz in Stuttgart“ zitierte.