Justiz versucht Tierausbeutungsindustrie zu schützen

Keine Schlachtfabrik nirgendwo!

Prozess gegen mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer_innen - Aufruf zur Solidarität! -

Vier angeklagten Tierbefreiungsaktivist_innen wird vorgeworfen, sich an der Blockade der Wiesenhofschlachtfabrik in Bogen bei Straubing am 09.März 2013 beteiligt zu haben, indem sie sich an mehrere Betonfäßer ketteten.  Die Vorwürfe gegen die Aktivist_innen lauten jetzt – sieben Monate später – u.a. „Nötigung“ und „Hausfriedensbruch“. Besonders auffallend ist hier, dass die mutmaßlichen Blockierer_innen mit dem Vorwurf der Nötigung verurteilt werden sollen: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2)Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“,
so heißt es jedenfalls im Strafgesetzbuch.


Wenn es sich also im Prozess gegen die Tierbefreiungsaktiven um die Frage der Verwerflichkeit drehen soll, wird es sich aber um viel mehr drehen müssen, als um einen Gesetztestext.


Ist es denn verwerflicher, Millionen leidfähige Individuen auf engsten Raum in ihren eigenen Kot einzusperren, sie mit Antibiotika vollzupumpen, weil sie ansonsten die 40-tägige Mast nicht überleben würden, um sie anschließend am Fließband von Menschen, die teilweise nicht mehr als 3 € die Stunde bekommen, töten zu lassen – wie es der Konzern Wiesenhof macht?


Oder ist es verwerflicher, sich dieser Ausbeutungsmaschinerie direkt in den Weg zu stellen?


Eine angeklagte Aktivistin kommentiert die vorherrschende Situation so: „Ich finde dieses System so verquer, in dem das Töten so vieler Tiere an der Tagesordnung ist, als völlig normal und legal akzeptiert wird. Menschen aber, die darauf aufmerksam machen, was da Schreckliches vor sich geht - das Ablaufen solcher 'Qualapperate', wie Schlachtfabriken es sind, - unterbrechen wollen und sich wünschen, solche gäbe es nicht mehr, dagegen mit staatlicher Repression überzogen werden."

Seid solidarisch mit den angeklagten Tierbefreiungsaktivist_innen, kommt zum Prozess, begleitet ihn kritisch und macht darauf aufmerksam!


Hintergrund:
Am 09. März 2013 blockierten sieben Aktivist_innen und zwei Dutzend Unterstützer_innen des Aktionsbündnisses MASTANLAGEN WIDERSTAND für circa sechs Stunden Wiesenhofs Schlachtfabrik in Bogen (Landkreis Straubing-Bogen). Einige der Tierbefreiungsaktiven blockierten zwei Eingangstore und eine Feuerwehrzufahrt, indem sie sich mit Bügelschlößern an ein Tor ketteten und in Betonfässern festgekettet vor die Einfahrt legten.
Eine weitere Aktivistin erkletterte ein mehrere Meter hohes Tripod – eine Metalldreibein – direkt vor dem Hauptzufahrtstor der Schlachtfabrik.

„In ganz Deutschland sollen in Zukunft über 800 Hühnermastanlagen gebaut werden oder befinden sich bereits im Bau. Damit will Wiesenhof seinen Status als führender Geflügelkonzern aufrecht erhalten und produziert eine wirtschaftliche Verdrängung anderer Unternehmen. Weil Tiere, Menschen und Umwelt in diesem vom Markt gesteuerten System keinen Platz haben, wird keine Rücksicht auf das Leben von Individuen und deren Bedürfnisse genommen.
Einer der Kritikpunkte der Aktion ist Wiesenhofs Handeln, durch das möglichst viele Tiere innerhalb kürzester Zeit im Akkord geschlachtet werden. Im Schnitt werden so in einer Mastanlage 40.000 Hühner innerhalb von 40 Tagen unter unwürdigen Bedingungen gemästet, dann zur Schlachtfabrik transportiert, um dort für Menschen konsumierbar gemacht zu werden.
Gleichzeitig wird immer wieder versucht, Tierhaltung mit Tierschutzrichtlinien, Tierschutzlabeln oder professionellen Marketingstrukturen zu legitimieren und zu beschönigen. Die vielen Skandale um Wiesenhof innerhalb der letzten zwei Jahre zeigen dagegen, dass Tierquälerei an der Tagesordnung ist und jegliche Tierhaltung Lebewesen zu Objekten, zu Produkten, degradiert. Außerdem sind weitere Auswirkungen der Tierhaltung, wie Klimawandel, Belastung der Umwelt vor Ort und die Ausbeutung der Arbeitskräfte in Schlachtbetrieben, ebenso in höchstem Maße problematisch.“,
begründeten die Aktivist_innen in einer Pressemitteilung die Aktion.
Dieser Aktion folgten im Laufe des Sommers noch viele weitere.
So versuchten am 09. Juli rund 30 Aktivist_innen vom „Aktionsbündnis für Tierbefreiung“ die Mega-Schlachtfabrik in Wietze bei Celle zu blockieren. Zudem konnten am 12. Juli mehrere Fleischtransporter vor der Wiesenhofschlachtfabrik in Wietzen/Holte für ca. 7 Stunden blockiert werden. Doch auch weniger spektakuläre Aktionen, wie beispielsweise das Aufhängen von Plakaten und Transparenten in Orten, in denen Mastanlagen gebaut werden sollen, zeigen, dass es kein ruhiges Hinterland für Konzerne wie Wiesenhof gibt.
Bis jeder Käfig leer ist! / Until every cage is empty!
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*Wenn du vorhast, den Prozesstermin der vier Angeklagten zu begleiten, aber dein Anreiseweg zu weit ist, organisieren wir Schlafplätze, wenn du uns schnellstmöglichst an mastanlagenwiderstand@riseup.net schreibst!

 


Die Justiz versucht die Tierausbeutungsindustrie zu schützen -
Prozess gegen mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer_innen in Straubing

Öffentliche Verhandlung
am 24.10.2013 um 13.30 Uhr
im Amtsgericht Straubing Saal 229/ II/ 2.OG

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"Ist es denn verwerflicher, Millionen leidfähige Individuen auf engsten Raum in ihren eigenen Kot einzusperren, sie mit Antibiotika vollzupumpen, weil sie ansonsten die 40-tägige Mast nicht überleben würden, um sie anschließend am Fließband von Menschen, die teilweise nicht mehr als 3 € die Stunde bekommen, töten zu lassen – wie es der Konzern Wiesenhof macht?


Oder ist es verwerflicher, sich dieser Ausbeutungsmaschinerie direkt in den Weg zu stellen?"

Ob es verwerflich ist oder nicht, ist für die Rechtssprechung vollkommen gleichgültig. Die Justiz kümmert sich darum, dass die Gesetze eingehalten werden. Und was Wiesenhof macht, ist völlig legal, während ihr mit eurer Aktion das wichtigste Grundrecht von kapitalistischen Gesellschaften, nämlich das Recht auf Privateigentum, angegriffen habt.

 

Warum sind selbst ernannte Radikale so konformistisch, dass sie glauben ihren Widerstand mit vermeintlichen Rechtsgrundsätzen rechtzufertigen zu müssen.