Menschen, die sich auf einer verbotenen Demonstration Mitte Mai 2012 in Frankfurt aufgehalten haben, werden mit Bußgeldverfahren belangt.
Derzeit werden Anhörungsbogen für einen kommenden Bußgeldbescheid verschickt.Einige Leute haben bereits Bußgeldbescheide bekommen. Diese sind wegen Teilnahme an einer verboten Versammlung ausgestellt und belaufen sich auf 223 Euro pro Person. Es ist davon aus zu gehen das eine sehr große Anzahl an Personen einen solchen Bescheid erhalten wird, waren nach den Blockupy Aktionstagen laut EA Frankfurt doch vermutlich die Personalien von mehr als 1000 Menschen festgestellt worden. Der EA- und Rote Hilfe Frankfurt raten zu einem gemeinsamen solidarischen politischen Umgang hiermit. Weiter Unten findet ihr eine Art Leitfaden zum Vorgehen.
Bisher konnten in FFM gegen politische Massenverfahren durch ein gemeinsames Vorgehen statt einer Vereinzelung und dem offensiven Verweigern sehr gute Erfahrungen gemacht werden. (vergleiche hierzu beispielsweise das Vorgehen bei der sog. Casinoräumung 2010) Wichtig erscheint uns hierbei das gemeinsam der Aufwand und der politische Preis für die Repressionsbehörden in die Höhe getrieben wird.
Was ist zu tun? Vorgehen bei Anhörungsbögen/Bußgeldbescheiden
1. Was tun bei Anhörungsbogen
Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.
2. Was tun bei Bußgeldbescheiden
Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter.
3. was dann
Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.
Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!
Hier die Standard-Belehrung im Bußgeldverfahren im Amtsdeutsch:
“Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Sie können zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu ihrer Entlastung vorbringen wollen. Dabei steht es ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können ihnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. …”
Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sich aber zunächst keine/n AnwältIn nehmen möchte, kann versuchen, selbst Akteneinsicht zu beantragen. Die Beantragung von Akteneinsicht ist entweder vor Erhalt eines Bußgeldbescheids beim Ordnungsamt unter Nennung des Aktenzeichens auf dem Anhörungsbogen oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Amtsgericht möglich. Wenn ihr alleine Akteneinsicht genommen habt, könnt ihr euch immer noch entscheiden, ob ihr euch bei einer folgenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht selbst verteidigen wollt oder für die Verhandlung doch noch eine AnwältIn hinzuzieht.
Wir rufen alle dazu auf sich in ihren politischen Zusammenhängen und lokalen Rechtshilfe Strukturen einen politischen Umgang zu überlegen und sich gemeinsam um die Organisierung von Geld zu kümmern.
Die darauf folgenden Gerichtstermine werden aller Voraussicht nach in Frankfurt stattfinden. Wir bitten euch uns Bescheid zu geben wenn ihr Gerichtstermine habt. Hierdurch können wir eventuell Unterstützung organisieren wenn ihr wollt und haben einen gewissen Überblick über die laufenden/gelaufenen Verfahren. Wenn ihr konkrete finanzielle Unterstützung benötigt wendet euch an eure örtlichen Rechtshilfestrukturen. Ordnungswidrigkeitsverfahren werden von der Roten Hilfe in der Unterstützung genauso wie strafrechtliche Verfahren behandelt.
223 € x 1000 Personalienfestellungen
Wenn die Stadt Frankfurt das wirklich durchzieht, setzt sie sich selbst die Messlatte für den anstehenden Sachschaden...