Repressionswelle in München

Still not loving police!

Im Laufe der letzten zwei Monate, kam es in München zu vier Hausdurchsuchungen, zwei vorübergehenden Festnahmen und massiven Einschüchterungsversuchungen gegen drei Beschuldigte und ihr persönliches Umfeld. Die erste Hausdurchsuchung fand in den frühen Morgenstunden des 12. Julis statt, nachdem die Person vor ihrer Haustür von Polizist_innen „routinemäßig“ kontrolliert wurde.


Da die Person Spiritus im Rucksack hatte und es „in letzter Zeit vermehrt zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen kam“, wurde die Person vorübergehend festgenommen und einer ED-Behandlung unterzogen. Zudem wurde eine Hausdurchsuchung mit 13 Polizist_innen, (darunter auch Staatsschutz und USK), wegen „Gefahr im Verzug“ von einem Staatsanwalt angeordnet. Nach einer umfassenden Beschlagnahmung (Laptop der Mutter, Handy, Ipod, Klamotten, etliche Unterlagen) stellten die Polizist_innen die Person in einer Zelle vor die Wahl einer DNA Entnahme entweder freiwillig zuzustimmen, oder 7 Stunden eingesperrt auf einen richterlichen Beschluss zu warten.


Dabei ist zu berücksichtigen, dass der 17 jährige Beschuldigte am übernächsten Tag eine Abiturprüfung hatte, wodurch er gezwungen war der Entnahme zuzustimmen. Inzwischen liegt eine Anklage wegen 14-facher Brandstiftung an Bild-Zeitungskästen vor.


In den Anklageschriften, Polizeiberichten und Lokalzeitungen werden falsche Tatsachen verbreitet, wie das bei der Hausdurchsuchung weitere Brandbeschleuniger gefunden wurden und dass die Person wegen fehlender Beleuchtung am Fahrrad angehalten wurde. Jedoch ist es offensichtlich, dass die Person mindestens an diesem Abend und auch daraufhin selektiv observiert wurde, da andere Personen mit Fahrrad vor der Haustür des Beschuldigten von Zivis angehalten wurden, jedoch nicht nach Personalien gefragt oder durchsucht wurden.


Der Einspruch vom Anwalt gegen die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung und Festnahme wurde vom Amtsgericht abgewiesen. Auf Internetseiten wie bayerngegenlinksextremismus.de und „informativen Gesprächen“ mit den Eltern des Beschuldigten wird die Person in klaren Zusammenhang mit „linksextremistischen“ Sachbeschädigungen gebracht und einem „gewaltbereiten Spektrum zugeordnet“.

 

Am Mittwoch den ersten August kam es zu drei weiteren Hausdurchsuchungen. Die Begründung von Polizei und Staatsanwaltschaft stützt sich auf angebliche Hinweise auf eine „politisch motivierte“ Sachbeschädigung. Bei einer Person klingelte es um kurz nach 06Uhr in der Früh. Zwei Beamt_innen der örtlichen Polizeiwache wollten die beschuldigte Person zur angeblichen Tat befragen. Als der Betroffene jedoch nicht auf die Fragen der Polizei antwortete und ihr konsequent den Eintritt in die Wohnung verwehrte gingen sie und äußerten, dass sie sich einen Durchsuchungsbeschluss beschaffen würden.


Circa 20 Minuten später klingelte es zum wiederholten male, der Verdächtigte wurde festgenommen und in ein Polizeiauto gebracht. Währenddessen kamen zwei Ermittler_innen des Staatsschutz, um die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen Die Person durfte währenddessen nicht dabei sein und wurde auf die Polizeiwache gefahren.


Der Staatsschutz ordnete eine ED-Behandlung und die Konfiszierung der Kleidung des Beschuldigten an. Während einiger Anquatschversuche äußerten die Kriminalpolizist_innen, dass die Person beschuldigt sei, weil sie in der Nacht mit einem „dunkelhäutigen Komplizen unterwegs gewesen sein soll, der sich in der Wohnung des Beschuldigten aufgehalten haben soll“.

 

Dementsprechend gab es auch bei einer „dunkelhäutigen“ Person eine Hausdurchsuchung, da diese wiederum angeblich mit der eben erwähnten Person in der Nacht gesichtet worden sei und sich bei ihr aufgehalten haben soll. Dieser zweite Beschuldigte war zum Zeitpunkt seiner Hausdurchsuchung (ca. 08Uhr) nicht zu Hause.


Nachdem die Polizist_innen in die Wohnung des Beschuldigten eingedrungen sind, durchsuchten sie dessen Zimmer, wobei sie den Eltern jeglichen Zutritt zum Zimmer, auch auf deren Drängen hin, verweigerten und ohne Zeugen den Raum bei ihrer Inspektion regelrecht verwüsteten. Es wurden einige Sachen beschlagnahmt, jedoch kein Sicherstellungsprotokoll oder andere Unterlagen hinterlassen. Des weiteren versuchten die Beamt_innen vergeblich die Eltern über ihr Kind und dessen Umfeld auszufragen.

 

Darüber hinaus fand am gleichen morgen eine Hausdurchsuchung des Staatsschutz wegen „Gefahr im Verzug“ bei der Person statt, die schon im Juli von einer Hausdurchsuchung betroffen war und für die Brandstiftung von Bildkästen verantwortlich gemacht wird. Beim Eintreffen der Kriminalpolizei war jedoch lediglich der Vater anwesend, der darüber Auskunft gab, dass sein beschuldigter Sohn seit einer Woche zu Besuch bei Großeltern in Norddeutschland sei. Daraufhin überprüften die etwas erstaunten Polizist_innen ob sich keine anderen Personen in der Wohnung befinden und führten keine Beschlagnahmungen durch.


Da sich der anwesende Vater lautstark über das Vorgehen der Polizei beschwerte verließ der Staatsschutz schließlich sichtlich erregt die Wohnung mit den Worten „bis zum nächsten mal, wir sehen uns bald wieder!“.


Kurz darauf rief der Vater bei einer hinterlassenen Telefonnummer der Kriminalpolizei an und erfuhr so dass erstemal, dass die Polizei ihr Vorgehen durch einen angeblichen Farbanschlag rechtfertigt. Einige Stunden später tauchten lokale Dorfpolizist_innen aus dem Umkreis Osnabrück in dem Haus der Großmutter des Beschuldigten auf und wollten überprüfen, ob sich die betreffende Person wirklich hier befindet.


Nach einem Gespräch mit Großmutter und Tante stellte sich heraus, dass der gesuchte 17-jährige gerade Verwandte im Nachbardorf besucht. Die Polizist_innen gaben vor, dass der Beschuldigte für Graffiti verantwortlich gemacht werden soll und verließen schließlich das Haus.

 

Bei jeglichen Anquatschversuchen und Bemühungen der Polizei Informationen oder Geständnisse zu erlangen, verweigerten die Beschudigten konsequent die Aussage. Zwar zeigte sich der Staatsschutz redlich engagiert ein „Entgegenkommen“ und lockeres Gespräch zu inszenieren, jedoch machten alle Personen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, unterschrieben nichts und legten immer wenn möglich Widerspruch ein. Polizei und Staatsanwaltschaft scheinen es bei ihrem Vorgehen anscheinend vorzuziehen erst mit Repression um sich zu werfen und dann nach eventuellen Beweisen zu suchen um diese potenziellen Straftaten zuzuordnen.

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für mehr "Sachbeschädigungen und Brandstiftungen" in münchen und sonstwo!


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