Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Nerzzüchter und einem Tierrechts-Aktivisten mit Beschluss vom 9. März 2012 (Az.: 11 U 221/11) ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 8. November 2011 (Az.: 18 O 453/09) bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist damit rechtskräftig und beweist wieder einmal wie Tierausbeutungsindustrie und Staat Hand in Hand gehen.
Ein weiterer Versuch kritischen Journalismus mundtot zu machen und die Tierbefreiungsbewegung einzuschüchtern.
Nach einer Pressemeldung vom 16.03.2012 müssen aktive Tierrechtsaktivist_innen künftig mit Schadensersatzforderungen der Tierausbeutungsindustrie rechnen, wenn sie bei einer Aktion in einem Betrieb entdeckt werden und der Tierhalter ein Gericht davon überzeugen kann, dass ihm durch die Aktivist_innen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Hier die Pressemeldung:
OLG Köln: Eindringen von Tierrechts-Aktivisten in Nerzfarm kann Schadensersatzansprüche auslösen - Gerichtsentscheidung ist Warnung an radikale Tierrechtler
Köln/Melle (ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Nerzzüchter und einem Tierrechts-Aktivisten mit Beschluss vom 9. März 2012 (Az.: 11 U 221/11) ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 8. November 2011 (Az.: 18 O 453/09) bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist damit rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit dem Eindringen von Tierrechts-Aktivisten und einem Kamerateam in eine Nerzfarm während der Hauptwurfzeit der Nerze zu befassen, während der die Muttertiere besonders stressempfindlich sind. Der Nerzzüchter hatte daraufhin den an der Aktion beteiligten Tierrechtsaktivisten Jan P., der in der Vergangenheit auch bereits als Aktivist der radikalen Tierrechtsorganisation Peta Deutschland e.V. aufgetreten ist, auf Schadensersatz für die als Folge der durch die Aktion verursachten Unruhe unter den Tieren verendeten Muttertiere und Welpen in Anspruch genommen. Der beim Landgericht Bonn eingeklagte Schaden des Nerzzüchters belief sich auf insgesamt 21.867,20 Euro.
In dem jetzt durch das Oberlandesgericht Köln bestätigten und damit rechtskräftigen Urteil hat das Landgericht Bonn ausdrücklich betont, dass das Eindringen der Tierrechts-Aktivisten auf das Gelände der Nerzfarm, um Filmaufnahmen zu machen und den Nerzzüchter anzuprangern widerrechtlich gewesen ist, die gegenteilige Darstellung des Tierrechts-Aktivisten Jan P. "mit der Wahrheit nichts zu tun" hat und die "beschönigende Schilderung" eines zum Kamerateam gehörenden Zeugen "schlichtweg unglaubhaft" war. Ein solches Eindringen löse Schadensersatzansprüche aus, wenn der durch das Eindringen verursachte Schaden bewiesen werden kann. Die Schadensersatzklage des Nerzzüchters hat das Gericht im Ergebnis abgewiesen, weil der geltend gemachte Schaden "wegen der vom Sachverständigen bestätigten Stressempfindlichkeit der Muttertiere nicht unwahrscheinlich, aber vom Kläger letztlich nicht bewiesen" worden sei.
"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln und das damit rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn sind ein Meilenstein im Vorgehen gegen die rechtswidrigen Machenschaften von radikalen Tierrechts-Aktivisten und -Organisationen" kommentiert Dr. Walter Scheuerl, der Hamburger Rechtsanwalt des Nerzzüchters und des Zentralverbandes Deutscher Pelztierzüchter, die Entscheidung. "Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Beschluss erstmals bestätigt, dass Tierrechts-Aktivisten für die Folgen ihres widerrechtlichen Eindringens in landwirtschaftliche Betriebe nicht nur strafrechtlich wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch, sondern auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können."
"Die Gerichtsentscheidung ist damit eine deutliche Warnung an alle Tierrechts-Aktivisten und Kamerateams, solche rechtswidrigen Aktionen künftig zu unterlassen. Es freut uns sehr, dass wir damit für künftige Fälle dieser Art jetzt einen klaren Präzedenz-Fall haben", so Scheuerl weiter.
Zum Hintergrund:
Der Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter ist ein Zusammenschluss von Pelztierzüchtern, die sich vereint haben, um ihre Interessen in Kooperation mit den staatlichen Stellen wahrzunehmen und die Pelztierzucht durch züchterische und sonstige Maßnahmen zu fördern.
Die Mitgliedsbetriebe im Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter züchten Pelztiere in kontrollierter Haltung und erzeugen so hochwertige Rohstoffe für die pelzverarbeitende Bekleidungsbranche.
Pelztiere sind Teil einer ökologischen Kette, die den Nebenprodukten der Fisch- und Fleisch-verarbeitenden Industrien zur Herstellung von Pelztierfutter einen wirtschaftlichen Wert verleiht und natürliche Dünger für die Pflanzenproduktion liefert.
Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl Rechtsanwalt Graf von Westphalen Rechtsanwälte Partnerschaft Poststraße 9 - Alte Post 20354 Hamburg Telefon: 040 35922-270 Mobil: 0172 4353741 E-Mail: w.scheuerl@gvw.com
Quelle:
Skurriler Prozess vor dem Oberlandesgericht Köln
Nerzfarmer verklagt Tierfilmer auf 22.000 € Schadensersatz
Köln/Sankt Augustin, 06.03.2012. Im November ging wohl einer der skurrilsten Prozesse des Jahres 2011 zu Ende. Ein Pelzfarmer aus Hörstel (NRW) beschuldigte den Journalisten Jan Peifer, durch seine Anwesenheit auf einer Nerzfarm für den Tod von 1.385 Nerzen verantwortlich zu sein. Den angeblichen Schaden von rund 22.000 Euro sollte der Filmemacher aus Sankt Augustin zahlen. „Völlig absurd“ fand der Journalist das, zumal die angeblich toten Tiere noch nicht einmal fotografiert worden sind oder ein Veterinär informiert wurde. Auch das Bonner Landgericht bemängelte die „Beweissicherung“ und konnte der Argumentation des Nerzfarmers und dessen umstrittenem Landwirtschaftsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus Hamburg nicht folgen. Die Klage wurde am 08.11.2011 erwartungsgemäß abgewiesen (AZ 18 0 453/09).
Völlig überraschend hat der Nerzfarmer Berufung gegen das Urteil eingelegt, seit einigen Wochen beschäftigt sich jetzt das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall. „Ich sehe auch diesem Prozess sehr gelassen entgegen“, kommentiert der Journalist Jan Peifer siegessicher diese unerwartete Entwicklung, „das Bonner Landgericht fand in dem Urteil klare Worte. Warum man jetzt in die nächste Instanz geht, ist mir ein Rätsel, zumal die Staatsanwaltschaft Bonn offenbar gegen die Frau des Nerzfarmers wegen uneidlicher Falschaussage und Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug ermittelt.“ Im Falle einer Verurteilung droht der Frau im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe (AZ 663 Js 645/11).
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Weiter lesen:
http://www.nackte-wahrheit.com/aktuelles.html
Weitere Infos zum Fall Jan Pfeifer:
pech für ihn...
für mich ist das keine linke auseinandersetzung mit repression...