Berlin: Gericht verbietet Grossdemo gegen PKK-Verbot

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Versammlungsfreiheit auch für Kurdinnen und Kurden!

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstagnachmittag das polizeiliche Verbot der für den 26. November in Berlin geplanten Großdemonstration „PKK-Verbot aufheben – Demokratie stärken“ bestätigt.

 

Im Dezember berät der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine Petition zur Aufhebung des PKK-Verbots. Erst im Sommer haben über 50.000 Menschen erneut diese Forderung im Rahmen der Kampagne zur „Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland“ unterzeichnet. Mit unserer Demonstration zum 18. Jahrestag des PKK-Verbots wollen wir noch einmal unsere Stimme für diese Forderung erheben.

Für die von uns langfristig geplante und nunmehr verbotene Demonstration läuft eine bundesweite Mobilisierung. Busse und Bühnen wurden bereits angemietet. Es wurden bis zu Zehntausend TeilnehmerInnen erwartet. Unterstützt wurde die Demonstration von einem Dutzend Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE, deren Demonstrationsrecht so ebenfalls ausgehebelt wird.

Als Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland Yek-Kom werden wir auf juristischem Wege weiter für unser Grundrecht eintreten. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

 

Mit diesem Verbot unseres Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit positioniert sich die Bundesrepublik Deutschland auf der Linie der AKP-Regierung der Türkei, die am selben Tag in einer beispiellosen Aktion rund 50 RechtsanwältInnen sowie Dutzende JournalistInnen und politische AktivistInnen unter fingierten Terrorvorwürfen hat festnehmen lassen.

 

Mit dem PKK-Verbot in Deutschland und dem Verbot unserer Demonstration werden solche seit 2 ,5 Jahren laufende Massenverhaftungen prokurdischer PolitikerInnen und AktivistInnen in der Türkei regelrecht ermutigt.

 

Ermutigt werden so auch Überfälle türkischer Faschisten auf kurdische Vereine in Deutschland. So griffen Graue Wölfe am Samstag im Anschluss an eine Polizeirazzia das Deutsch-Mesopotamische Bildungszentrum Berlin an.

 

Wir fordern den Berliner Innensenator und die Polizeiführung auf, unverzüglich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sicherzustellen – auch für Kurdinnen und Kurden.

 

YEK-KOM
Düsseldorf,den 23.11.2011

 

Deutschland-Türkei: Hand in Hand gegen Kurden?

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Ein letzte Woche verhafteter PKK-Mann machte Aussagen über einen Kämpfer der PKK, Kenan Yildizbakan, der in einen Angriff der PKK in 2010, bei dem sieben türkische Bullen getötet wurden, verwickelt sein soll, die nahelegen, dass Israel die PKK unterstützt. Ein ehemaliger Mitarbeiter des israelischen Außenministeriums bestätigte, dass es solche Tendenzen aufgrund einer starken Abneigung gegenüber der Politik der Regierung Erdogan gibt.

 

https://revact.noblogs.org/post/2011/11/23/turkeikurdistan-%E2%80%93-isr...

Also selbst wenn das zutreffen sollte (unter welchen Haftbedingungen wurde diese Aussage getätigt?): Was ändert das?