[Fr] Wagen wieder auf freiem Rad

Froidenfeuer

Vor einer Woche, am 11.10.2011 wurden nach nunmehr fast 2 Monaten die beschlagnahmten Wagen herausgegeben.

Natürlich tat dies die Stadtverwaltung nicht freiwillig, sondern auf Grund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim.

 

Dieser entschied, dass die Wagen sofort herausgegeben werden müssen. Damit gibt er der Beschwerde der Wagenbewohner_innen recht, die einen Eilantrag gegen den sofortigen Vollzug der Beschlagnahme eingereicht hatten. In der ersten Instanz wurde dieser vom Verwaltungsgerichtshof in Freiburg abgelehnt, wogegen dann in Mannheim Beschwerde eingelegt wurde.

 

Die Entscheidung des VGH wird durch Formfehler von städtischer Seite begründet. Zum Einen wurden die Betroffenen nicht vor Ort über die Notwendigkeit der sofortigen Umsetzung der Maßnahme belehrt und diese wurde auch nicht begründet. Zum Anderen stelle die Beschlagnahme keine „Notstandsmaßnahme“ dar, da kein besonderes öffentliches Interesse an ihr festzustellen ist und dies eben auch nicht begründet wurde.

 

In der Begründung nimmt der VGH jedoch keine Stellung zur Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme des Wohnraums an sich, diese Frage wird dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Hauptverhandlung geklärt.

 

Dennoch hatte die Stadtverwaltung nun keinerlei Möglichkeit mehr die Wagen zu behalten und musste sie herausgeben.

 

Doch vor Ort bei der Abholung der Fahrzeuge erwarteten die Bewohner_innen einige Überraschungen. So wurde ein Wagen von Ratten zwischen genutzt und bei allen waren die Vorderräder platt. Diese Maßnahme sollte wohl als 'Wegfahrsperre' fungieren. Aber auch wenn die gezogenen Ventile vom Abschleppunternehmen Bauer wieder eingesetzt wurden, so dass die Wagen fahrbereit waren, ist nicht auszuschließen dass Schäden entstanden.

 

Das Urteil des VGH zeigt, dass die Stadtverwaltung, das Ordnungsamt und allen voran dessen Leiter Walter Rubsamen, der um jeden Preis Wagen beschlagnahmen wollte, in ihrem Eifer sich nicht ein mal an ihre eigenen Gesetze halten. Und auch wenn die Hauptverhandlung noch nicht gelaufen ist, steht für uns fest, dass die Beschlagnahme nicht nur in der Form falsch, sondern schlichtweg illegal war.

 

Indem sie einige Menschen für zwei Monate obdachlos machte, gelang es der Stadtverwaltung ihre ‚Macht‘ zu demonstrieren. Doch es wurde auch klar, dass selbst die Verwaltung Fehler macht und unser Widerstand sich lohnt.

 

Denn noch immer wollen wir mehr Wagenplätze und selbstbestimmt wohnen und leben!!!

 

gez. die nicht mehr wagenlosen Wägler_innen

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schon inner BZ ( ;) ) gelesen jetzt endlich auch auf linksunten!

viel spaß viel glück - viele neue besetzungen!

 

& und am samstag nach emmendingen!!! ;)

Radio Dreyeckland Interview mit Rechtsanwältin, die die Beschwerde eingereicht hat und RDL Interview mit einer betroffenen Wäglerin

Sehr, sehr schön!

 

Auch weiter gilt....

 

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

 

- Brecht