Ehemalige Mitglieder aus der RAF werden im März als ZeugInnen im
Stuttgarter Prozess gegen Verena Becker vorgeladen und es droht ihnen
bei Aussageverweigerung Beugehaft bis zu sechs Monaten.
Am 10. März
müssen Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler und Adelheid
Schulz, am 24.März Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, am 25. März
Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Irmgard Möller und am 31.
März Siegfried Haag erscheinen.
Bis auf Irmgard Möller, die sich seit 1972 im Knast befand, waren alle Mitte der siebziger Jahre in der RAF organisiert.
Hintergründe zum Prozess gegen Verena Becker und den Beugehaftandrohungen
Am 30. September letzten Jahres begann in Stuttgart-Stammheim vor dem
Oberlandesgericht der Prozess gegen Verena Becker, einem ehemaligen
Mitglied der RAF, die 1983 aus dem Kollektiv der Gefangenen aus der RAF
ausgeschlossen wurde.
Angeklagt ist sie wegen der Aktion gegen den
damaligen Generalbundesanwalt Buback, der im April 1977 vom „Kommando
Ulrike Meinhof“ erschossen wurde. Buback, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied,
war verantwortlich für die Verschärfung der Isolationshaftbedingungen
und den Tod von vier Gefangenen aus der RAF: Holger Meins, Katharina
Hammerschmidt, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof.
Im Rahmen der
seit 2007 laufenden Ermittlungen wurde gegen einige ehemalige Gefangenen
bereits Beugehaft angedroht. Gegen Rolf Heißler und Stefan Wisniewski
laufen laut Medien weiter Ermittlungsverfahren. Aus Gazetten ist
weiterhin zu entnehmen, das die Kronzeugen Jürgen-Peter Boock, Werner
Lotze, Silke Maier-Witt und Sigrid Sternebeck im Prozess gegen Verena
Becker geladen sind oder waren. Alle Vier haben durch ihre Aussagen
ehemalige RAF-Mitglieder denunziert und dadurch weitere Jahre Knast
verursacht.
Die Verfolgung von ehemaligen RAF-AktivistInnen geht weiter
Bereits im Vorfeld hatte der Prozess einigen Wirbel in der Presse
ausgelöst. Quer durch alle Zeitungen gingen Verdächtigungen, dass die
RAF vom Geheimdienst geleitet worden sei. Den Ehemaligen wurde
vorgeworfen, sie hätten sich ein mafiaähnliches Schweigegelübde
(„Omerta“) auferlegt, welches "Schweigen bis ins Grab" bedeute.
Ehemalige
Gefangene aus der RAF erklärten in einem Papier, das „von Einigen, die
zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren“ im Mai 2010 veröffentlicht
wurde: "Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es
darüber eine besondere 'Absprache' in der RAF gegeben hätte, sondern
weil das für jeden Menschen mit politischem Bewusstsein
selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität - der Seite,
auf die wir uns gestellt haben."
Die RAF verstand sich als
Befreiungsbewegung im Kontext mit den Kämpfen im Trikont und in den
Metropolen. Sie stand für Aufrichtigkeit, Mut und Hoffnung, auch unter
schwierigen Bedingungen zu agieren und war für viele Linke ein wichtiger
Bezugspunkt.
So ist klar, dass weder die Vorladungen oder die
Beugehaftandrohungen, noch die weitergehenden Ermittlungen und die
flankierende Medienkampagne dazu beitragen werden, die angestrebte
Abrechnung der Herrschenden mit der RAF oder mit dem bewaffneten
Befreiungskampf weiter voranzutreiben. Diese Maßnahmen laufen ins Leere,
da die 10 Ehemaligen aus der RAF nichts „sagen“ werden.
Die Gesetze
werden auch gegen den heutigen und künftigen Widerstand von den
Herrschenden weiter ausgebaut. So sind in BRD-Knästen migrantische und
alle anderen kämpfenden Eingesperrten ähnlichen und teilweise noch
drakonischeren Isolationshaftbedingungen unterworfen, wie damals die
RAF-Gefangenen. Die Eingekerkerten kämpften deshalb in zehn kollektiven
Hungerstreiks gegen diese Haftbedingungen an. Neun von ihnen überlebten
die Haft nicht. Zu den Toten zählen neben den vier schon genannten auch
Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert aus
der RAF, sowie Sigurd Debus, der aus einer bewaffneten Gruppe angehörte.
Die
politischen Verfahren nach den §§129a/b werden damals wie heute vor
Sondergerichten geführt und es werden Linke und Revolutionäre zu Strafen
verurteilt.
Warum weiterhin dieses Verfolgungsinteresse und die Hetze?
Der legitime und notwendige Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung
wird im Rahmen der Aufstandsbekämpfung mit allen erdenklichen Mitteln
bekämpft, angefangen bei Desinformations- und Hetzkampagnen, bis hin zu
Folter und extralegalen Hinrichtungen.
Verantwortlich für diese Hetze
sind u.a. Figuren wie Reemtsma, Koenen, Kraushaar und Aust, die alle
eng mit dem BKA und den Geheimdiensten zusammenarbeiten und ihre Ergüsse
dann über die Medien lancieren.
In diesem Kontext muss auch jetzt
der Prozess gegen Verena Becker gesehen werden. Denn auch 40 Jahre nach
ihrer Gründung und 12 Jahre nach ihrer Auflösung steht die RAF noch
immer im Fadenkreuz der Repressionsorgane.
Der Prozess soll dazu
dienen, ein weiteres Mal mit der Geschichte der RAF abzurechnen, indem
diese umgedeutet, diffamiert und letztlich entpolitisiert wird. Vor
Gericht steht also nicht nur Verena Becker, sondern auch die Geschichte
und Politik der RAF und damit verbunden die revolutionären Kämpfe in der
BRD und weltweit.
Wie werden sich die 10 Ehemaligen aus der RAF verhalten
Jetzt sollen die 10 vorgeladenen GenossInnen zu den Aktionen der RAF
im Jahre 1977 befragt werden. Neben der Aktion gegen Buback gab es
weitere Aktionen: Gegen den Bankier und Kanzlerberater Jürgen Ponto, den
Ex-Nazi und Kapitalistenfunktionär Hanns-Martin Schleyer und der
versuchte Anschlag auf die Bundesanwaltschaft. Ziel dieser Angriffe war
es u.a. Gefangene aus der RAF zu befreien. Vier von diesen Inhaftierten,
Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert,
überlebten den Knast 1977 nicht.
Es ist klar, dass die 10
Vorgeladenen nichts sagen werden. In dem bereits erwähnten Papier
erklärten Ehemalige aus der Guerilla, dass die Justiz und die Medien von
ihnen nur "Selbstbeschuldigung und Denunziation" forderten, so dass
auch sie – als ProtagonistInnen dieser Zeit – mit dem bewaffneten Kampf
als Teil der revolutionären Geschichte abschließen, um die Abrechnung
des Staates zu komplettieren und dabei helfen, die Geschichte im Sinne
der Herrschenden umzudeuten und umzuschreiben. „Wir machen keine
Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.“
In
dem Papier stellten sie abschließend fest: „Wir waren im Knast, weil
wir hier den bewaffneten Kampf angefangen haben, und in den Prozessen
ging es uns höchstens darum, Inhalt und Ziele unserer Politik zu
vermitteln. Einer Politik des Angriffs in der Metropole, die ihre Praxis
im Zusammenhang weltweiter Kämpfe um Befreiung vom Kapitalismus
begriffen und bestimmt hat. Wenn es noch etwas zu sagen gibt, dann
dazu.“
Solidarität mit den 10 vorgeladenen GenossInnen!
Wir müssen die RAF als wichtigen und elementaren Bestandteil unserer Geschichte – der Geschichte der revolutionären Linken – begreifen und vehement verteidigen. Von daher rufen wir dazu auf, die vorgeladenen GenossInnen vor Gericht zu unterstützen und sie durch einen gut gefüllten Prozesssaal zu unterstützen. Nicht zuletzt gegenüber den herrschenden Medien, die zahlreich anwesend sein werden. Denn jede/r, die/der schon einmal vor der Klassenjustiz stand, weiß, wie wichtig es ist, wenn man hinter sich solidarische GenossInnen weiß.
Die Vorladungen sind am 10., 24., 25. und 31. März im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte (Nahe Charlottenplatz), Saal 153. Zeigt euch solidarisch mit den 10, lasst sie bei ihren Vorladungen nicht allein und kommt zum Prozess!
Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Solidarität mit den 10 ehemaligen Gefangenen aus der RAF!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net
www.nullaefinito.jimdo.com
Verfassung und Verfassungsbetrug
Die ganze Angelegenheit ist ohnehin eine Farce auf Berlusconi-Niveau, da der Geheimdienst eine Person die wissentlich und willentlich mit ihm zusammengearbeitet hat willkürlich von der Strafverfolgung ausgenommen hatte, nur um dieses Wort zu brechen sobald sie nicht mehr benötigt wird. Dieses Verfahren ist nicht ausgleichende Gerechtigkeit für einen verlorenen Sohn, sondern Ausdruck des Primats des Geheimdiensts über die Staatspolitik.
Ein System, das unbewaffnete Dissidenten mit Lauschangriffen und Lockspitzeln terrorisiert sowie mit elektronischer Überwachung und verdecktem Stalking quält, entwertet jede Unterscheidung zwischen bewaffnet und unbewaffnet. Wenn man sich nicht erst zu bewaffnen braucht um im eigenen Alltag der unsichtbaren Folter durch gezielten Totalitarismus ausgesetzt zu sein, dann liegt lupenreiner Verfassungsbetrug vor. Sobald die Verfassung vom Geheimdienst so weit entkräftet ist dass es einem unbewaffneten Menschen nicht mehr möglich ist in Freiheit einen festen Platz in der Gesellschaft zu finden, dann ist die Regierung bloß ein weiteres Regime und der Aufstand dagegen gebotene Nothilfe.
Heute sind die Aussichten auf internationale Solidarität besser als zu irgendeinem Zeitpunkt des Bestehens der RAF. Die Menschen in Afrika wollen nicht mehr an den Waffen sterben mit denen die Eroberung der "Landshut" bezahlt wurde. Der Aufstand ist in Gang gekommen, weil endlich die internationale Hegemonie der Geheimdienste nachhaltig erschüttert wurde, und immer weniger Regimes dies vor der Bevölkerung verbergen können. Womöglich werden die Zentralmächte des Westens die letzte Bastion sein die fällt. Dem wollte die RAF vorgreifen um das Schlimmste zu verhindern. Wir die geboren wurden als ihr gemordet wurdet werden eher die ganze Welt zur Hilfe rufen als uns mit dem Verfassungsbetrug abzufinden. Der Terror hat seine Gelegenheit gehabt, jetzt kommt die Revolution.