Nachdem am 04.10.2010 der erste Antifaprozess gegen vier AntifaschistInnen, welche sich am 14.11.2009 an der unangemeldeten Demonstration unter dem Motto "Mit autonomen Zentren antifaschistisch in die Zukunft" beteiligt hatten, am Amtsgericht in Freiburg über die Bühne gegangen ist, wurde diese unschöne Geste der Repression am 18.11.2010 fortgesetzt.
Im Gegesatz zu dem ersten Prozess wurde am 18.11. nur ein einzelner Fall vor dem Amtsgricht Freiburg verhandelt. Zudem ging es um eine wesentlich höhere Geldstrafe als bei den bisheringen Verfahren.
Nachdem schon im August ein Strafbefehl mit einer Geldforderung von 1400EUR bei betroffener Person eingenagnen war, wurde gegen diesen innerhalb der Frist Einspruch eingelegt. Die Verhandlung wurde daraufhin auf den 18. November, um 11.00Uhr im Saal III im Freiburger Amtsgericht angesetzt.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten "Verstoß gegen das Vermummungsverbote sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Geladen als Zeugen waren 3 Bullen, welche gegen den Angeklagten aussagen sollten (POR Harry Hochuli (Freiburg), PM Jan Würges (Bruchsal) und PM Alexander Below (Bruchsal)). Zusätzlich wurden verschiedenen Foto- und Videoaufnahmen als Beweismaterial eingesetzt. Der Beschuldigte verweigerte von Anfang an bis zum Schluß die Aussage und wurde im Verfahren durch einen Strafverteidiger vertreten.
Der Freiburger POR Hochuli berichtete bei seiner Vernehmung hauptsächlich von der Demonstration, wie furchtbar gewaltbereit und bedrohlich diese jene gewesen sein soll, konnte jedoch keine genauen Angaben zu dem eigentlich verhandelten Fall machen. Die beiden Bruchsaler Beamten PM Below und PM Würges berichteten in etwa das selbe über die Demo wie zuvor schon POR Hochuloi. Weiter berichteten sie auf den Beschuldigten während der Demonstration, als diese bereits gekesselt war, zugegangen zu sein und im "angeboten" zu haben, freiwillig mit ihnen zu kommen. Er sei dabei angeblich in einer Menschenkette eingehagt gewesen und hätte das freiwillige Begleiten der Beamten PM Below und PM Würges verweigert. Daraufhin fühlten sich die Beamten genötigt ihn gewaltsam abzuführen, was fürchterlich schwierig gewesen sein soll, da sich der Beschuldigte angeblich heftig wehrte in dem er sich mit den Füßen gegen den Boden gestämmt hätte. Zusätzlich gaben die Beamten an, den Beschuldigten während der Demo im Kessel mit einem Tuch vermummt gesehen haben zu wollen.
Das im Anschluss an die Zeugenaussagen gesichtigte Videomaterial zeigte zwar besagte "Abführszene", stellte diese jedoch anders dar als die Beamten PM Below und PM Würges beschrieben hatten. Auf dem Video stand der Beschuldigte deutlich nicht eingehakt da und wehrte sich keines Wegs gegen die gewaltsame Verhaftung. Bildmaterial auf welchem der Beschuldigte eindeutig vermummt zu sehen wäre gab es nicht. Auf allen als Beweismittel eingesetzen Bildmaterialien war die Sicht ohnehin durch die bereits eingesetzte Dunkelheit und den Regen sehr schlecht. Die Beamten gaben an, bei der Durchsuchung des Beschuldigten vor Ort ein Halstuch gefunden zu haben, welches der Vermummung gedient haben soll.
Trotz sehr fragwürdiger Aussagen und Beweislage plädierte die Staatsanwaltschaft auf einduetig schuldig im Sinne der Anklage. Die Richterin stellte dies nicht in Frage und verurteilte den Beschuldigten zu 40 Tagessätzen a 30EUR (insgesammt 1200EUR). Zusätzlich sind die Kosten den Verfahrens zu tragen.
Begründet wurde dieses Urteil damit, der Beschuldigte sei einwandfrei erkannt worden und die Richterin wüsste nicht, warum sie den als Zeugen geladenen Beamten nicht glauben sollte. Die Höhe der Strafe wurde mit dem monatlichen Einkommen des Beschuldigten (ca. 900EUR geteilt durch einen Monat, also 30 Tage = 30EUR) begründet.
Hinzugefügt merkte die Richterin an, die Strafe wäre für den Verurteilten noch "mild" ausgefallen, da es sich nur um sehr unterschwelligen Wiederstand gehandelt habe.
Durch mangelnde Öffentlichkeitsarbeit wurde der Fall im Vorfeld leider kaum bekannt, wodurch es keine solidarischen Prozessbeobachter gab. Daher ist es im Nachhinhein um so wichtiger, sich solidarisch mit dem Opfer zu zeigen. Diverse Soliparties wurden bereits organisiert, denoch ist weitere Unterstützung unbedingt erforderlich! Keiner sollte alleine gelassen werden...
Berufung
na ja, vor allem sollte in berufung gegangen werden. falls der/die verurteilte noch keinen kontakt zu einer ortsgruppe der roten hilfe aufgenommen hat sollte er/sie es spätestens jetzt tun.