Prozess gegen zwei Containerer

Im April 2010 wurden zwei Personen in der beschaulichen Kleinstadt Döbeln in Sachsen nachts mit abgelaufenen Lebensmitteln von der Polizei festgehalten. Die beiden stehen nun vor Gericht.

 

Nachdem die beiden Angeklagten die polizeiliche Vorladung ignoriert hatten, flatterte einige Zeit später bei beiden ein Strafbefehl über 10 bzw. 20 Tagessätze wegen Diebstahls ins Haus. Allerdings hatte der Supermarkt, von dem die Lebensmittel laut Polizei stammen sollen, gar keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Vorgehen ein „besonderes öffentliches Interesse“ und hat dem Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl übergeben, was diesem blind gefolgt ist, aber gar nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Die beiden Angeklagten haben Widerspruch eingelegt.

Darüber wird nun am 13. Oktober um 14 Uhr im Amtsgericht Döbeln, Zimmer  203 verhandelt.

Richterin Süß hat schon vorab angedeutet, dass sie verurteilen will. Ein Grund mehr für die beiden, den Prozess offensiv und politisch zu führen. Dabei freuen sie sich über zahlreiche Unterstützung.
Kreativ soll bereits im Vorfeld der Verhandlung den Menschen in Döbeln klar gemacht werden, dass die Verwendung abgelaufener Lebensmittel keine Straftat darstellt, da die enorme Lebensmittelvernichtung und der damit assoziierte weltweite Hunger das eigentliche Verbrechen ist und dass das eigentliche „besondere öffentliche Interesse“ nur sein kann, die  Lebensmittelvernichtung sofort zu stoppen.

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Ganz nach der Logik: Was ist schon das Verbrechen eine Bank auszurauben gegen das Verbrechen eine Bank zu gründen?

 

Lasst euch nicht unterkriegen ;)