Dortmund: Recht auf Innenstadt

S4-Plakat Dortmund 2010

S4 klagt gegen Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei

Wie schon in den vergangenen Infoupdates erwähnt, klagt das S4-Bündnis gegen die Auflage der Polizei, die uns eine Demonstration durch die Innenstadt verwehren will. Die Begründung der Polizei für die vollständige Änderung unserer Demonstrationsroute inklusive Startpunkt halten wir für fadenscheinig und rechtswidrig. Im Auflagenbescheid heißt es: “Erfahrungsgemäß wird die Innenstadt insbesondere am ersten Samstag des Monats zudem von Einkäufern verstärkt aufgesucht [...]”

 

Recht auf Einkaufen

Wir halten es für selbstverständlich, dort zu demonstrieren, wo sich viele Passant_innen aufhalten: Dementsprechend demonstrieren wir dort, wo wir die größtmögliche Öffentlichkeit erreichen – und das ist an einem Samstag nun einmal die Innenstadt. Eine Demonstration nutzt die Unterbrechung des alltäglichen Ablaufs im öffentlichen Leben, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Die Polizei Dortmund versucht diesen essentiellen Aspekt des Demonstrierens zu beschneiden, indem sie uns durch ihre Auflagen in eine Region der Stadt abdrängen will, in der praktisch kein öffentliches Leben stattfindet.

 

Symbolische Orte

In der Innenstadt werden wir sichtbar und erreichen bedeutsame Orte mit Symbolwert, die auch in der Vergangenheit häufig Stationen von antifaschistischen Demonstrationen waren.
Wir möchten am 4. September unter anderem am U-Bahnhof Kampstraße, an dem Thomas Schulz 2005 von einem Nazi erstochen wurde, einen Halt einlegen. Den Friedensplatz wollen wir ansteuern, um darauf hinzuweisen, dass die Nazis den Antikriegstag, der in Gedenken an den Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen im Jahr 1939 ins Leben gerufen wurde, grotesk umzudeuten versuchen und zu einem Akt der Selbstverteidigung verklären. Schließlich sollte unsere Route am Opernhaus vorbeiführen. Hier liegt der Platz der alten Synagoge, an der das 1938 von den Nationalsozialisten zerstörte Zentrum der jüdischen Gemeinde Dortmunds stand. In Anbetracht der Tatsache, dass die Neonazis regelmäßig die Shoah leugnen und Antisemitismus verbreiten, finden wir es wichtig, gerade am Tag eines Naziaufmarsches hieran zu erinnern. Mit ihrer Auflage zur Route unserer Demonstration versucht die Dortmunder Polizei zu unterbinden, dass diese symbolischen Orte aufgesucht und diese Ereignisse öffentlichkeitswirksam thematisiert werden.

 

Kommerzialisierung des öffentlichen Raums

Die Begründung der Polizei fügt sich in die Entwicklung in der Dortmunder Stadtpolitik ein: Seit mehreren Jahren betreibt die Stadt Dortmund eine Aufwertung der Innenstadt, die mit einer Vertreibung “unliebsamer” Personen aus dem Bezirk einhergeht. Auf der Brückstraße sowie im Stadtgarten werden beispielsweise Platzverweise gegen Personen durchgesetzt, die sich gerade nicht zum Shoppen dort aufhalten. Störungen des Bildes einer florierenden, kundenfreundlichen Einkaufsidylle werden rigoros unterbunden. In einer Stadt, die nur als Ort zum Konsumieren gesehen wird, ist auch eine Demonstration offenbar nicht mehr als ein Störfaktor, der die Menschen vom Geldausgeben abhält. Wir betrachten es jedoch als unerlässlich, den Dortmunder_innen mit unserer Demonstration hör- und sichtbar klarzumachen, dass wir nicht hinnehmen wollen, dass Nazis durch die Stadt marschieren.


Warum klagen wir?

Wir klagen gegen den Auflagenbescheid der Polizei Dortmund, weil hier versucht wird, politische Linien zu verschieben. Gerade in Dortmund hat die Polizei in den letzten Jahren immer wieder versucht, antifaschistischen Demonstrationen Steine in den Weg zu legen. Die Abänderung unserer Route in diesem und auch schon im letzten Jahr sind ein Auswuchs dessen. Wir wollen mit unserer Klage gerichtlich klären, dass solche Auflagen nicht haltbar sind und gleichzeitig dazu beitragen, dass antifaschistische Demonstrationen auch zukünftig an für uns zentralen Orten in der Innenstadt durchgeführt werden können.

 

Wir klagen für ein recht auf Innenstadt!

 

http://s4.blogsport.de

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert