Sachsen forciert Überwachungsausbau

Kameraüberwachung

Wie bereits berichtet, gastiert in diesem Jahr die Innenministerkonferenz (IMK) in Sachsen. Angesichts der Entwicklungen in den letzten Monaten, bei denen Forderungen aus den Reihen der sächsischen Politik immer häufiger zum Stichwortgeber für Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene führten, ist zu befürchten, dass mit der IMK der stetige Abbau von Grundrechten und die Kriminalisierung illegalisierter Menschen weiter voranschreitet. Nachdem sich Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) schon im Vorfeld für einen weiteren Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum eingesetzt hatte, hat das Tempo in den zurückliegenden Wochen noch einmal zugenommen.

 

Obwohl das sicherheitspolitische Versagen in Sachsen in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf strukturelle Probleme gegeben hatte, ist die parlamentarische und außerparlamentarische Kritik bislang noch verhalten.

 

Zwar hatte Ulbig in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung jüngst den Vorwurf einer „Bürgerüberwachung“ zurückgewiesen, dennoch lassen Teile seiner Äußerungen auch gegenteilige Schlüsse zu. Neben dem Einsatz von „intelligenter Videoüberwachung“, bei der an bestimmten Orten mit hochauflösenden Kameras bei „typischen Verhaltensmustern das bessere Erkennen von Gesichtern getestet werden“ soll und der geplanten Ausweitung der Kennzeichenüberwachung, um damit Bewegungsprofile von „Gefährdern, rechten wie linken Extremisten, Kriminellen sowie Hooligans“ zu erstellen, ist auch eine erneute Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung vorgesehen. Dazu sollen nach den Vorstellungen des Innenministers bald „weitere Tatbestände und Kriterien, bei denen wir technische Hilfsmittel der Telekommunikationsüberwachung präventiv und im Interesse von mehr Sicherheit einsetzen können“, ausreichend sein.

 

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln, mit denen so genannte „Gefährder“ zentral aus dem hessischen Bad Vilbel überwacht werden. Erst zu Monatsbeginn hatte das Bundeskabinett im Eiltempo das entsprechende BKA-Gesetz (BKAG) überarbeitet, welches im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war. In §50 des überarbeiteten Gesetzes werden Gefährder als Personen beschrieben, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnten oder deren „individuelles Verhalten“ es wahrscheinlich macht, dass sie eine solche Straftat planen. Bei Verstößen gegen einen in der Regel damit verbundenen Hausarrest drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren, für kleinere Vergehen können Geldstrafen verhängt werden.

 

Zugleich hat Sachsen seine Pläne zur Schaffung eines „polizeilichen Terror- und Extremismus-Abwehrzentrums“ (PTAZ) konkretisiert. Danach sollen in der Behörde künftig bis zu 250 Beamtinnen und Beamte arbeiten; 130 von ihnen sollen aus dem bisherigen Operativen Abwehrzentrum (OAZ) und 90 aus dem Sächsischen Landeskriminalamt (LKA) abgezogen werden. Trotz Kritik aus den Reihen der Oppositionsparteien soll das Abwehrzentrum nach den Vorstellungen des Leipziger Polizeipräsidenten und bisherigen Chefs des OAZ, Bernd Merbitz, bereits vor dem Herbst 2017 mit seiner Arbeit beginnen.

 

Während der Landtagsabgeordnete und Innenexperte Valentin Lippmann (Die Grünen) vor einer „Parallelstruktur“ warnte, äußerte sich Kerstin Köditz (Die Linke) besorgt darüber, dass im neuen Abwehrzentrum andere Schwerpunkte gesetzt und damit der Kampf gegen rechte Straftäter vernachlässigt werden könnte.

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