Lügen haben sehr kurze Beine Teil 2
Es ging nochmal um den Morgen des 11. April 2014, an dem Hogesa-Nazis vor dem AZ einen Antifaschisten mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatten. Der darauffolgende Polizeieinsatz führte in klassischer Täter-Opfer-Umkehr zu einem unsäglichen Polizeieinsatz, der durch den polizeilich und notärztlich angeordneten Rückzug der Rettungssanitäter das Leben des Schwerverletzten gefährdete und gleichzeitig die traumatisierten AZ-Besucher*innen tätlich angriff.
Die polizeiliche Nachbereitung des Polizeieinsatzes führte nicht zur Versetzung der verantwortlichen Polizist*innen in den (nicht mehr existierenden) Polizeiposten Beyenburg, sondern natürlich zu Strafanzeigen wegen Widerstand und versuchter Körperverletzung, um die AZ-Besucher*innen weiter einzuschüchtern und zu kriminalisieren.
Mit falschen Behauptungen durch die sog. Polizeipressestelle gefüttert, übernahmen die Wuppertaler Qualitätsmedien ungeprüft die Version der Polizei. Insbesondere verbreiteten sie die Version, dass Autonome die Lebensrettung ihres schwerverletzten Freundes durch Kämpfe mit der Polizei schwerbehindert hätten. Zu dieser „Tatversion“ gab es dann auch noch von Polizeibeamt*innen unterzeichnete Anzeigen. In der ersten Version der Anklageschrift wurde sogar behauptet, der Beschuldigte habe die Rettungssanitäter getreten!
Diese führten dann nach 1,5 Jahren zu einem Prozesstermin vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Am ersten Prozesstag stellten - einmal mehr- die Rettungssanitäter klar, dass sie keineswegs von den AZ-Besucher*innen am Rettungseinsatz gehindert wurden oder sich bedroht fühlten. Im Gegenteil sie waren von den AZ-Besucher*innen direkt zu dem Schwerverletzten im Flur vor den Toiletten gebracht worden und konnten mit den lebensrettenden Maßnahmen ungestört beginnen. Auf Bitten eines Rettungssanitäters wurde der Flur zusätzlich durch einen AZ-Besucher an der Tür abgesichert.
Die Polizei
Am gleichen Prozesstag sagten dann die Polizisten Pavic, von Lehn und Schwede aus. Insbesondere die an schweren Feindbildern gegen Links leidende Polizistin Pavic überraschte mit offensichtlichen Falschaussagen. Zu Beginn der Vernehmung sprach sie noch davon, dass die Autonomen die Rettungssanitäter „angegangen“ wären.
Den Vogel schoss aber der Einsatzleiter des Einsatzes, Patrick Gröteke, ab, der am 2. Prozesstag aussagte und uns tief in die autoritäre Seele der Cop Culture im Hause Rademacher blicken ließ. Er gab sich zunächst als erfahrener Polizist aus, der in 20 Jahren Bereitschaftspolizei gestählt, genaue Kenntnisse über die „Linksautonomen“ habe. Er sei schon bei der sog. Jugendschutzrazzia 2009 dabei gewesen und kenne Waffentechnik und die Waffenarsenale der Autonomen ganz genau.
Als der Richter den besonders sachkundigen Beamten nach den Strukturen des AZ fragte, fabulierte der angebliche Kenner der autonomen Szene sogar davon, dass die Rote Flora in Hamburg der Träger des Wuppertaler AZ sei...
Der mit Beißreflexen gegen Links gut ausgestattete Einsatzleiter versteht bis heute nicht die zugespitzte Situation nach dem Nazi-Angriff. Selbst rudimentäre Fähigkeiten zu Empathie, Kommunikation und Deeskalation waren bei ihm nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Er machte sich sogar noch über das Opfer lustig, in dem er den von den Nazis fast Getöteten im Prozess ironisch als „verdienten Bürger“ bezeichnete.
Grö beklagte zudem, dass die Autonomen ihr Zentrum als staatsfreien Raum ansehen würden und dass man daher bei einem Einsatz mit Allem rechnen müsse. Diese Verhetzung oder anders gesagt dieses ausformulierte Feindbild gegen Links, Grö. sprach in seiner Vernehmung von „Störern“, von „Mob“ und „bewaffneten Linksautonomen“, ist wahrscheinlich der Hauptgrund für den brutalen, gefährlichen und unverantwortlichen Polizeieinsatz am AZ.
Aber kommen wir noch mal auf den genauen Ablauf der Ereignisse zu sprechen: Folgen wir der Aussage des Einsatzleiters Grö., schickte er zunächst zivile Kräfte zum AZ. Dann folgten insgesamt 3 Funkwagen mit etwa 6-8 uniformierten Polizist*innen. Nach der Aussage von Grö. führten Zeugenhinweise, dass die Täter schon weg sind und Richtung Innenstadt gelaufen seien, zunächst nicht zu Fahndungsmaßnahmen im Umfeld des AZ und in der Innenstadt. Die Polizei konzentrierte sich zunächst auf den Tatort AZ. Grö begründet das vor Gericht damit, dass sie noch nicht genug Kräfte vor Ort hatten und dass Hinweise auf Täter und Fluchtwege kriminalistisch und in der Gefahrensituation nicht relevant seien. Es hätte ja auch die Täter Zeugenaussagen machen können...
Die Notwendigkeit, die Rettungssanitäter zurückzuziehen, und einen Polizeieinsatz gegen die AZ-Besucher*innen im Eingangsbereich zu starten, begründete er mit der Gefährdung der Rettungssanitäter durch die sich möglicherweise noch im AZ befindlichen Täter und zusätzlich mit der bekannten Gewaltbereitschaft der Autonomen.
Erstaunlich ist aber, dass Einsatzleiter Grö. bei dieser (von ihm selbst angenommenen) brisanten Gefahrenlage (Täter im Haus, zahlreiche gewaltbereite Autonome im AZ) nicht auf polizeiliche Verstärkung wartet, sondern mit nur 6-8 Polizist*innen den Polizeieinsatz beginnt. Bei dieser Gefahrenprognose fehlte doch offensichtlich die selbst postulierte Fähigkeit zur Eigensicherung! Schließlich überwältigten die Polizist*innen die AZ-Besucher*innen im Eingangsbereich und „retten“ Patient und Rettungssanitäter. Weitere „Geländegewinne“ im AZ oder Durchsuchungen gegen mögliche Täter und militante Autonome wurden nicht gemacht. Die Kämpfer der Polizei machten einen taktischen Rückzug, wie Grö. bei Gericht schilderte, und gingen wieder aus dem AZ raus.
Die Notärztin
Erwartungsgemäß hat das Gericht das gefährliche und lebensbedrohende Fehlverhalten der Notärztin Dorothea Scheidt nicht gewürdigt. Das wollen wir hier nochmal ausdrücklich nachholen:
Der Notärztin Dorothea Scheidt sei in ihr Führungszeugnis geschrieben, dass sie das Leben des schwerverletzten Opfers durch die Anordnung des Rückzugs der Rettungssanitäters gefährdet hat. Es darf nicht durchgehen, dass eine Notärztin lebensrettende Sofortmaßnahmen unterbrechen lässt, indem sie die Rettungssanitäter von der Polizei zurückholen lässt, ohne den schwerverletzten Patienten selbst gesehen zu haben oder wenigstens von den eingesetzten Rettungssanitätern Informationen über den Zustand des Patienten erhalten hat.
Da
Frau Scheidt vor Gericht eingeräumt hat, den Befehl für den Rückzug
der Sanitäter gegeben zu haben, könnte eine Schadensersatzklage
wegen unterlassener Hilfeleistung und Gefährdung des Patienten auf
die Notärztin zu kommen. Dieses Eingeständnis fehlte bisher in der
Beweiskette und es wird notwendig sein, die Notärztin sowohl
standesrechtlich, dienstrechtlich und zivilrechtlich zu
belangen.
Unabhängig davon raten wir der Wuppertaler Feuerwehr,
bei ihren nächsten Noteinsätzen Funkgeräte oder Mobiltelefone mit
sich zu führen, damit Rettungssanitäter und Notärzte in möglichen
Gefahrenlagen auch ohne brachiale Polizeieinsätze miteinander
sprechen können, auch zum Wohle der Patient*innen.
In unserem Fall hätten die Rettungssanitäter dann telefonisch gefragt werden können, ob sie gerade von den Autonomen bedroht werden und von Herrn Grö. gerettet werden müssen, noch wichtiger wäre sicherlich die Frage nach dem Gesundheitszustand des Schwerverletzten gewesen.
Das führt uns zum
Freibrief
für die Polizei
Zur Polizei fällt uns nach diesen Auftritt nicht mehr viel ein. Wir haben gelernt, dass auch hasserfüllte und ahnungslose Polizist*innen unendlichen Ermessensspielraum und vor allem Rückendeckung für dilettantische und gefährliche Polizeieinsätze genießen.
Auch wenn sich später das Einsatzziel „Rettung der Sanitäter“ als falsch und unnötig erweist, wie der Richter im Urteil ausdrücklich einräumte, bleibt der Polizeieinsatz legitim. Das heißt im Umkehrschluss: Wer sich einem unsinnigen und gefährlichen Polizeieinsatz in den Weg stellt, wird trotzdem wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu hohen Strafen verurteilt. Möglich macht das die weite Auslegung des Landespolizeigesetzes, dass auch solchen inkompetenten Polizisten wie Herrn Grö freie Hand für jeden Polizeieinsatz gibt. Wenn Herr Grö sich, seine Polizist*innen oder die Rettungssanitäter subjektiv bedroht sieht, dann ist alles erlaubt.
Gegen diese „Rechtsauslegungen“ hilft nur eine kritische Öffentlichkeit, die genaue Beobachtung dieser Polizist*innen und die politische Praxis...
Das wichtigste bleibt aber Solidarität mit den Betroffenen und der Aufbau von solidarischen Strukturen.
In diesem Sinne:
Herzlichen Dank an die Rettungssanitäter und Ersthelfer*innen aus dem AZ, die K. das Leben gerettet haben.
Antifaschistische Initiative Wuppertal 7.12.2016
Hoch die Sanis
Hoch die Rettungssanis und alle, die trotz Polizei Menschenleben retten.
Danke
Danke für euren Bericht und eure Arbeit!