linksunten Archiv |
|
Berlin: 1. Mai 2009 - Manipulation, Falschaussagen und Überwachung
Info | Ticker
Am 14. April 2010 fand im Landgericht Berlin der vierte und am 19. April 2010 der fünfte Prozesstag in der zweiten Instanz gegen Christian P. statt. Christian wurde in der Nacht zum 2. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg nach Hinweisen des LKA 6 (zuständig für "operative Dienste") von der Bundespolizei festgenommen und später beschuldigt gepanzerte Polizisten mit mehreren Flaschen beworfen zu haben. Schon in der ersten Instanz zeigte sich jedoch, dass die Aussagen der Polizisten nicht stimmen können. In dieser Instanz wurde nun bekannt, dass Oberstaatsanwalt Michael von Hagen, der Leiter der Abteilung 81 (eine Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, die für Staatsschutzdelikte zuständig ist) möglicherweise Zeugen beeinflusst hat. Aber auch in anderen Prozessen um den 1. Mai 2009 wurde klar, dass die Behörden Straftaten forcieren und konstruieren.
Versuchten in erster Instanz im Prozess gegen Christian P. noch etwa 20 HundertschaftspolizistInnen in ziviler Kleidung die ZuschauerInnenplätze zu besetzen, so "beschränkte" sich die Polizei diesmal auf die Observation der ProzessbeobachterInnen. Mindestens zwei Polizisten in ziviler Kleidung des LKA 6 (operative Dienste) fingen die ProzessbeobachterInnen vor dem Gerichtssaal ab, versuchten diese anzusprechen und notierten - insofern die ProzessbeobachterInnen den szenekundigen Beamten bekannt waren - ihre Namen. Teilweise beobachteten sie auch den Prozess und redeten mit den noch zu vernehmenden Zeugen Am 2. Prozesstag in der zweiten Instanz (7. April 2010) observierten sie zudem die ProzessbeobachterInnen aus einem blauen Volvo, mit dem Kennzeichen B-GC 690, heraus. Dadurch liessen sich die etwa zehn ProzessbeobachterInnen aber nicht abschrecken, die am 14 April 2010 anwesend waren. Am 5. Prozesstag waren keine Polizisten des LKA 6 zu sehen, was den an diesem Tag zu vermehmenden von Hagen sichtlich nervös machte.
4. Prozesstag - 14. April 2010
Als erster Zeuge des 4. Prozesstages wurde der Bundespolizist Jan Müller (31, Dienststelle in Blumberg) befragt. Dieser hatte Christian an die Soko ZEB (Zentrale Erstbearbeitungsstelle, am 1. Mai 2009 in der Gefangenensammelstelle Kruppstrasse) übergeben. Als er zu dem Einsatztagebuch des 1. Mai 2009 (das ist eine Art Verlaufsbericht zu den Einsätzen der Polizei) und einer Schulungsveranstaltung in Blumberg befragt wird, will er aber nichts mehr sagen und beruft sich auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung, auf seine Verschwiegenheitspflicht (§ 67 BBG) und auf die interne Polizeidienstvorschrift "PDV 100".
Doch die Verteidigung hakte weiter nach: "Was war das für eine Schulungsveranstaltung bei der Bundespolizei in Blumberg und wieviele Beamte des Berliner LKA haben daran teilgenommen?" Schon am zweiten Prozesstag wurde öffentlich, dass Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (Leiter der "Abteilung 81", die Abteilung 81 ist die für Staatsschutzdelikte zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin) bei der Bundespolizei in Blumberg eine Schulungsveranstaltung zum Thema "1.Mai 2009" veranstaltet hat. Diese fand am 24. Februar 2010 statt und anscheinend nahmen da nicht alle Bundespolizeizeugen im Fall Christian P. statt, sondern auch jehne Beamte des LKA 6 aus Berlin, die angeblich Christian am 1. Mai bei Straftaten beobachtet haben wollen. Aber nicht nur, dass sich die Beamten dort zum Fall Christian P. absprachen, es wurde auch Videomaterial von Christian abgespielt, dass der Verteidigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Da sass Christian schon über 9 Monate im Gefängnis.
Am 3. Prozesstag gab es anscheinend ein Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwaltschaft, Vertidigung und Michael von Hagen. Die Verteidigung lud Obertsaatsanwalt Michael von Hagen zum 19. April 2007 vor, um ihn über diese "Fortbildung" als Zeugen zu vernehmen.
Die Verteidigung versuchte weiter den Zeugen zum reden zu bringen. Doch dieser zeigte sich wenig kooperativ. Er wolle nicht über "Einsatztaktik" verraten. Die Verteidigung wollte nun, dass die Weigerung und die zugehörigen Fragen protokolliert werden. Doch die vorsitzende Richterin fand das überhaupt nicht gut. Es war zu bemerken, dass die Richterin nicht wollte, dass die Verteidigung mit der Protokollierung Fakten schafft. Immer wieder versuchte sie die Aussagen bzw. Nicht-Aussagen des Polizisten schwammig zu halten, bis sie dann den Fritz-Teufel-Ausspruch "Wenn´ s der Wahrheitsfindung dient!" missbrauchte und wenigstens eine nichtbeantwortete Frage der Verteidigung protokollieren liess.
Christian wurde beschuldigt bei zwei Gelegenheiten insgesamt 17 Flaschen geworfen zu haben. Darum fragte eine Verteidigerin, warum er in seinem Bericht etwas von "u.a. Steinewürfe" schrieb. Doch der Polizist konnte sich darauf keinen Reim machen, bis er schliesslich zugab, dass er den Bericht 1:1 von Sven Ströbeles Bericht übernommen hatte. Sven Ströbele war der Ermittler des Berliner LKA 6 (zuständig für operative Dienste), der Christian dabei beobachtet haben will, wie er die 17 Flaschen warf. Jedoch sagte Ströbele in seiner Vernehmung nichts von Steinen aus. Schliesslich verriet Uns der Zeuge noch, dass in den BFEs (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, hier: der Bundespolizei) die Festnahmetrupps und Beweissicherungstrupps (er meinte anscheinend den BeDo-Trupp, die meist zu zweit rumlaufenden PolizistInnen - EineR mit Kamera und EineR u.a. für den Schutz) getrennte Einheiten innerhalb der BFEs sind.
Zu guter letzt zeigte Müller noch seine Feindseeligkeit, in dem er von "der Polizei und der Gegenseite" sprach. Die Anwältinnen Christians fragten sich besorgt, was denn die Gegenseite sei. Polizist Müller antwortete darauf wie selbstverständlich: "Das steht so in der PDV 100. Die Gegenseite sind Menschen die sich nicht an die Gesetzehalten!" (sinngemäss) Das zeigt sehr gut, dass es der Polizei nicht um das Wohl aller Menschen geht, sondern, dass bei der Polizei zwischen Freund und Feind offiziell unterschieden wird.
Als zweiter Zeuge wurde Uwe Stahnke (33, Dienststelle bei der Bundepolizei in Blumberg), wohnt in Bad Doberan, vernommen. Er war Truppführer bei der Festnahme gegen Christian und gab an, dass Christian von "zivilen Ermittlern" markiert wurde. Über das Wie wollte er aus taktischen Gründen nichts sagen. Jedoch machte er deutlich, dass es sich dabei um ein Heranführen durch Kommunikation handelt. Stahnke meinte, dass er nur eine schwammige Personenbeschriebung hatte. Diese lautete: Etwa 175 cm gross, schwarze Kleidung, schwarze Haare.
Nach der Vernehmung der beiden Zeugen, gab es dann noch einige Beweisanträge der Verteidigung. Zum einen wurde beantragt die Tatortskizzen der beiden "zivilen Ermittler" aus beiden Instanzen zu vergleichen. Die beiden wollen sich nämlich ganz genau an die Tat erinnert haben, gaben jedoch insgesamt vier unterschiedliche Tatorte, sowie vier unterschiedliche Lauf- und Wurfrichtungen an. Bei einer Wurfrichtung hätte der Beschuldigte sogar gegen eine Hauswand werfen müssen. Der zweite Antrag handelte von Christians Hose. Hier kommt das unterschlagene Videomaterial ins Spiel. Die Verteidigung beantragte, das Video von Christian, das keine Tathandlungen zeigt, und die Hose, die Christian bei Festnahme trug, in der Hauptverhandlung vergleichen. Dies würde beweisen, dass Christian diese Hose auch zur angegebenen Tatzeit trug. Zeuge Ströbele sagte nämlich aus, dass Christian eine sogenannte Cargohose (Hose mit aufgesetzten Seitentaschen) trug. Dabei soll sich Christian mehrere grosse Bierflaschen in die Seitentaschen gesteckt haben und diese dann nacheinander geworfen haben. Doch schon in der ersten Instanz zeigte sich, dass Christian nur eine Art "Jogginghose" trug, in deren Taschen nicht einmal eine kleine Bierflasche reinpasst.
Ein weiterer Antrag zielte auf die Ladung eines Beamten ab, mit dem sich Ströbele in der Gefangenensammelstelle beredet hatte. Es war nicht klar, ob Ströbele damals in der Gefangenensammelstelle die Videos von Christians Festnahme und dazu Polaroids der ED-Behandlung gezeigt wurden. Ein "KK Schmeisser" soll das nämlich behauptet haben. Dieser war Beamter in der Soko ZEB.
5. Prozesstag - 19. April 2010
Am 5. Prozesstag sollte nun Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (47) vernommen werden. Dieser war auch erschienen und wartete vor dem Saal, dass er aufgerufen wurde. Zwei Journalistinnen gesellten sich zu von Hagen, stellten allerdings keine kritische Fragen. Viel mehr schien es so, als ob sie sich bei ihm gutstellen wollten. Auch die vorsitzende Richterin und einige vorbeigehende Justizbediensteten schleimten sich bei von Hagen ein.
Als Oberstaatsanwalt Michael von Hagen dann aussagen musste, machte er ziemlich schnell klar, dass er sich an den Inhalt von Gesprächen in der Gefangenensammelstelle am 1. Mai und 2. Mai 2009 nicht erinnern konnte. Dafür machte er aber lange Ausführungen zur ZEB. Die "Zentrale Erstbearbeitung" würde extra für Grosslagen eingerichtet und es herrschte da am 1. und 2. Mai grossen Andrang. Die Gefangenen würden da nach Straftaten aussortiert. Die Gefangenen, welchen kleinere Delikte vorgeworfen wurden, erhielten grüne Markierungen auf ihren Akten und durften nach einigen Stunden gehen. Die Gefangenen, welchen erhebliche Straftaten vorgeworfen wurden und darum der Haftrichterin bzw. den Haftrichter vorgeführt werden sollten, erhielten rote Markierungen auf ihren Akten und mussten bleiben und wurden dann später dem Richter bzw. der Richterin vorgeführt. "Die ZEB ist da, um auszusiehen", meinte der Oberstaatsanwalt.
Am 1. Mai würden bei der ZEB zwei bis vier Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen, so von Hagen. Die seien aber überlastet, genau wie der polizeiliche Staatsschutz (LKA 5), die die festnehmenden Kollegen und Kolleginnen noch an Ort und Stelle als Zeugen und Zeuginnen vernehmen. Manchmal käme es vor, dass 150 Polizisten und Polizistinnen bis in den Hof Schlange stehen müssten, um auf ihre Vernehmung zu warten.
Dann ging es um die Schulungsveranstaltung in Blumberg vom 24. Februar 2010. An der Veranstaltung hatten neben Michael von Hagen noch die am Prozess als Zeugen beteiligten Bundespolizisten und die am Prozess als Zeugen beteiligten Beamtem des LKA 6 (operative Dienste) teilgenommen. Von Hagen führte aus, dass er dazu nichts sagen dürfte und das und was er dazu sagen darf schon in dem "informellen Gespräch" (er meinte das nicht-öffentliche Gespräch vom 3. Prozesstag zwischen Richterin, Staatsanwalt, Verteidigung und ihm) gesagt hatte. Das aktzeptierte die Verteidigung so, bedauerte aber, dass die Polizei (Bundespolizei-Dienststelle Blumberg) ebensowenige bereit war etwas über diese Schulungsveranstaltung zu sagen. Diese zogen zu ihrer Ablehnung der Auskunf eine falsche Stelle in einer PDV heran, nämlich in der PDV 388, bedauerte die Verteidigung. Weiter fragte die Verteidigung, wo sie denn die PDVs herbekommen könnte, denn im Internet gäbe es sie nicht. Diese seien Verschlusssache und nur für Polizeiangehörige zu bekommen. Das kümmerte von Hagen jedoch wenig, und er meinte: "Ob sie (die Polizei) da den falschen Paragraphen treffen oder nicht, das ist egal." Schlussendlich half alles nicht und die Verteidigung meinte über den Verwaltungsweg gehen zu wollen. Die Richterin sagte daraufhin, dass eine Entscheidung da bestimmt 10 Jahre bräuchte und es entwickelte sich zwischen Richterin und Verteidigung spürbar ein angespanntes Verhältnis.
Nachdem der Oberstaatsanwalt entlassen wurde, wurde die beschlagnahmte Hose, die Christian am 1. Mai 2010 getragen hatte, betrachtet. Diese hatte keine, wie von den Zeugen beschriebenen aufgesetzten Taschen. Nur ganz kleine Hosentaschen, in die nicht einmal eine kleine Bierflasche reingepasst hätte. Dazu wurde das Video gezeigt, welches Christian bei der Festnahme kurz nach dem 1. Mai 2009 zeigt. Letztendlich stellte die Verteidigung klar, dass die auf dem Video und im Gerichtssaal gesehene Hose nicht mit der Hose von den beiden Staatsschützer beschriebenen Hose handelte und somit Christian sich keine Flaschen in die Hosentasche stecken konnte. Demnach muss es sich also um eine Verwechslung oder eine falsche Verdächtigung gehandelt haben. Neben der Hose beschrieben die Zeugen auch die Haare des Täters als schwarz-gelockt. Auf den Video war jedoch zu sehen, dass Christian glatte Haare hatte.
Nach einigen Anträgen, die u.a. anscheinend auf die Protokollierung von Zeugenaussagen abzielten, wurde dann ein Gutachter als Zeuge gehört. Am letzten Tag der 1. Instanz, kurz vor der erstinstanzlichen Aburteilung, versuchte die ehemalige Anwältin Christians noch etwas zu retten. Denn sie merkte, dass trotz entlastender Sachverhalte die Richterin Christian veruteilen wollte. (Damals gab es einen regelrechten Medienhype zu den Prozessen.) Damals beantragte die Verteidigerin hilfsweise bei einer Verurteilung Christians Drogenkonsum am 1. Mai 2009 zu berücksichtigen. Neben 1 Gramm Kokain, soll Christian demnach wegen einer alten Kopfverletzung und einem chronischen Rückenleiden 8 starke opiathaltige Schmerztabletten, etwa zwei Liter Bier und einige Joints geraucht haben. Dieser Antrag war jedoch offensichtlich nur ein taktisches Mittel, denn allein das Kokain oder die Tabletten würden einen Menschen vergiften bzw. umhauen.
Der Gutachter meinte, dass er nichts dazu hätte: Es gab keine Blutenthahme und Christian verweigerte die Aussage. So blieb ihn nur das was im Antrag stand und die Beschreibung der anderen Zeugen von Christians Zustand. Diese äusserten bei Christian keine Auffälligkeiten gesehen zu haben. Die Angaben Rauschgifte im Hilfsbeweisantrag wären viel zu hoch, fast tödlich, aber ausschliessen könne er den Konsum dann auch nicht. Es komme auch auf die Reinheit der Drogen drauf an. Der Alkoholkonsum würde aber zum 1.Mai passen. Das Konsummuster jedoch nicht, da Kokain nicht wie im Antrag dargelegt als Schmerzlinderer diene und die Substanzen sich einerseits in der Wirkung verstärkten, andererseits die Wirkung verminderten.
Die weiteren Prozesstage:
3. Mai 2010 - 13 Uhr - Landgericht Berlin (Turmstrasse 91) - Raum 701 12. Mai 2010 - 14 Uhr - Landgericht Berlin (Turmstrasse 91) - Raum 701 26. Mai 2010 - 12 Uhr - Landgericht Berlin (Turmstrasse 91) - Raum 701
(Ich glaube, am 21. April 2010 ab 9 Uhr 30 ist im Raum 701 der nächste Prozesstag. Aber ich bin mir da nicht sicher, weil ich die Termine am 1. Prozesstag nicht mitbekommen habe. Wäre schön, wenn das und weitere Beobachtungen noch ergänzt würden.
Hier die Prozessberichte aus der 1. Instanz:
Prozess gegen einen Gefangenen des 1. Mai 09 - http://de.indymedia.org/2009/07/256578.shtml 1. Mai-Prozess gegen Italiener in Berlin - http://de.indymedia.org/2009/07/257189.shtml Lügenmärchen im Prozess gegen Christian P. - http://de.indymedia.org/2009/08/258849.shtml Berlin - 4. Prozesstag gegen Christian P. - http://de.indymedia.org/2009/08/259223.shtml Bln: Christian und die 2 lügenden Polizisten - http://de.indymedia.org/2009/10/262739.shtml Stand der Berliner 1. Mai-Prozesse - http://de.indymedia.org/2009/10/263390.shtml
Manipulationen auch in anderen Fällen
Nicht nur in dem Prozess gegen Christian kam es zu Manipulationen durch die Repressionsorgane. Im Prozess gegen Yunus und Rigo, beide wurden beschuldigt am 1. Mai 2009 einen Brandsatz auf die Polizei geworfen zu haben, wurden Prozessberichte als polizeiinterner Newsletter verschickt. Im Prozess gegen Rene und Benjamin, diese wurden ebenso beschuldigt am 1. Mai 2009 einen Brandsatz auf die Polizei geworfen zu haben, wurde offenbar, dass ein Polizist in ziviler Kleidung die beiden beim Bau des Brandsatzes unterstützte und wartete bis der Brandsatz geworfen wurde, anstatt den Bau und den Wurf im Vorfeld zu verhindern.
Es gibt noch einige weitere böse Sachen, die rund um den Berliner 1.Mai 2009 geschahen. Die meisten bleiben jedoch verborgen. Ich kann zumindest sagen, dass die Revolutionäre 1. Mai-Demonstration am 1. Mai 2009 in Berlin aus polizeilicher Sicht grösstenteils kontrolliert ablief und an manchen Stellen jede sechste Person Repressionsorganen angehörte. Sowas heisst übrigens "Crowd and Riot Control (CRC)" und wird in Berlin u.a. mit dem Einsatzkonzept "Aufklärung und Intervention" geplant. Unter anderem gibt es in Berlin für Berlin eine temporäre Spezialeinheit, die sich aus 80 bis 120 Personen unterschiedlicher Dienststellen (FAO, MEK, EHU, etc,) zusammensetzt. Diese PolizistInnen sind speziell ausgebildet operativ zu agieren. Hier ist zu beobachten, dass immer mehr "operative Massnahmen" von den Einsatzhundertschaften übernommen werden.
Auch dieses Jahr werden rund um den 1. Mai in Kreuzberg und bei den Neonazi-Versammlungen viele operative Einheiten der Polizei anwesend sein. Die meisten dieser Polizeikräfte sind nicht zu sehen, sie observieren und intervenieren verdeckt. Sollten sich an Aktionspunkten Menschenmengen bilden, dann können Wir davon ausgehen, dass sich verdeckte ErmittlerInnen darin befinden oder diese beobachten. Darum empfehle ich dezentral zu agieren. Unberechenbarkeit heisst, dass sich niemand auf Euch vorbereiten kann. In Kreuzberg werden die TouristInnen auch so ihren Spass haben. Also wäre es gut, wenn die Revolutionäre 1. Mai-Demonstration auch wirklich bis nach Neukölln kommt und die Neonazis zuvor eingestampft wurden.
Hier gibt es Informationen zum 1. Mai in Berlin: http://www.erstermai.nostate.net
|
16Bars zum 1.Mai
http://www.youtube.com/watch?v=IwSLSpyQbvE