Da hilft nur noch eine Taskforce Sachsens - Polizei-Datenbanken stecken voller rechtswidrig gespeicherter Bürgerdaten

Erstveröffentlicht: 
10.07.2016

So langsam sollte man es ja gelernt haben: Auch staatliche Behörden brauchen Kontrolle, sonst fangen sie irgendwann an, sich über den Bürger und die Gesetze zu stellen. Sich quasi als Oberaufpasser aufzuspielen und den Big Brother raushängen zu lassen. Dazu muss man nicht nach China schauen. Das erlebt man auch in Sachsen, wohl dem deutschen Bundesland mit der größten Sammelwut, was die Daten der Bürger betrifft.

 

Ein Thema, das sich der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann, zur Aufgabe gemacht hat und das seit 2011 in Sachsen vor sich hinqualmt, hinköchelt, hinstinkt. Wer sich erinnert: Mit einer völlig überzogenen und am Ende sinnfreien Datenabfrage hatten die Behörden damals die Telekommunikationsdaten rund um die Dresdner Proteste gegen den februarüblichen Nazi-Aufmarsch abgefragt. Etliche dieser Abfragen tauchten dann in diversen Prozessen gegen Demonstrationsteilnehmer wieder auf. Doch außer dass der damalige Dresdner Polizeichef versetzt wurde, ist nicht viel passiert. Kein einziger Regierungsverantwortlicher fühlte sich in der Verantwortung, diese Datenübergriffe zu sanktionieren.

 

Im Gegenteil: In den Folgejahren hat die sächsische Polizei ihre Datenbestände noch weiter ausgebaut, was jetzt in diversen Landtagsanfragen von Lippmann deutlich wurde. Und er sieht sich auch in der Vermutung bestätigt, dass der Großteil dieser Daten wohl ohne gesetzliche Grundlage gesammelt und aufbewahrt wurde.

 

„Leider hat sich unsere Vermutung bestätigt, dass große Teile der in eFAS gespeicherten Daten rechtswidrig gespeichert waren. Nicht anders lässt sich die Löschung von 75 Verfahren mit rund 28.000 Personendatensätzen seit meiner ersten Kleinen Anfrage im März 2016 erklären. Offensichtlich hat die Polizei kalte Füße bekommen – zumal der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine datenschutzrechtliche Prüfung angekündigt hatte“, kommentiert Lippmann diese Vorgänge im Gestrüpp behördlicher Selbstherrlichkeit. Da verhält sich Sachsens Polizei augenscheinlich genauso wie die amerikanische NSA: Es wird gespeichert und gesammelt, was nicht bei Drei auf dem Baum ist. Vielleicht in der viel zitierten Heuhaufen-Hoffnung, dass man dann, wenn wieder mal was passiert, in dem Datenhaufen vielleicht die richtige Spur finden könnte.

 

Was so fast nie passiert. Dazu sind die Datenhaufen zu groß und die Durchfilterung ist zu aufwändig.

 

Immer dann, wenn Polizei oder Geheimdienste wieder neue Erfolge gegen diverse potenzielle Gewalttäter vermelden können, war klassische, ehrliche Polizeiarbeit die Grundlage.

 

„Ich bin der festen Überzeugung, dass noch weitere der 150.298 gespeicherten Personendatensätze in eFAS rechtswidrig gespeichert sind“, sagt Lippmann. „Die Daten stammen aus den polizeilichen Datenbanken PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen) und IVO (Integrierte Vorgangsbearbeitung). In diesen Dateien sind 400.000 (PASS) bzw. 8,7 Mio. (IVO) Personen – teilweise mehrfach – gespeichert. Stichproben bei Kontrollen zeigen immer wieder, dass in diesen Datenbanken Daten gespeichert sind, die längst hätten gelöscht werden müssen. Wenn diese Daten mit eFAS weiter bearbeitet werden, ist das rechtswidrig.“

 

Im Ergebnis der Auswertung der Großen Anfrage zur Speicherung von personenbezogenen Daten im ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem (eFAS) fordert die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag deshalb die Einrichtung einer Taskforce zur unabhängigen Überprüfung der von sächsischen Bürgerinnen und Bürgern gespeicherten Daten in den Datenbanken der Polizei.

 

Normalerweise müssten Daten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen gesammelt werden, auch fristgerecht und komplett wieder gelöscht werden. Was so in Systemen wie PASS und IVO auch irgendwie zu geschehen scheint. Aber zum großen Datenschrank hat sich mittlerweile das eFAS entwickelt.

Valentin Lippmann: „Ich kritisiere auch, dass eFAS keine automatische Löschung vorsieht, wenn der Datensatz in PASS oder IVO gelöscht wird. So kann eFAS quasi als Backup genutzt und die Daten weiter verwendet werden. Hier müssen schleunigst technische Lösungen für eine datenschutzgerechte Anwendung her.“

 

Zu eFAS erklärt Innenminister Markus Ulbig (CDU) tatsächlich, dass es auf eine höchst kreative Weise benutzt wird: „Im eFAS werden auf Antrag der Dienststellen nur Verfahren eingerichtet, wenn die unmittelbare polizeiliche Sachbearbeitung zu einem oder mehreren im Sachzusammenhang stehenden polizeilichen Ermittlungsverfahren (IVO-Vorgang, Typ Straftat) ein außerordentlich hohes oder komplexes Informationsaufkommen hat, das mit den Standardsystemen, wie der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) bzw. dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS), nicht mehr effektiv zu bewältigen ist. Die zugrunde liegenden Straftatbestände der eingerichteten Verfahren in eFAS betreffen nahezu alle Phänomenbereiche, wie zum Beispiel Eigentums- und Bandenkriminalität, Kfz-Kriminalität, Rauschgiftkriminalität, Politisch motivierte Kriminalität, Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Integrität.“

 

Hat also irgendein Polizeibeamter das Gefühl, der Fall könnte ein bisschen komplexer sein, dann scheint man die Daten einfach mal ins eFAS zu packen.

 

Wie sinnfrei das Ganze ist, lässt Ulbig durchblicken, wenn er Lippmann erklärt, er könne die 363 gespeicherten Fälle nicht nach den abgefragten Phänomenbereichen „Rechts, Links, Rocker, Ausländer, Disko/Türsteher, Drogen, Prostitution, sonstige Organisierte Kriminalität“ sortieren. Weil: „Eine Zuordnung zu den konkreten Phänomenen und eine Aufschlüsselung der Anzahl und Rollen der 178.098 Personendatensätze auf die einzelnen der 363 Verfahren würde zur vollständigen Beantwortung der Frage die Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern. Der für eine solche Recherche insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen.“

 

Eigentlich ist so eine Datenbank nicht nutzbar, wenn nicht mal die Phänomenbereiche, denen die Fälle zugeordnet sind, mit einem Tastendruck auslesbar sind. Dass „mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum“ beschäftigt wären, das aus dem System herauszulesen, ist entweder eine Quatsch-Aussage. Oder das eFAS ist eine völlig unpraktikable Datenbank.

 

Vielleicht wäre eine unabhängige Taskforce besser, um die illegal gesammelten Daten herauszufiltern und löschen zu lassen, haben sich die Grünen überlegt und gleich mal ein Eckpunktepapier geschrieben.

 

„Wir Grünen fordern daher die Einrichtung einer Taskforce, die eine unabhängige Überprüfung der Erhebung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei und Verfassungsschutz vornimmt und in deren Folge eine Reduzierung der Daten in den Datenbanken der Polizei vorgenommen wird“, formuliert Lippmann diesen Vorschlag. „Die Datenbanken der sächsischen Polizei sind voller Daten von sächsischen Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie sich keiner Straftat schuldig gemacht haben. Es reicht, Zeuge oder Geschädigter einer Straftat zu sein. Dass die Polizei für konkrete Ermittlungen auch auf diese Daten zugreifen und mit der Software analysieren kann, wird in den meisten Fällen nicht erforderlich sein.“

 

Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Speicherung personenbezogener Daten im ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem (eFAS)“ (Drs 6/4897).

 

Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne) „Arbeitsdateien szenekundiger Beamter“ (Drs 6/4224).

 

Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne) „Dateien für Phänomenbereiche in eFAS“ (Drs 6/4529).

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