Am 28.11.2015 fand in Freiburg der Jahreskongress des akj, des Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen, statt. Für eine Diskussionsveranstaltung lud man mich ein, damit aus erster Hand über Sicherungsverwahrung und den Vollzug in der Praxis hätte berichtet werden können. Die Anstalt lehnte eine Ausführung ab; mittlerweile beanstandete dies das zuständige Gericht.
Die Ablehnung der Haftanstalt
Vertreten von Oberregierungsrat R., der schon in der Vergangenheit mehrfach durch eine eigenwillige Auffassung von Recht und Gesetz auffiel, führte die JVA Freiburg aus, einer Teilnahme an der Veranstaltung stünde Fluchtgefahr entgegen.
Woraus leitete die Anstalt diese Einschätzung ab? Erstens aus einer Geschichte von 1999. Vor rund 17 Jahren besuchten rund 20 GenossInnen (in Begleitung zweier Hunde; diese Hunde scheinen es der JVA besonders angetan zu haben) den deutschen Honorarkonsul im französischen Dijon. Er wurde aufgefordert ein Telefax zu versenden, in welchem die Aufhebung der seinerzeit gegen mich bestehenden Isolationshaft gefordert wurde. Zweitens hätte sich am 31.12.2013 eine Demonstration vor der JVA Freiburg ereignet. Dort sei u.a. gefordert worden: „ Freiheit für Thomas Meyer-Falk! Für eine Gesellschaft ohne Knäste!“. Drittens sei am 13.Mai 2014 ein Schreiben in der Anstalt eingegangen, in welchem gleichfalls für meine Freilassung plädiert worden sei. Abschließend weist die JVA darauf hin, dass ich nicht mitwirkungsbereit sei, insbesondere eine Therapie verweigere und über keine sozialen Beziehungen verfügen würde.
Die Entscheidung des Gerichts
Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg ( Az:13 StVK 425/15, Beschluss 03.06.2016 ) sei die Ablehnung der Teilnahme rechtswidrig erfolgt. Insbesondere habe die JVA zu Unrecht aus dem legalen Verhalten Dritter gefolgert, dass dieses auf Befreiungsversuche hindeute.Der Beschluss ist als PDF-Datei dem Artikel beigefügt.
Bewertung des Beschlusses
Auch wenn erst über ein halbes Jahr vergehen musste, bis das Gericht seine klare Entscheidung fällte, so ist doch, mal wieder bezeichnend, wie die Anstalt agiert. Denn es war von Anfang an klar, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig sein würde. Jedoch weiß die JVA um die Arbeitslast der Kammer des Landgerichts, und was schert die Verwaltung ein Beschluss der Monate, oder Jahre später ergeht?. In einem anderen Fall wartete ein Insasse nun zwei Jahre auf den Gerichtsentscheid, über eine 2014 abgesagte Ausführung. Laut Landgericht auch dort rechtswidrigerweise erfolgt.
Eine Möglichkeit besteht darin, mithilfe der landgerichtlichen Beschlüsse das Land im Wege der Amtshaftung in Anspruch zu nehmen, d.h. für die Stunden die man im Gefängnis statt vor den Mauern verbringen musste, Geld zu fordern.
Effektiver Rechtsschutz, d.h. innerhalb kurzer Zeit, so dass zeitnah der Anstalt vor Augen geführt wird, dass sie rechtswidrig agiert, ist nicht zu erwarten.
Dass das Gericht im vorliegenden Fall die politische Solidarität nicht als Beleg für die Begehung von Befreiungsversuchen wertete, ist erfreulich. Die Versuche der JVA, Solidarität zu kriminalisieren wurden zurückgewiesen.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
www.freedomforthomas.wordpress.com
gut
Schön, dass hier ein Gericht mal vernünftig entschieden hat.
Artikelbild
Hey, das Bild mit der Knackitonne ist doch von Finni -- da würd ich doch wenigstens ein solidarisches Wörtchen erbitten.