Tom Schreiber schweigt

Erstveröffentlicht: 
26.01.2016

Tom Schreiber, der für die spd im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, ist sich sonst für kein noch so unqualifiziertes Statement im letzten Blättchen des Rinnsteinblätterwaldes zu Schade. Seine Lieblingsthemen sind “arabische Clans” und “Linksextremismus“. Dabei lässt der politische Fruchtzwerg oft keine Peinlichkeit aus. Hauptsache sein Statement landet in den Medien. Da lag es sehr nahe, sich doch einmal näher mit seinen politischen Ergüssen zu befassen und zu schauen, wieviel Substanz seine Forderungen haben. Deshalb stellte ich einen kleinen Fragekatalog für Tom Schreiber zusammen und hatte die leise Hoffung, dass er antworten würde. Wo er doch so gerne zu allen möglichen Themen Stellung nimmt.

 

Dabei habe ich mich auf einige wenige Punkte beschränkt, da sonst jeder Rahmen gesprengt werden würde. Nicht angesprochen habe ich zum Beispiel seine unbewiesene Behauptung, dass “Akteure der linksautonomen Szene” in den Drogenhandel im Görlitzer Park verwickelt sein sollen. Ebenfalls keinen Eingang hat ein Vorfall gefunden, der sich am 1. Mai während der 18 Uhr Demo abgespielt hatte. Nach eigener Aussage hatte Tom Schreiber dort “einen Autonomen” weggezogen. Er fühlt sich ermächtigt das Recht in die eigene Hand zu nehmen und einzuschreiten. Eine etwas merkwürdige Verhaltensweise für einen, der immer auf das Gewaltmonopol des Staates pocht. Vielleicht meinte er auch immer nur das Gewaltmonokel und wurde stets falsch zitiert.

 

Ehrlich gesagt habe ich nicht wirklich mit einer Antwort von Tom Schreiber gerechnet. Jemand, der so populistisch und realitätsvergessen auftritt, scheut nun einmal ein Hinterfragen und steht schnell ohne Hosen da, wenn er Fakten zur Untermauerung von rausposaunten Halb- und Viertelwahrheiten liefern soll. Aber keine Sorge: Es bieten sich online und offline ausreichend andere Möglichkeiten, um Tom Schreiber die unten stehenden Fragen erneut zu stellen. Wer noch nicht von ihm bei Twitter geblockt wurde, darf dort gerne Fragen an ihn stellen. Tom Schreiber besitzt, wie die meisten PolitikerInnen, ein Profil bei Abgeordnetenwatch. Allerdings kann es schon einmal 17 Monate dauern bis Tom Schreiber eine Frage beantwortet. Nichtsdestotrotz werde ich auf dieser Plattform einige der hier gestellten Fragen erneut stellen. Könnt ihr auch gerne machen, wenn ihr wollt. Es wäre durchaus drollig, wenn Tom Schreiber im Wahljahr den Rekord für nicht beantwortete Fragen aufstellen würde.

 

Desweiteren behauptet Tom Schreiber, dass er bei sogenannten “Bürgersprechstunden” den Menschen Rede und Antwort stehen würde. Sicherlich lohnt sich bei dem einen oder anderen Termin ein persönlicher Besuch. Die folgenden Fragen habe ich Tom Schreiber gestellt und innerhalb einer angemessenen Frist leider keine Antwort erhalten. Deshalb gibt es auch keinen Artikel über Tom Schreiber, stattdessen bekommt ihr wenigstens die Fragen zu lesen und könnt eigene Schlussfolgerungen ziehen.

 

Juten Tach, Herr Schreiber!

 

Angesichts der aktuellen Berichterstattung in diversen Medien über ihre Person, schreibe ich einen Artikel zu den angeblichen Bedrohungen und ihren allgemeinen politischen Positionen, sowie ihren sonstigen Taten. Bei meiner Recherche haben sich für mich einige Unklarheiten ergeben und hiermit möchte ich ihnen die Gelegenheit bieten, sich selbst zu diesen Unklarheiten zu äußern und es wäre mir eine große Freude, wenn Sie die folgenden Fragen wahrheitsgemäß beantworten würden.

 

1. In einem Interview mit der “bild-Zeitung”, online erschienen am 7.10.2015, fordern Sie unter der Headline “Nehmt den Clans die Kinder weg” folgendes: „Wir müssen die Staatsanwaltschaft so aufstellen, dass sie in der Lage ist, eine Inobhutnahme rechtlich unangreifbar durchzusetzen.“

 

Da Inobhutnahme eine Maßnahme nach § 42 SGB VIII ist und eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII darstellt, ist die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht zuständig, sondern das Jugendamt entscheidet alleine, ob eine solche Maßnahme durchgeführt wird. Wird eine solche Maßnahme durchgeführt, dann müssen die Personensorgeberechtigten vom Jugendamt informiert werden und widersprechen diese, so muss das Kind herausgegeben werden oder, wenn eine Gefährdung des Kindswohl vermutet wird, ein Familiengericht über diese Maßnahme entscheiden.

 

Meine Fragen dazu:

 

1a) In welchem rechtlichen Rahmen soll in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft tätig werden?

1b ) Sollen dem Jugendamt und den Familiengerichten Kompetenzen entzogen werden?

1c) Welche Gesetze müssten dazu geändert werden?

1d) Welche gesetzgeberischen Maßnahmen haben Sie dahingehend bisher auf den Weg gebracht?

1e) Sollen generell alle Kinder von rechtskräftig verurteilten StraftäterInnen in Obhut genommen werden bzw. bei welchen Straftaten soll die Maßnahme ihrer Ansicht nach ergriffen werden?

1f) Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen Personalbedarf bei Jugendämtern und Familiengerichten bzw. der Staatsanwaltschaft, die eine Umsetzung ihrer Forderung nach sich ziehen würde?

1g) Haben Sie seit dem Interview Kontakt zu FachpolitikerInnen auf Bundesebene aufgenommen und diesen ihre Forderungen vorgetragen? Denn nur auf der Bundesebene lassen sich gesetzliche Änderungen des SGB VIII durchsetzen. Welche Antworten haben Sie von FachpolitikerInnen auf Bundesebene erhalten?

2. In einem Artikel der “bz berlin” vom 9. August 2015, wird eine Forderung von ihnen folgendermaßen wiedergegeben.

„Er schlägt vor, junge Polizeibeamte mit einem „szenetypischen Aussehen“ als verdeckte Ermittler einzusetzen. Diese sollen mehrere Monate in Haftanstalten verbringen, das Vertrauen von Gangsterbossen gewinnen und so die Hierarchien der Verbrecherwelt ausleuchten.“

Meine Fragen dazu:

2a) Was meinen Sie konkret mit „szenetypischen Aussehen“? Wie muss ich mir das vorstellen?

2b) In welcher Art und Weise sollen junge Polizeibeamte auf diesen verdeckten Einsatz vorbereitet werden?

2c) Sollen diese Polizeibeamten eine erhöhte Vergütung für ihren Einsatz erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe?

2d) Ist ihnen bekannt, dass u.a. der Bundesgerichtshof im Jahre 2007 den Einsatz verdeckter Ermittler in Gefängnissen stark eingeschränkt hatte? In früheren Entscheidungen verbot der BGH ausdrücklich, dass ein verdeckter Ermittler gezielt in die Zelle eines Insassen eingeschleust werden darf, um ihn auszuhorchen. Der 3. Strafsenat berief sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

2e) Bezug nehmend auf die in der Frage 2d) dargestellte Rechtslage frage ich Sie, wie ihre Forderung in einem gesetzgeberischen Verfahren umgesetzt werden kann? Wollen Sie die europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz dahingend ändern lassen, um ihre oben erhobene Forderung nach verdeckten Ermittlern in Gefängnissen, so wie Sie es sich vorstellen, zu ermöglichen?

2f) Welche Teile der europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes müssten geändert werden, um ihre Forderung nach verdeckten Ermittlern in Gefängnissen umzusetzen?

2g) Haben Sie seit dem oben erwähnten Gespräch mit der “bz berlin” Kontakt mit zuständigen FachpolitikerInnen auf der europäischen Ebene bzw. der Bundesebene aufgenommen, um die notwendigen gesetzlichen Änderungen des Grundgesetzes und der europäischen Menschenrechtskonvention auf den Weg zu bringen? Welche Antworten haben Sie von FachpolitikerInnen auf Bundes- und Europaebene erhalten?

2h) Hat Sie zu dieser Forderung ein Spielfilm oder eine Fernsehserie inspiriert und wenn ja, welche waren das?

3. Am 25.11.2015 veröffentlichten Sie, anlässlich der Besetzung der seit Jahren leerstehenden “Alte Post” in Neukölln, eine Mitteilung auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

„Ich finde, dass die #Linksautonomen #Spinner den #Polizeieinsatz (Besetzung) in Neukölln bezahlen sollten. Sonst einfach Ersatzhaft. Oder?“

Dazu meine Fragen:

3a) Was verstehen Sie unter dem Begriff „Linksautonome“?

3b) Ist ihnen bekannt, dass es historisch und politisch betrachtet keine sog. „Linksautonomen“ gibt, sondern nur Autonome?

3c) Woher haben Sie die Information, dass es sich bei den Besetzenden um sog. Autonome gehandelt haben soll?

3d) Warum beleidigen Sie Menschen als Spinner, die auf einen sozialen Missstand, wie den jahrelangen Leerstand einer Immobilie aufmerksam machen?

3e) Auf welcher Rechtsgrundlage sollen die BesetzerInnen für die Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden?

3f) Welche Kosten sind ihres Wissens entstanden und haben Sie dazu eine klitzekleine Anfrage im Abgeordentenhaus gestellt?

3g) Auf welcher Rechtsgrundlage soll, wenn es möglich wäre, den Besetzenden die Kosten des Polizeieinsatzes aufzuerlegen, Ersatzhaft verhängt werden?

3h) In Bezug auf Frage 3g): Da eine solche Kostenerstattung einen zivilrechtlichen Anspruch darstellen würde, welche Gesetze müssten dahingehend geändert werden, um aus einem zivilrechtlichen Anspruch eine Ersatzhaft zu begründen?

3i) Ist ihnen bekannt, dass eine Ersatzhaft nur bei Nichtbezahlung einer Geldbuße bzw. Geldstrafe möglich wäre?

3j) Ihr Tweet wurde von einem Account des LV Berlin der afd retweetet. Wie fühlen Sie sich, wenn Sie von ganz rechtsaussen Zustimmung zu ihren Äußerungen erhalten?

3k) Haben Sie seit ihrem Tweet vom 25.11.2015 Kontakt zu zuständigen FachpolitikerInnen im Land Berlin und im Bund aufgenommen, um entsprechende Gesetzesänderungen möglich zu machen, damit ihre Forderung rechtlich umgesetzt werden kann? Welche Antworten haben Sie von den FachpolitikerInnen auf Landes- und Bundesebene erhalten?

 

4. Am 4. und am 5. Januar verwendeten Sie in einer Twitterdiskussion gegenüber einer Frau das Wort “Mausi”.

Dazu meine Fragen:

4a) Warum verwenden Sie gegenüber einer Frau eine Bezeichnung, die im 21. Jahrhundert von den allermeisten Menschen als abwertend, frauenfeindlich und sexistisch betrachtet wird?

4b) Sind Sie schon öfter darauf hingewiesen worden, dass ihre Äußerungen als frauenfeindlich und sexistisch wahrgenommen werden? Wie haben Sie darauf reagiert?

 

5. Am 28 November fragten Sie in einem Tweet: Gehen “Linksextremisten einer geregelten Arbeit nach? Oder wer trägt die Kosten für Ihre Straftaten?”

Dazu meine Fragen:

5a) Nach Kriegsdienst und abgebrochener Lehre hatten Sie ein Studium begonnen und immerhin stolze 13 Jahre studiert. 2006 wurden Sie dann ins Abgeordnetenhaus gewählt. Wann sind Sie denn jemals einer “geregelten Arbeit” nachgegangen?

5b) Warum fragt jemand wie Sie, der in seinem Leben offensichtlich niemals einer “geregelten Arbeit” nachgegangen ist, ob “Linksextremisten” einer solchen nachgehen? Finden Sie das nicht etwas heuchlerisch? Wenn nein, warum nicht?

5c) 13 Jahre Studium sind eine stolze “Leistung”. Was erwidern Sie, wenn man Sie als Bummelstudenten bezeichnen würde?

 

6. Sie haben im Jahre 2015 gegen einen Mitarbeiter eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses einen Strafantrag wegen Bedrohung gestellt. Der Grund war nach meinen Informationen dieser Tweet des Mitarbeiters bzw. das dort verlinkte GIF.

Dazu meine Fragen:

6a) Halten Sie Strafanträge für ein zulässiges Mittel der politischen Auseinandersetzung?

6b) Ihr Strafantrag wurde nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt. Die Einstellung gilt in juristischen Fachkreisen als Einstellung 1. Klasse. Warum haben Sie nach der Einstellung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt, um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu veranlassen und als das keinen Erfolg zeigte, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt?

6c) Trifft es zu, dass Sie nach alldem dem Landesamt für Verfassungsschutz Berlin eine Meldung zu dem Fall bzw. der Person, gegen die Sie den oben erwähnten Strafantrag stellten, übermittelt haben?

6d) Welchen Inhalt hatte diese Meldung?

6e) Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass man ein solches Verhalten als Denunziation bezeichnen könnte?

6f) Haben Sie sich schon bei der betroffenen Person entschuldigt und angeboten die entstandenen Kosten für Akteneinsicht etc. zu erstatten? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Am 10.9.2014 veröffentlichte die Berliner Zeitung diesen Artikel zu den Vorwürfen gegen ihren Abgeordnetenkollegen Oliver Höfinghoff und der daraus resultieren Aufhebung seiner Immunität. Sie werden am Ende des Artikels mit dem Satz: „Sollten die Vorwürfe zutreffen, sagt das viel über die Person“ zitiert.

Dazu meine Fragen:

7a) Das Verfahren gegen Oliver Höfinghoff endete mit einem Freispruch. Wie in dem Verfahren deutlich wurde, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft den haltlosen Anschuldigen bekannter Neo-Nazis blind geglaubt. Der Eindruck eines Verfahrens aus rein politischen Gründen zwingt sich geradezu auf. Was sagt das über den Rechtsstaat aus, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft faktisch als verlängerter Arm von Neo-Nazis aufgetreten sind?

7b) Haben Sie ihrem Kollegen Höfinghoff zu dem Freispruch gratuliert? Wenn nein, warum nicht?

7c) Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen politischen Prozeß gegen ein Mitglied des Abgeordnetenhauses für Sie?

7d) Wie kann ihrer Meinung nach in Zukunft verhindert werden, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses Opfer eines offensichtlich politisch motivierten Strafverfahrens werden?

 

8. Am 13. Januar 2016 soll es in der Rigaer Straße zu einem Vorfall mit einem Kontaktbereichsbeamten gekommen sein. Über den Hergang gibt es unterschiedliche Darstellungen und an der Version, die von der Polizei verbreitet wurde, sind nach dem Bekanntwerden von Aussagen unbeteiligter Zeugen erhebliche Zweifel aufgekommen. Was folgte war ein Polizeieinsatz mit über 500 Beamten inklusive Sondereinsatzkommando.

Dazu meine Fragen:

8a) Finden Sie einen solchen Einsatz wegen eines angeblichen Angriffs auf einen KOB verhältnismäßig? Wenn ja, warum?

8b) Der Polizeieinsatz fand ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss nach dem ASOG statt. Trotzdem wurden Wohnungen gewaltsam aufgebrochen und BewohnerInnen von Polizeibeamten geschlagen. Einrichtungsgegenstände wurden zerstört und beleidigende Schmierereien hinterlassen. Welche Konsequenzen fordern Sie für Polizeibeamte, die so massiv gegen Grundrechte verstoßen haben?

8c) Sollten Sie keine Konsequenzen fordern, warum sollten keine erfolgen?

8d) Die Polizei hatte einem Anwalt der BewohnerInnen der Rigaer Straße 94 während des Einsatzes den Zutritt zum Haus und den Mandanten verweigert. Welche Konsequenzen fordern Sie für diesen Verstoß gegen geltendes Recht?

8e) Es erfolgte auch eine Beschlagnahme aller im Haus befindlichen Brennstoffe zum Heizen und Kochen. So wurden mindestens 2 Tonnen Holzpellets von der Polizei beschlagnahmt. Wie schätzen Sie ein solches Verhalten der Berliner Polizei mitten in der winterlichen Heizperiode ein?

8f) Haben Sie sich schon für die Rückgabe der Heizmittel, für die rechtswidrig kein Beschlagnahmeprotokoll ausgehändigt wurde, eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?

8g) Der Einsatzleiter des SEK hat, als er nach einem Durchsuchungsbeschluss gefragt wurde, da auch gewaltsam in Wohnungen eingedrungen wurde, gesagt: “Durchsuchungsbeschluss is nich.” Wie schätzen Sie ein solch gesetzwidriges Verhalten und gegen alle Grundstätze des von ihnen so hochgehaltenen Rechtsstaates ein? Welche Konsequenzen haben Sie bisher gefordert und welche werden Sie noch fordern?

8h) Sollte von einem Gericht festgestellt werden, dass der Einsatz in der Rigaer Straße in Teilen oder in Gänze rechtswidrig war, werden Sie dann den Rücktritt des Innensenators fordern? Wenn nein, warum nicht?

8i) Am 4. Januar antworteten Sie auf einen Tweet des “berliner kurier”, dass jene, die den ironischen Aufruf einen Randalemeister des Monats zu küren, verfasst haben, (die Justizvollzugsanstalt) Tegel von innen kennenlernen sollten. Sind Sie der Meinung, dass die politisch und polizeilich Verantwortlichen für den Einsatz in der Rigaer Straße 94, sollte er als rechtswidrig festgestellt werden, ebenfalls die JVA Tegel von innen kennenlernen sollten? Wenn nein, warum nicht?

9. Aus diversen ihrer Äußerungen schließe ich, dass Sie ein Verfechter der Extremismustheorie zu sein scheinen.

Dazu meine Fragen:

9a) Sind Sie ein Verfechter der Extremismustheorie?

9b) Ist ihnen bekannt, dass die Extremismustheorie in der Wissenschaft starkt umstritten ist?

9c) Warum halten Sie sie dennoch für richtig?

9d) Ist für Sie Rechtsradikalismus und Neo-Nazitum gleichwertig mit Linksradikalismus? Wenn ja, warum?

9e) In Anbetracht von +200 Morden durch Neo-Nazis seit 1990, dem NSU und fast täglichen Anschlägen auf Unterkünfte von Refugees: Halten Sie da einen Vergleich dieser Verbrechen mit linksradikalen Strömungen und Aktionen nicht für obszön und das Neo-Nazitum relativierend?

9f) Nach diversen Medienberichten der Boulevardpresse soll es einen “Anschlag” auf das Büro ihres Abgeordnetenkollegen Kurt “Kutte” Wansner gegeben haben. Finden Sie die Bezeichnung Anschlag für eine mit einem Stift an die Hauswand geschriebene Parole nicht arg übertrieben? Wenn nein, warum nicht?

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Bester Artikel, der je bei Linksunten stand! Soviel sei mal klar!