„Ich habe meinen Weg gefunden“ erwiderte der 39-jährige Skinhead der Richterin am 21.12.2015 vor dem Bochumer Amtsgericht und gab an seit seiner Schulzeit rechtsradikal zu sein. Angeklagt war er wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
In den Jahren 2010 bis 2012 hatte der gebürtige Hammer in elf verschiedenen Fällen in dem rechtsradikalen Thiazi-Forum Bilder und CD-Cover mit national-sozialistischen Motiven und Emblemen gepostet. User in dem rechtsradikalen Forum soll er seit 2005 gewesen sein. Widerwillig und uneinsichtig über der Strafbarkeit seiner Handlungen räumte er schließlich die Vorwürfe ein.
Wie provokant und uneinsichtig der Mann war demonstrierte er mit einem Sweatshirt der Rechtsrock Band „Weisse Wölfe“, das er im Gericht trug. Diese Rechtsrock Band wurde 1996 im Sauerland gegründet. Ein Großteil ihrer CDs wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. So z.B die CD „Weisse Wut“ aus dem Jahr 1997.
Auf der CD heißt es in dem Lied „Unsere Antwort“:
„...Wartet ihr Brüder, wir kommen wieder, schlagen das rote Gesindel hernieder.
Wartet ihr Brüder, jetzt kommt die Rache, Juda verrecke und Deutschland erwache.
Ihr tut unsrer Ehre weh, unsre Antwort Zyklon B.
Ihr tut unsrer Ehre weh, unsre Antwort Zyklon B.
...
Und haben wir die alleinige Führung, dann weinen viele, doch nicht vor Rührung.
Für unser Fest ist nichts zu teuer, 10.000 Juden für ein Freudenfeuer.
Ihr tut unsrer Ehre weh, unsre Antwort Zyklon B. ...“
(Quelle: Internet)
Auf dem Shirt des Angeklagten prangte zwischen den in Frakturschrift geschriebenen Worten „Weisse Wölfe“ ein SS-Totenkopf. Angesprochen auf das Sweatshirt erklärte der Skinhead, dass das Tragen des Shirt in der Öffentlichkeit nicht strafbar sei. Das hätte ihm die Dortmunder Staatsanwaltschaft bestätigt und zum Beweis dessen servierte er der Richterin einen Einstellungsbescheid über ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren.
Nun gibt es für das Zeigen des SS-Totenkopfs unterschiedliche Rechtsauffassungen (Wissenschaftlicher Infobrief des Deutschen Bundestags, WD 7 - 3010 – 028/14). Was heißt, dass man die Auffassung der Dortmunder Staatsanwaltschaft nicht teilen muss. So hätte noch im Gerichtssaal durch die Bochumer Staatsanwaltschaft eine neuerliche Anzeige ergehen und ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden können – und das Sweatshirt wäre umgehend eingezogen worden. Nicht so vor dem Bochumer Amtsgericht. Die Justiz ließ sich von dem unbelehrbaren Anti-Demokraten vorführen und die Richterin und der Staatsanwalt ließen diese antisemitische und antidemokratische Propagandatat auf sich beruhen.
Das Vorstrafenregister des Mannes sah unterschiedlichste Delikte vor. Er war bisher wegen Diebstahl, Beleidigung und diverse Vergehen wegen Erschleichung von Leistungen in Hamm und Bochum verurteilt worden. Zweimal wurde er zu Bewährungsstrafen verurteilt. Seit Jahren ist der in Bochum lebende Mann arbeitslos. Letztes Jahr machte er einen Gabelstaplerschein und ein Praktikum beim Bochumer Hauptfriedhof.
Zum Ende der Verfahrens wurde der rechtsradikale Skinhead zu 120 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt.
Thiazi.net
https://de.wikipedia.org/wiki/Thiazi.net
„Thiazi“ - Pressegruppe
https://linksunten.indymedia.org/user/2318/blog
Weisse Wölfe
https://de.wikipedia.org/wiki/Weisse_W%C3%B6lfe
VVN zu den „Weissen Wölfen“
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0269_weis_e_wo_lfe.htm
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen
Infobrief des Bundestags:
Adresse:
Azzoncao, ein Polit-Cafè
c/o Bahnhof Langendreer
Wallbaumweg 108
44894 Bochum
p.s.:
Auf Grund diverser Ereignisse werden personenbezogene Daten nur noch an seriös arbeitende antifaschistische Gruppen und Einzelpersonen unseres Vertrauens weitergegeben.
Dieser Kack Titel hier immer
Gibt es wenigstens einen Nutzernamen unter dem er geschrieben hat?